Wie ein Volksbegehren wirklich funktioniert – und warum beim THC-Grenzwert die Uhr läuft
von Ambrosius Schmidt · 1.8.2026
Viele wissen nicht, wie ein Volksbegehren in Österreich abläuft – und unterschätzen deshalb, worauf es ankommt. Hier die Fakten, alle aus den offiziellen Angaben des Innenministeriums. DAS VERFAHREN HAT DREI STUFEN 1. Anmeldung beim Innenministerium. Kostet einen Kostenbeitrag von 685,40 Euro. Danach wird das Volksbegehren im Zentralen Wählerregister registriert. 2. Einleitungsverfahren: Sammeln von Unterstützungserklärungen. Erforderlich sind mindestens 8.969 Unterschriften. Erst dann dürfen die Proponenten den Einleitungsantrag stellen. 3. Eintragungsverfahren – die eigentliche "Eintragungswoche". Damit der Nationalrat das Anliegen behandeln muss, braucht es insgesamt 100.000 Unterschriften. Wichtig und vielen unbekannt: Eine Unterstützungserklärung aus Stufe 2 wird auf die 100.000 angerechnet. Wer jetzt unterschreibt, muss also später nicht noch einmal unterschreiben. WER UNTERSCHREIBEN DARF UND WIE Wahlberechtigt zum Nationalrat, also österreichische Staatsbürgerschaft und mindestens 16 Jahre alt. Zwei Wege: - persönlich in JEDER beliebigen Gemeinde zu den Amtsstunden, unabhängig vom Wohnsitz (das ist seit 2018 so, viele kennen noch die alte Regelung) - online mit ID Austria Auslandsösterreicher können ebenfalls online unterschreiben. Ein Formular mitzubringen ist nicht mehr vorgesehen, das erstellt die Gemeinde vor Ort. Die vollständige Liste aller Volksbegehren, die derzeit unterstützt werden können, steht beim Innenministerium: https://www.bmi.gv.at/411/ WIE HOCH DIE HÜRDE WIRKLICH IST Die Bundeswahlbehörde hat am 13. Juli 2026 die Endergebnisse von fünf Volksbegehren festgestellt – "GRATIS Verhütung", "Wahlpflicht", "Transparenz im Parlament", "Polizei – kritischer Personalmangel" und "Karfreitag-Feiertag für Alle". Das beste Ergebnis lag bei 59.971 Unterschriften. Kein einziges hat die 100.000 erreicht. Das relativiert die Erfolgsaussichten, gehört aber zur Ehrlichkeit dazu. WARUM DAS BEIM THC-GRENZWERT JETZT AKUT IST Das Volksbegehren "THC-Grenzwert Anpassung" ist seit 9. Mai 2025 registriert und steckt noch in Stufe 2. Der Zähler der Initiative stand Anfang August bei rund 8.570 – es fehlen also etwa 400 Unterschriften auf die erforderlichen 8.969. Und es gibt eine Frist: Registrierungen, zu denen kein Einleitungsantrag eingebracht wird, werden mit Ablauf des 31. Dezember des Folgejahres nach der Anmeldung gelöscht. Für dieses Volksbegehren heißt das: Kommt bis 31.12.2026 kein Einleitungsantrag zustande, ist die Registrierung weg und alles beginnt von vorn – inklusive Kostenbeitrag. ZUM MITDISKUTIEREN Unabhängig davon, wie ihr inhaltlich zum THC-Grenzwert steht: Findet ihr das Instrument Volksbegehren in dieser Form sinnvoll? 100.000 Unterschriften bei 6,3 Millionen Wahlberechtigten klingt niedrig – erreicht wird es trotzdem fast nie. Liegt das an den Themen, an der Hürde oder daran, dass am Ende ohnehin nur eine parlamentarische Behandlung herauskommt und kein Gesetz? Quelle für alle Verfahrensangaben: Bundesministerium für Inneres, bmi.gv.at/411 (abgerufen am 1.8.2026). Die Unterschriftenzahl stammt vom Zähler der Initiative und ist kein amtlicher Stand.
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