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Kleine Kameradrohne im Schwebeflug über einer Bergwiese
Ratgeber · Österreich

Drohnenversicherung

Sie ist in Österreich Pflicht – und Ihre private Haftpflicht reicht dafür fast nie. Was die Polizze können muss, was es kostet und was sich am 1. September ändert.

Ohne Versicherung keine Registrierung – und keine Flugerlaubnis

Die Drohnen-Haftpflicht ist in Österreich gesetzlich verpflichtend und zugleich Voraussetzung für die Betreiberregistrierung bei der Austro Control: Beim Anmeldevorgang müssen Sie die Nummer Ihrer Versicherungspolizze eingeben. Ohne Polizze keine Registrierungsnummer, ohne Registrierungsnummer kein legaler Flug. Ausgenommen sind nur Geräte, die als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie gelten.

🗓️ Neu ab 1. September 2026: eine Polizze für mehrere Drohnen

Bisher galt: Jede einzelne Drohne muss versichert sein. Mit der Novelle des Luftfahrtgesetzes, die der Nationalrat im Juli 2026 beschlossen hat, wird nach § 24j Abs 3 LFG auch eine pauschale Haftpflichtversicherung zulässig – für die offene und die spezielle Kategorie sowie für Modellflugvereinigungen.

An Ihrer Haftung ändert das nichts, Sie gewinnen nur Wahlfreiheit. Wichtig: Versicherer stellen bestehende Verträge nicht automatisch um. Wer mehrere Drohnen fliegt, sollte ab September aktiv nachfragen und Einzel- gegen Pauschaldeckung rechnen.

Warum die private Haftpflicht fast nie reicht

Das ist der Punkt, an dem die meisten hängenbleiben – und der teuerste Irrtum in diesem Thema. Es gibt zwei voneinander unabhängige Gründe:

1. Es braucht eine Luftfahrt-Haftpflicht, keine Privathaftpflicht

Das Luftfahrtgesetz verlangt eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung, die ausdrücklich auf das Luftfahrtgesetz Bezug nimmt. Eine gewöhnliche Privathaftpflicht deckt Verschuldenshaftung – sie zahlt, wenn Sie einen Fehler gemacht haben. Im Luftfahrtrecht haften Sie dagegen auch ohne Verschulden, allein weil Sie ein Gerät betreiben, von dem eine Gefahr ausgeht. Das ist eine andere Rechtsgrundlage, und dafür ist die Privatpolizze nicht gebaut.

2. Viele Privatpolizzen schließen Luftfahrzeuge aus

Und selbst wo Drohnen erwähnt sind, gilt die Deckung oft nur für sehr leichte Geräte unter 250 Gramm oder ausdrücklich nur für Spielzeug. Lesen Sie den Wortlaut Ihrer Bedingungen – und wenn Sie meinen, gedeckt zu sein, lassen Sie es sich schriftlich bestätigen. Eine mündliche Auskunft am Telefon hilft Ihnen nach einem Schaden nicht.

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Was die Polizze können muss

  • Luftfahrt-Haftpflicht mit Gefährdungshaftung: Die Polizze muss ausdrücklich auf das Luftfahrtgesetz Bezug nehmen. Steht das nicht drin, akzeptiert die Austro Control sie in der Regel nicht.
  • Mindestens 750.000 SZR Deckungssumme: Sonderziehungsrechte sind eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds; ihr Eurowert schwankt und liegt grob in der Größenordnung einer Million Euro. Übliche Angebote nennen deshalb eine Million oder mehr.
  • Versicherungsnehmer = Betreiber: Beides muss dieselbe Person oder Firma sein. Die Polizze der Partnerin oder des Arbeitgebers nützt Ihnen nichts, wenn Sie selbst als Betreiber registriert sind.
  • Bis 31.8.2026: gerätebezogen: Modell, Gewicht und Seriennummer der Drohne müssen in der Polizze stehen. Ab 1.9.2026 ist alternativ eine pauschale Deckung möglich.
  • Nachweis mitführen: Beim Flugbetrieb müssen Betreiber beziehungsweise verantwortliche Pilotin oder Pilot einen Versicherungsnachweis dabeihaben. Ein Foto auf dem Handy genügt in der Praxis meist – nachfragen kann jede Kontrolle.

Achtung bei Vereinen: Sammelpolizzen von Modellflug-Clubs erfüllen die Anforderungen für die eigene Betreiberregistrierung in der Regel nicht – ebenso wenig rein personenbezogene Drohnenversicherungen ohne Gerätebezug. Für Modellflugvereinigungen bringt die Novelle ab September allerdings Bewegung; klären Sie das mit Ihrem Verein.

Was kostet der Einstieg?

PostenKosten
Betreiberregistrierung Austro Controlgilt 3 Jahre46,80 €
Kompetenznachweis A1/A3Pflicht ab über 249 g Abflugmassekostenlos
Fernpilotenzeugnis A2Anmeldung zur Präsenzprüfung, 30 Fragen69,60 €
Haftpflichtversicherungje nach Anbieter, Gewicht und Nutzungjährlich, Angebote vergleichen

Bemerkenswert: Österreich ist eines der wenigen EU-Länder, in denen Online-Kurs und Prüfung für den A1/A3 gebührenfrei sind. In Deutschland kostet die Ausstellung durch das Luftfahrt-Bundesamt Geld. Wer in Österreich registriert ist, sollte den A1/A3 also direkt bei der Austro Control machen und nicht dafür bezahlen.

Haftpflicht ist nicht Kasko

Die Pflichtversicherung deckt Schäden, die Sie anderen zufügen – den zerkratzten Autolack, die verletzte Passantin, das beschädigte Hausdach. Sie deckt nicht Ihr eigenes Gerät. Stürzt Ihre Drohne in einen See, verschwindet sie im Wald oder wird sie gestohlen, greift die Haftpflicht nicht.

Dafür gibt es Kaskodeckungen. Sie sind freiwillig und rechnen sich vor allem bei teureren Geräten. Sehen Sie sich dabei genau an, wie hoch der Selbstbehalt ist, ob zum Zeitwert oder zum Neuwert ersetzt wird und ob Verlust – also die verschwundene Drohne ohne Fundort – überhaupt mitversichert ist. Genau daran scheitern die meisten Kaskofälle.

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Häufige Fragen zur Drohnenversicherung

Brauche ich in Österreich wirklich eine Drohnenversicherung?
Ja, sobald für Ihre Drohne eine Registrierungspflicht bei der Austro Control besteht. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend und zugleich Voraussetzung für die Registrierung – ohne Polizzennummer kommen Sie im Anmeldeprozess nicht weiter. Ausgenommen sind nur Geräte, die als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie gelten.
Reicht meine private Haftpflichtversicherung?
In aller Regel nicht. Erstens verlangt das Luftfahrtgesetz eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung, die ausdrücklich auf das Luftfahrtgesetz Bezug nimmt – das leistet eine gewöhnliche Privathaftpflicht nicht. Zweitens schließen viele Privatpolizzen Luftfahrzeuge ausdrücklich aus oder decken nur sehr leichte Geräte unter 250 Gramm. Prüfen Sie den Wortlaut Ihrer Bedingungen und lassen Sie sich eine Deckung schriftlich bestätigen, statt sich auf eine mündliche Auskunft zu verlassen.
Wie hoch muss die Deckungssumme sein?
Mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) je nach den Vorgaben des Luftfahrtgesetzes. SZR sind eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds, ihr Eurowert schwankt mit dem Wechselkurs und liegt in der Größenordnung von rund einer Million Euro. Deshalb bieten Versicherer üblicherweise eine Million Euro oder mehr an.
Was ändert sich am 1. September 2026?
Bis dahin musste grundsätzlich jede einzelne Drohne versichert sein. Mit einer Novelle des Luftfahrtgesetzes, die der Nationalrat im Juli 2026 beschlossen hat, wird nach § 24j Abs 3 LFG auch eine pauschale Haftpflichtversicherung für mehrere Drohnen zulässig. Das betrifft die offene und die spezielle Kategorie sowie Modellflugvereinigungen. An der Haftung selbst ändert sich nichts – Sie gewinnen nur Wahlfreiheit bei der Versicherungsform. Viele Versicherer stellen ihre Tarife nicht automatisch um; fragen Sie aktiv nach.
Was kostet die Registrierung bei der Austro Control?
Die Betreiberregistrierung kostet 46,80 Euro und gilt drei Jahre, danach ist sie zu erneuern. Registriert wird der Betreiber, nicht das einzelne Gerät. Die Registrierungsnummer muss auf allen verwendeten Drohnen angebracht werden.
Was kostet der Drohnenführerschein in Österreich?
Der Kompetenznachweis A1/A3 ist bei der Austro Control kostenlos – Online-Kurs und Prüfung mit 40 Multiple-Choice-Fragen kosten nichts. Österreich ist damit eines der wenigen EU-Länder, in denen der kleine Schein vollständig gebührenfrei ist. Pflicht ist er ab einer Abflugmasse über 249 Gramm. Das Fernpilotenzeugnis A2 kostet bei der Austro Control 69,60 Euro für die Anmeldung zur Präsenzprüfung mit 30 Fragen.
Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fliege?
Zwei Dinge, und das zweite ist das schlimmere. Erstens drohen Verwaltungsstrafen. Zweitens haften Sie persönlich und in voller Höhe – im Luftfahrtrecht gilt Gefährdungshaftung, Sie haften also auch dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben und niemanden ein Verschulden trifft. Ein Absturz in eine Menschenmenge oder in eine Windschutzscheibe auf der Autobahn kann existenzbedrohend werden.
Deckt die Haftpflicht auch Schäden an meiner eigenen Drohne?
Nein. Die Haftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Schäden am eigenen Gerät – Absturz, Wasserlandung, Verlust, Diebstahl – brauchen Sie eine eigene Kaskodeckung. Die ist freiwillig und lohnt sich vor allem bei teureren Geräten, wobei Selbstbehalt und Wertminderung genau anzusehen sind.

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Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Stand: 26. August 2026. Gebühren und Rechtslage können sich ändern – maßgeblich sind die Angaben der Austro Control und der Wortlaut Ihrer Versicherungsbedingungen. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine konzessionierte Versicherungsmaklerin oder einen konzessionierten Versicherungsmakler.