NEUKostenloser Polizzen-Check
Schadensbörse
Kostenlose Vorlage · Österreich

Testament-Muster für Österreich

Kostenlose PDF-Vorlage mit allen Formvorschriften – plus die Punkte, an denen Testamente in Österreich regelmäßig scheitern.

Welche Testament-Formen gibt es in Österreich?

✍️ Eigenhändiges Testament: Du schreibst den gesamten Text von Hand und unterschreibst – keine Zeugen nötig. Die einfachste gültige Form; unsere Vorlage kannst du dafür als Textvorlage zum Abschreiben verwenden.

🖨️ Fremdhändiges Testament (unsere PDF-Vorlage): Getippt oder von jemand anderem geschrieben. Gültig nur mit strengen Formvorschriften: deine Unterschrift, ein eigenhändig geschriebener Bekräftigungszusatz („Diese Urkunde enthält meinen letzten Willen") und drei gleichzeitig anwesende Zeugen, die mit Identitätsangaben und Zeugenzusatz unterschreiben. Alle diese Punkte sind in der Vorlage vorbereitet.

🏛️ Notarielles Testament: Der Notar errichtet und verwahrt das Testament – die sicherste Variante bei Immobilien, größerem Vermögen oder Patchwork-Konstellationen.

Kostenloser Download

PDF-Muster (4 Seiten): Testament zum Ausfüllen, Zeugen-Seite und Schritt-für-Schritt-Anleitung – ohne Anmeldung.

Testament-Muster herunterladen (PDF)

Ohne Testament: Wer erbt dann?

Wer nichts festlegt, überlässt die Aufteilung dem Gesetz – und die entspricht oft nicht dem, was sich die Verstorbenen vorgestellt hätten. In Österreich gilt vereinfacht:

  • Ehepartner und Kinder: Der Ehepartner oder eingetragene Partner erhält in der Regel ein Drittel, die Kinder teilen sich zwei Drittel.
  • Keine Kinder: Dann erben Ehepartner und Eltern gemeinsam – auch das überrascht viele Paare.
  • Zusätzlich für den Ehepartner: Das Recht, in der Ehewohnung zu bleiben, und der Hausrat stehen ihm gesetzlich vorweg zu.

Der wichtigste Fall: Lebensgefährten ohne Trauschein erben nach dem Gesetz in der Regel nichts, selbst nach Jahrzehnten gemeinsamen Lebens. Nur wenn keine anderen Erben vorhanden sind, kommt ein außerordentliches Erbrecht in Betracht. Wer seinen Partner absichern will, braucht dafür ein Testament – daran führt kein Weg vorbei.

Pflichtteil: Was Sie nicht frei vergeben können

Auch mit Testament ist die Verteilung nicht völlig frei. Kinder sowie Ehepartner und eingetragene Partner haben einen Pflichtteilsanspruch: die Hälfte dessen, was ihnen nach dem Gesetz zustünde. Enterben im Wortsinn ist damit nur in engen Ausnahmen möglich.

Drei Punkte, die dabei oft missverstanden werden:

  • Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch – niemand kann bestimmte Gegenstände oder einen Anteil an der Immobilie verlangen.
  • Eltern und Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Seit der Erbrechtsreform (wirksam ab 2017) gilt das nur noch für Nachkommen und Partner.
  • Schenkungen zu Lebzeiten können dem Nachlass hinzugerechnet werden. Die Immobilie „vorab" zu übergeben, löst das Thema also nicht automatisch.

Wo über Jahre kein Kontakt bestand, kann der Pflichtteil unter Umständen gemindert werden; und die Auszahlung lässt sich in gewissem Rahmen zeitlich streckenweise stunden. Beides sind Fälle, die man nicht selbst formulieren sollte – hier lohnt sich der Notar.

Die häufigsten Formfehler

Ein Testament scheitert selten am Inhalt, fast immer an der Form. Diese Fehler machen es unwirksam – oder lösen jahrelangen Streit aus:

  • Nur zwei Zeugen beim getippten Testament. Es müssen drei sein – und alle drei gleichzeitig anwesend, während Sie bestätigen, dass die Urkunde Ihren letzten Willen enthält.
  • Der Bekräftigungszusatz ist getippt. Er muss von Ihrer Hand geschrieben sein. Ein gedruckter Satz erfüllt die Vorschrift nicht.
  • Ein Begünstigter ist Zeuge. Wer im Testament bedacht wird – oder dessen naher Angehöriger ist – darf nicht als Zeuge unterschreiben.
  • Teils getippt, teils handgeschrieben. Beim eigenhändigen Testament muss der gesamte Text von Ihrer Hand stammen, nicht nur die Unterschrift.
  • Mehrere Testamente ohne klaren Widerruf. Wenn zwei Fassungen auftauchen, entscheidet das Datum – fehlt es, ist der Streit programmiert.
  • Unklare Formulierungen. „Mein Schmuck geht an meine Nichte" – bei drei Nichten ist das keine Verfügung, sondern eine Einladung zum Prozess. Nennen Sie Personen mit Geburtsdatum und Gegenstände eindeutig.
  • Kein Ersatzerbe genannt. Verstirbt der Bedachte vor Ihnen, greift für dessen Anteil wieder die gesetzliche Erbfolge.

Was ein Testament nicht regelt

Manches gehört ausdrücklich in andere Dokumente – und wird im Testament schlicht nicht wirksam:

  • Entscheidungen zu Ihren Lebzeiten: Wer für Sie handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können, regeln eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Ein Testament wirkt erst nach dem Tod.
  • Lebensversicherungen mit benannter bezugsberechtigter Person fallen in der Regel gar nicht in die Verlassenschaft – die Leistung geht direkt an diese Person. Ein Blick in die Polizze lohnt sich daher genauso wie das Testament selbst.
  • Wünsche zur Bestattung sind kein durchsetzbarer Erbteil. Halten Sie sie trotzdem schriftlich fest und sagen Sie den Angehörigen, wo das Blatt liegt.

Danach: absichern beim Notar

Ein formgültig errichtetes Testament ist rechtswirksam – aber erst die Verwahrung macht es sicher. Empfohlener Weg nach dem Ausfüllen:

  • Beim Notar (oder Rechtsanwalt) hinterlegen: Der Notar prüft auf Wunsch die Form, verwahrt das Original fälschungssicher und kann es als Notariatsakt neu errichten.
  • Im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZTR) registrieren: Das erledigt der Notar/Anwalt. Im Todesfall wird das Testament dadurch garantiert gefunden – ein Testament in der Schreibtischlade kann verloren gehen oder „verschwinden".
  • Kosten: Registrierung und Verwahrung kosten üblicherweise einmalig einen überschaubaren Betrag; viele Notare bieten eine kostenlose Erstauskunft.

Passend dazu

Häufige Fragen zum Testament in Österreich

Ist ein ausgedrucktes PDF-Testament ohne Zeugen gültig?
Nein. Ein getipptes (fremdhändiges) Testament ist nur mit eigenhändiger Unterschrift, handschriftlichem Bekräftigungszusatz und drei gleichzeitig anwesenden Zeugen gültig. Ohne Zeugen ist nur ein komplett handgeschriebenes Testament wirksam.
Wer darf Testamentszeuge sein?
Volljährige Personen, die im Testament nicht bedacht sind – ausgeschlossen sind auch nahe Angehörige der Bedachten (Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Kinder, Geschwister). Die Zeugen müssen mit Name, Geburtsdatum und Adresse in der Urkunde aufscheinen und auf ihre Zeugeneigenschaft hinweisen.
Was passiert ohne Testament?
Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Neben Kindern erhält der Ehepartner oder eingetragene Partner in der Regel ein Drittel, die Kinder teilen zwei Drittel. Sind keine Kinder vorhanden, erben Ehepartner und Eltern gemeinsam. Lebensgefährten ohne Trauschein gehen dabei meist leer aus – für sie ist ein Testament besonders wichtig.
Kann ich mit dem Testament mein gesamtes Vermögen frei verteilen?
Nicht vollständig. Kinder sowie Ehepartner beziehungsweise eingetragene Partner haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihrer gesetzlichen Erbquote. Dieser Anspruch ist ein Geldanspruch und lässt sich durch ein Testament nicht beseitigen.
Haben meine Eltern einen Pflichtteil?
Nein. Seit der Erbrechtsreform mit Wirkung ab 2017 sind nur noch Nachkommen sowie Ehepartner und eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt. Eltern und Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch mehr.
Wie ändere oder widerrufe ich ein Testament?
Ein Testament kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden – etwa durch ein neues Testament, durch ausdrücklichen Widerruf oder durch Vernichtung der Urkunde. Wichtig ist Eindeutigkeit: Widerrufen Sie ältere Verfügungen im neuen Testament ausdrücklich und vernichten Sie alte Fassungen, damit später kein Streit über die gültige Version entsteht.
Fällt eine Lebensversicherung in die Verlassenschaft?
In der Regel nicht, wenn eine bezugsberechtigte Person namentlich benannt ist – dann erhält diese die Leistung direkt vom Versicherer, unabhängig vom Testament. Prüfen Sie deshalb, ob die Bezugsberechtigung in Ihrer Polizze noch dem entspricht, was Sie heute wollen.
Muss das Testament ein Datum enthalten?
Für die Gültigkeit ist ein Datum nicht zwingend, es ist aber dringend zu empfehlen. Existieren mehrere Testamente, entscheidet der Zeitpunkt darüber, welches gilt – ohne Datum lässt sich das im Zweifel nicht klären.
Was kostet die Vorlage – und was der Notar?
Die Vorlage ist komplett kostenlos. Für die Registrierung im Testamentsregister und die Verwahrung beim Notar fallen einmalig überschaubare Gebühren an; die Errichtung als Notariatsakt kostet je nach Aufwand mehr. Eine Erstauskunft ist bei vielen Notaren gratis.

Unverbindliches Muster und allgemeine Information zum österreichischen Erbrecht (Stand Juli 2026), keine Rechtsberatung. Die Darstellung ist bewusst vereinfacht; im Einzelfall – etwa bei Immobilien, Unternehmensanteilen, Auslandsvermögen, Patchwork-Familien oder beabsichtigter Enterbung – können andere Regeln gelten. Formfehler können ein Testament ungültig machen: Im Zweifel Notar oder Rechtsanwalt beiziehen.