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Schadensbörse

🛡️ Privathaftpflicht

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📋 Eckdaten zum Schaden

Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie einem anderen Menschen einen Schaden zufügen. Sie prüft dabei zwei Dinge: ob Sie überhaupt haften – und wenn ja, in welcher Höhe. Genau deshalb dürfen Sie die Haftung nicht selbst anerkennen.

⏱️ Meldefrist

Unverzüglich, sobald Sie von dem Schaden oder von einer Forderung gegen Sie erfahren. Erhalten Sie ein Anwalts- oder Mahnschreiben, leiten Sie es sofort weiter, ohne selbst zu antworten.

Diese Nachweise sollten Sie bereithalten

  • Name und Adresse des Geschädigten
  • Genaue Beschreibung, wie es zu dem Schaden kam
  • Fotos des beschädigten Gegenstands oder der Schadensstelle
  • Angaben zu Zeugen
  • Alle Forderungsschreiben, Kostenvoranschläge oder Rechnungen der Gegenseite
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls

Typische Fallstricke

Niemals Haftung anerkennen oder selbst zahlen

Die Bedingungen verbieten das ausdrücklich. Wer aus Höflichkeit zusagt, den Schaden zu übernehmen, kann den Versicherungsschutz verlieren. Verweisen Sie freundlich auf Ihre Versicherung.

Gefälligkeitsschäden sind heikel

Schäden, die beim unentgeltlichen Helfen entstehen, werden nicht immer übernommen – ebenso Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen. Prüfen Sie diese Punkte in Ihrer Polizze.

Schäden unter Mitversicherten

Verursachen Sie einen Schaden bei einer Person, die im selben Vertrag mitversichert ist, besteht typischerweise keine Deckung.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Fristen, Deckungen und Ausschlüsse ergeben sich immer aus Ihrem konkreten Vertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen – prüfen Sie diese im Zweifel oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Stand: Juli 2026.

Häufige Fragen

Was mache ich, wenn der Geschädigte Geld von mir verlangt?
Nichts zusagen und nichts zahlen. Nehmen Sie die Forderung entgegen, leiten Sie sie an Ihre Versicherung weiter und teilen Sie dem Geschädigten mit, dass die Abwicklung über Ihre Haftpflichtversicherung läuft.
Sind meine Kinder mitversichert?
In Familienverträgen sind Kinder üblicherweise mitversichert. Bei Schäden durch Kinder, die noch nicht deliktsfähig sind, haften Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht – viele Verträge enthalten dafür eine eigene Regelung.
Ist ein verlorener Schlüssel gedeckt?
Der Verlust fremder Schlüssel – etwa des Wohnungs- oder Arbeitsplatzschlüssels – ist in vielen Verträgen mitversichert, oft aber nur bis zu einer begrenzten Summe. Weil ein Schließanlagentausch teuer ist, lohnt der Blick in die Bedingungen.