Versicherung kündigen
Wählen Sie Ihre Versicherungssparte(n) aus und übermitteln Sie uns die nötigen Angaben – wir unterstützen Sie kostenlos bei der Kündigung.
Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
Die meisten Versicherungsverträge in Österreich laufen ein Jahr und verlängern sich stillschweigend, wenn niemand rechtzeitig kündigt. Der entscheidende Stichtag ist die Hauptfälligkeit – sie steht in Ihrer Polizze und ist meist der Jahrestag des Versicherungsbeginns. Üblich ist eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten davor.
Wichtig ist dabei ein Detail, das viele übersehen: Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Datum auf Ihrem Schreiben und auch nicht der Poststempel. Wer auf den letzten Tag wartet, riskiert ein weiteres Vertragsjahr.
Bei Verträgen, die ursprünglich über mehr als drei Jahre abgeschlossen wurden, gibt es zusätzlich ein gesetzliches Kündigungsrecht zum Ende des dritten und jedes folgenden Jahres. Das betrifft vor allem ältere Polizzen mit zehnjähriger Bindung, wie sie früher häufig verkauft wurden – ein Blick in alte Verträge lohnt sich also.
Vier Situationen mit Sonderkündigungsrecht
Unabhängig von der Hauptfälligkeit können Sie in bestimmten Fällen vorzeitig aussteigen:
1. Nach einem Schadensfall
Ist ein Schaden abgewickelt, dürfen üblicherweise beide Seiten den Vertrag beenden – meist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung. Denken Sie daran: Dieses Recht steht auch der Versicherung zu. Wer mehrere Schäden gemeldet hat, sollte damit rechnen, dass die Kündigung vom Versicherer kommt.
2. Bei einer Prämienerhöhung
Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dass die Leistung entsprechend steigt, sehen viele Verträge ein Kündigungsrecht vor. Reine Wertanpassungen nach einem Index zählen meist nicht dazu. Lesen Sie das Erhöhungsschreiben genau – auf ein bestehendes Kündigungsrecht muss darin hingewiesen werden, und dafür gelten oft kurze Fristen.
3. Beim Verkauf des Fahrzeugs
Die KFZ-Versicherung endet nicht automatisch, wenn Sie Ihr Auto verkaufen. Melden Sie den Verkauf umgehend Ihrem Versicherer und klären Sie, ob der Vertrag beendet oder auf ein neues Fahrzeug übertragen wird. Solange ein Kennzeichen angemeldet ist, läuft die Haftpflicht weiter – und damit auch die Prämie.
4. Wenn das versicherte Risiko wegfällt
Wird die versicherte Sache verkauft, aufgegeben oder besteht das Risiko nicht mehr – etwa bei einer aufgelösten Wohnung oder einem verkauften E-Bike –, endet der Versicherungsschutz seinem Zweck nach. Teilen Sie das dem Versicherer schriftlich mit, damit die Prämie nicht weiterläuft.
So kündigen Sie richtig
Damit die Kündigung nicht an einer Formalie scheitert, gehören diese Angaben hinein:
- ✓Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift – so, wie sie im Vertrag stehen
- ✓Die Polizzen- oder Vertragsnummer sowie die Versicherungssparte
- ✓Der gewünschte Kündigungstermin, ergänzt um „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- ✓Ihre Unterschrift
- ✓Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung
Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist der wichtigste Satz im ganzen Schreiben: Falls Sie sich beim Datum verrechnet haben, wird die Kündigung dadurch nicht ungültig, sondern greift zum nächsten zulässigen Termin.
Heben Sie außerdem einen Nachweis auf – Sendebestätigung, Einschreiben oder die Kopie der E-Mail. Wenn Sie das Schreiben hier oben erstellen, erhalten Sie diese Kopie automatisch.
Die häufigsten Fehler
- Zu spät abgeschickt. Es zählt der Eingang beim Versicherer. Planen Sie Postlaufzeiten ein oder senden Sie nachweisbar elektronisch.
- Kein Nachweis aufgehoben. Ohne Beleg steht Aussage gegen Aussage – und der Vertrag läuft im Zweifel weiter.
- Deckungslücke bei der KFZ-Versicherung. Die Haftpflicht ist in Österreich Pflicht. Schließen Sie den neuen Vertrag ab, bevor der alte endet – sonst droht im schlimmsten Fall die Abmeldung des Fahrzeugs.
- Gekündigt, obwohl noch ein Fall offen ist. Ein laufender Schaden oder eine laufende Rechtsschutzdeckung sollte abgeschlossen sein, bevor der Vertrag endet.
- Ersatzlos gekündigt. Prüfen Sie vorher, ob und zu welchen Konditionen Sie woanders unterkommen – besonders bei Gesundheits- und Unfallversicherungen, wo Alter und Vorerkrankungen den neuen Tarif bestimmen.
Und nach der Kündigung?
Kündigen ist selten Selbstzweck – meist steht dahinter der Wunsch nach besseren Konditionen. Bevor Sie unterschreiben, lohnt sich ein nüchterner Blick auf das, was Sie bisher hatten:
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die Kündigung von Versicherungsverträgen in Österreich. Er ersetzt keine Rechtsberatung, und maßgeblich sind immer Ihr konkreter Vertrag und die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Fristen und Sonderkündigungsrechte können je nach Sparte und Vertrag abweichen – im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach oder holen Sie rechtlichen Rat ein. Stand: Juli 2026.
Häufige Fragen zur Versicherungskündigung
- Was kostet der Kündigungs-Service?
- Nichts. Das Erstellen und Versenden des Kündigungsschreibens ist komplett kostenlos und funktioniert ohne Registrierung.
- Wie wird meine Kündigung an die Versicherung übermittelt?
- Pro ausgewählter Sparte wird ein unterschriebenes Kündigungsschreiben als PDF erzeugt und per E-Mail direkt an die Versicherung gesendet – Sie erhalten automatisch eine Kopie als Nachweis.
- Welche Kündigungsfrist gilt in Österreich?
- Die meisten Versicherungen sind zur Hauptfälligkeit kündbar, üblicherweise mit ein- bis dreimonatiger Frist. Der genaue Stichtag steht in Ihrer Polizze. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Versicherer eintrifft – nicht, wann Sie sie abgeschickt haben.
- Was ist die Hauptfälligkeit?
- Die Hauptfälligkeit ist der jährliche Stichtag, an dem sich Ihr Vertrag automatisch verlängert, wenn niemand kündigt. Sie ist meist identisch mit dem Jahrestag des Versicherungsbeginns und steht in der Polizze.
- Kann ich meine Versicherung nach einem Schadensfall kündigen?
- In der Regel ja. Nach der Abwicklung eines Schadens besteht üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht, das meist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung ausgeübt werden muss. Wichtig: Dieses Recht gilt für beide Seiten – auch die Versicherung kann den Vertrag beenden.
- Darf ich kündigen, wenn die Prämie erhöht wird?
- Häufig ja. Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dass sich die Leistung entsprechend verbessert, sehen viele Verträge ein Kündigungsrecht vor. Reine Indexanpassungen zählen meist nicht dazu. Prüfen Sie das Erhöhungsschreiben – auf ein bestehendes Kündigungsrecht muss darin hingewiesen werden.
- Was passiert mit der KFZ-Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?
- Die Versicherung endet nicht automatisch mit dem Verkauf. Melden Sie den Verkauf umgehend Ihrem Versicherer und klären Sie, ob der Vertrag endet oder auf ein neues Fahrzeug übertragen wird. Solange das Kennzeichen angemeldet ist, läuft die Haftpflicht weiter.
- Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
- Ihr vollständiger Name und die Anschrift, die Polizzen- beziehungsweise Vertragsnummer, die Versicherungssparte, der gewünschte Kündigungstermin sowie Ihre Unterschrift. Sinnvoll ist der Zusatz, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin zu kündigen, falls die berechnete Frist nicht passt.
- Welche Versicherungen kann ich hier kündigen?
- Unter anderem KFZ-Haftpflicht und Kasko, Haushalt und Eigenheim, Rechtsschutz, Privathaftpflicht sowie Unfall- und Zusatzversicherungen – auch mehrere Sparten in einem Durchgang mit nur einer Unterschrift.