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📋 Eckdaten zum Schaden

Nach einem Verkehrsunfall entscheidet die Qualität der Dokumentation darüber, wie schnell und wie vollständig gezahlt wird. Wichtig ist die Unterscheidung: Einen Schaden am eigenen Fahrzeug melden Sie Ihrer Kasko-Versicherung, Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners laufen über die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

⏱️ Meldefrist

Unverzüglich nach dem Unfall, je nach Bedingungen meist innerhalb weniger Tage. Bei Personenschäden, Fahrerflucht oder unklarer Schuldfrage sollte immer die Polizei beigezogen werden.

Diese Nachweise sollten Sie bereithalten

  • Fotos von beiden Fahrzeugen, den Schäden und der Unfallstelle mit Umfeld
  • Kennzeichen, Name und Versicherung des Unfallgegners
  • Ausgefüllter europäischer Unfallbericht, von beiden Seiten unterschrieben
  • Namen und Kontaktdaten von Zeugen
  • Polizeiliche Protokollnummer, falls die Polizei aufgenommen hat
  • Kostenvoranschlag der Werkstatt oder Sachverständigenbericht

Typische Fallstricke

Kein Schuldanerkenntnis am Unfallort

Auch wenn die Lage klar scheint: Wer die Schuld schriftlich zugibt, nimmt der eigenen Versicherung die Möglichkeit, den Fall zu prüfen. Halten Sie fest, was passiert ist – nicht, wer schuld war.

Bei Kleinschäden erst rechnen

Ein Kaskoschaden wirkt sich über die Bonus-Malus-Einstufung auf künftige Prämien aus. Bei kleinen Beträgen kann Selbstzahlen günstiger sein als die Meldung – rechnen Sie Selbstbehalt und Prämienstufe gegen die Reparaturkosten.

Nicht reparieren lassen, bevor der Schaden begutachtet ist

Wird das Fahrzeug vor der Begutachtung instand gesetzt, fehlt der Nachweis über Art und Umfang des Schadens.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Fristen, Deckungen und Ausschlüsse ergeben sich immer aus Ihrem konkreten Vertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen – prüfen Sie diese im Zweifel oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Stand: Juli 2026.

Häufige Fragen

Wem melde ich den Schaden nach einem Unfall?
Schäden am eigenen Fahrzeug melden Sie Ihrer Kasko-Versicherung. Hat der Unfallgegner den Unfall verursacht, richten Sie Ihre Forderung an dessen Haftpflichtversicherung. Sind Sie der Verursacher, informieren Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung.
Muss die Polizei zu jedem Unfall kommen?
Nicht bei jedem Blechschaden, wenn beide Beteiligten die Daten austauschen und die Sachlage unstrittig ist. Zwingend ist die Polizei bei Personenschäden, bei Fahrerflucht, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen sowie dann, wenn ein Datenaustausch nicht möglich ist.
Wirkt sich die Meldung auf meine Prämie aus?
Ein Schaden über die eigene Kasko oder Haftpflicht kann die Bonus-Malus-Stufe verschlechtern. Wird der Schaden über die Haftpflicht des Unfallgegners abgewickelt, hat das auf Ihre Prämie in der Regel keine Auswirkung.