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📋 Eckdaten zum Schaden

Sturm, Hagel und Starkregen verursachen in Österreich jedes Jahr Millionenschäden – und die Abwicklung scheitert selten am Schaden selbst, sondern an fehlenden Belegen. Wer vor dem Aufräumen fotografiert, hat den entscheidenden Beweis in der Hand.

⏱️ Meldefrist

Unverzüglich nach Feststellung des Schadens. Bei größeren Unwetterereignissen sind die Versicherer vorbereitet – eine frühe Meldung sichert Ihnen einen früheren Termin beim Sachverständigen.

Diese Nachweise sollten Sie bereithalten

  • Fotos des Schadens vor jeder Aufräum- oder Sicherungsmaßnahme
  • Übersichtsaufnahmen des Gebäudes und Detailfotos der beschädigten Stellen
  • Wetterdaten oder Unwetterbericht für Datum und Ort
  • Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben
  • Rechnungen für Sofortmaßnahmen wie Abdecken oder Auspumpen
  • Beschreibung, welche Räume oder Bauteile betroffen sind

Typische Fallstricke

Beweise nicht vorschnell beseitigen

Sie sind verpflichtet, den Schaden zu begrenzen – aber nicht, Beweise zu vernichten. Fotografieren Sie alles, bevor Sie sichern oder aufräumen, und behalten Sie beschädigte Teile bis zur Freigabe.

Sturm ist oft erst ab einer bestimmten Windstärke gedeckt

Viele Bedingungen verlangen für einen Sturmschaden eine Mindestwindstärke. Dokumentieren Sie deshalb die Wetterlage des Schadentags – das ist häufig der Knackpunkt bei der Anerkennung.

Unterversicherung prüfen

Ist die Versicherungssumme niedriger als der Neubauwert, kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Das fällt oft erst im Schadensfall auf – ein guter Zeitpunkt, die Summe danach zu überprüfen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Fristen, Deckungen und Ausschlüsse ergeben sich immer aus Ihrem konkreten Vertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen – prüfen Sie diese im Zweifel oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Stand: Juli 2026.

Häufige Fragen

Sind Hochwasser und Überschwemmung mitversichert?
Nicht automatisch. Elementarschäden wie Hochwasser, Erdrutsch oder Lawinen sind vielfach nur bis zu einer begrenzten Summe oder gegen Zuschlag gedeckt, teils abhängig von der Gefahrenzone. Prüfen Sie die Deckungssummen in Ihrer Polizze.
Wer bezahlt die Sofortmaßnahmen nach einem Sturm?
Notwendige Maßnahmen zur Schadensbegrenzung – etwa ein Dach provisorisch abdecken – sind in der Regel Teil des Schadens. Bewahren Sie die Rechnungen auf und melden Sie den Schaden parallel.
Was ist der Unterschied zwischen Eigenheim- und Haushaltsversicherung?
Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude samt fest verbauten Teilen, die Haushaltsversicherung den beweglichen Inhalt. Bei einem Unwetterschaden können beide betroffen sein – dann sind zwei Meldungen sinnvoll.