Nach einem Verkehrsunfall entscheidet die Qualität der Dokumentation darüber, wie schnell und wie vollständig gezahlt wird. Wichtig ist die Unterscheidung: Einen Schaden am eigenen Fahrzeug melden Sie Ihrer Kasko-Versicherung, Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners laufen über die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Unverzüglich nach dem Unfall, je nach Bedingungen meist innerhalb weniger Tage. Bei Personenschäden, Fahrerflucht oder unklarer Schuldfrage sollte immer die Polizei beigezogen werden.
Auch wenn die Lage klar scheint: Wer die Schuld schriftlich zugibt, nimmt der eigenen Versicherung die Möglichkeit, den Fall zu prüfen. Halten Sie fest, was passiert ist – nicht, wer schuld war.
Ein Kaskoschaden wirkt sich über die Bonus-Malus-Einstufung auf künftige Prämien aus. Bei kleinen Beträgen kann Selbstzahlen günstiger sein als die Meldung – rechnen Sie Selbstbehalt und Prämienstufe gegen die Reparaturkosten.
Wird das Fahrzeug vor der Begutachtung instand gesetzt, fehlt der Nachweis über Art und Umfang des Schadens.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Fristen, Deckungen und Ausschlüsse ergeben sich immer aus Ihrem konkreten Vertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen – prüfen Sie diese im Zweifel oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Stand: Juli 2026.