Volksbegehren "THC-Grenzwert Anpassung" – worum es geht und was das für den Führerschein bedeutet
von Ambrosius Schmidt · 31.7.2026
In Österreich läuft derzeit ein Volksbegehren, das eine gesetzliche THC-Toleranzgrenze im Straßenverkehr fordert. Weil uns dazu regelmäßig Fragen erreichen, hier die Fakten – und eine klare Abgrenzung, was sich dadurch (noch) nicht ändert. DER KERN DES ANLIEGENS Beim Alkohol gibt es einen gesetzlich definierten Grenzwert (0,5 ‰). Beim Suchtgift gibt es keinen. Entscheidend ist die festgestellte Beeinträchtigung – in der Praxis kann aber schon der Nachweis von THC-Abbauprodukten im Blut Konsequenzen bis zum Führerscheinentzug auslösen, auch wenn zum Zeitpunkt der Fahrt keine akute Wirkung mehr bestand. Genau diese Ungleichbehandlung ist der Ansatzpunkt der Initiative. WAS KONKRET GEFORDERT WIRD Die Initiative hat einen eigenen Entwurf für eine StVO-Novelle vorgelegt, angelehnt an die deutsche Regelung: - Toleranzgrenze von 3,5 ng/ml THC im Blutserum - strengerer Wert von 1,0 ng/ml für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren - verpflichtende ärztliche Untersuchung auf akute Beeinträchtigung vor der Blutuntersuchung - Ausnahme für medizinische Cannabis-Nutzer mit Attest, sofern keine akute Beeinträchtigung vorliegt Wichtig: Das ist ein zivilgesellschaftlicher Vorschlag, kein Gesetzestext der Bundesregierung. ZAHLENLAGE Die Initiative hat beim Innenministerium nach dem Auskunftspflichtgesetz Daten angefragt und veröffentlicht folgende Werte: 8.555 Anzeigen wegen Lenkens in suchtgiftbeeinträchtigtem Zustand im Jahr 2025 (2024: 8.227) sowie 21.168 vorläufige Führerscheinabnahmen 2025. Das BMI weist laut Initiative ausdrücklich darauf hin, dass diese Zahlen ALLE Suchtgift-Fälle umfassen – wie viele davon konkret auf Cannabis entfielen, wird nicht gesondert erfasst. WAS SICH DADURCH DERZEIT NICHT ÄNDERT Ein Volksbegehren ist ein Antrag an den Nationalrat, kein Gesetz. Solange nichts beschlossen ist, gilt weiterhin die bestehende Rechtslage. Wer mit THC im Blut fährt, riskiert also unverändert Anzeige, Führerscheinentzug, amtsärztliche Begutachtung und in der Folge meist VPU und Nachschulung. Bitte trefft eure Entscheidungen im Straßenverkehr nicht auf Basis einer möglichen künftigen Regelung. ZUM VOLKSBEGEHREN Informationen, der Gesetzesentwurf im Wortlaut und der Weg zur Unterstützung: https://www.maryjaneaustria.at/ --- Diese Kategorie ist bewusst für die Sachdiskussion gedacht – Gegenargumente sind ausdrücklich willkommen. Was nicht geht: Aufrufe zu Straftaten, Verkaufsangebote oder persönliche Angriffe. Solche Beiträge werden ausgeblendet.
Noch keine Antworten – seien Sie die/der Erste!