Beim Fahrraddiebstahl entscheidet die Dokumentation über die Leistung. Rahmennummer, Kaufbeleg und der Nachweis eines geeigneten Schlosses sind die drei Punkte, an denen die meisten Meldungen scheitern – oder gelingen.
Unverzüglich nach Feststellung, zusätzlich sofort Anzeige bei der Polizei. Die Anzeige ist bei Diebstahl praktisch immer Voraussetzung für eine Leistung.
Verlangt wird meist, dass das Rad abgeschlossen und an einem festen Gegenstand gesichert war. Behalten Sie das aufgebrochene Schloss – es ist ein wertvolles Beweisstück.
Ohne Rahmennummer lässt sich weder Eigentum noch Identität des Rads zweifelsfrei belegen. Fotografieren Sie sie, solange das Rad noch vorhanden ist.
Kindersitze, Taschen, Fahrradcomputer oder Beleuchtung fallen häufig nicht unter die Deckung oder nur, wenn sie fest verbaut waren.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Fristen, Deckungen und Ausschlüsse ergeben sich immer aus Ihrem konkreten Vertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen – prüfen Sie diese im Zweifel oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Stand: Juli 2026.