Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie einem anderen Menschen einen Schaden zufügen. Sie prüft dabei zwei Dinge: ob Sie überhaupt haften – und wenn ja, in welcher Höhe. Genau deshalb dürfen Sie die Haftung nicht selbst anerkennen.
Unverzüglich, sobald Sie von dem Schaden oder von einer Forderung gegen Sie erfahren. Erhalten Sie ein Anwalts- oder Mahnschreiben, leiten Sie es sofort weiter, ohne selbst zu antworten.
Die Bedingungen verbieten das ausdrücklich. Wer aus Höflichkeit zusagt, den Schaden zu übernehmen, kann den Versicherungsschutz verlieren. Verweisen Sie freundlich auf Ihre Versicherung.
Schäden, die beim unentgeltlichen Helfen entstehen, werden nicht immer übernommen – ebenso Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen. Prüfen Sie diese Punkte in Ihrer Polizze.
Verursachen Sie einen Schaden bei einer Person, die im selben Vertrag mitversichert ist, besteht typischerweise keine Deckung.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Fristen, Deckungen und Ausschlüsse ergeben sich immer aus Ihrem konkreten Vertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen – prüfen Sie diese im Zweifel oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Stand: Juli 2026.