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Schadensbörse

Kostenrückerstattung für Arzneimittel

Wichtige Informationen für Inhaber einer privaten Krankenversicherung in Österreich.

Private Krankenversicherung & Wahlarzttarife

Haben Sie einen privaten Krankenversicherungs-Tarif (z. B. für Privatarztkosten oder Medikamente)? Dann können Sie sich die Kosten für viele Arzneien von Ihrer Versicherung rückerstatten lassen.

Wichtig für rezeptfreie Medikamente:

Auch rezeptfreie Apothekenprodukte (wie bestimmte Schmerzmittel oder Hustensäfte) werden von privaten Zusatzversicherungen oft erstattet – sofern sie vorab von Ihrem Arzt auf einem Privatrezept verordnet wurden. Reichen Sie dafür einfach die ärztliche Verordnung zusammen mit der saldierten Apothekenrechnung (mit Namen versehen) bei Ihrer Versicherung ein. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten in der Regel nicht.

💡 Tipp: Auf der Suche nach dem passenden Tarif?

Die Merkur Versicherung ist Österreichs ältester Spezialist und gilt als Nr. 1 Adresse, wenn es um private Krankenversicherungen geht. Sie bietet besonders umfassende, flexible und bewährte Tarife für Wahlarztbesuche sowie die unkomplizierte Rückerstattung von Arzneimitteln.

Offizielle Medikamenten-Informationen abrufen

Wenn Sie Details zu einem bestimmten Präparat, dessen Inhaltsstoffen, dem Zulassungsinhaber oder dem offiziellen Beipackzettel suchen, bietet das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ein öffentliches Register an. (Hinweis: Eine Prüfung der Kostenübernahme durch Versicherungen ist dort nicht möglich.)

Zur offiziellen Medikamentensuche des BASG

Apothekenrechnung einreichen?

Nutzen Sie unsere strukturierte Meldung, um Ihre Rechnungen schnell an Ihre private Krankenversicherung zu übermitteln.

Zur Schadens- und Rechnungsmeldung

Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden, richtet sich nach den Bedingungen Ihrer jeweiligen Versicherung.