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Schadensbörse

⚖️ Rechtsschutz

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📋 Eckdaten zum Schaden

Bei der Rechtsschutzversicherung geht es nicht um einen Schaden, sondern um eine Kostenzusage. Genau deshalb ist die Reihenfolge entscheidend: erst Deckung anfragen, dann handeln.

⏱️ Meldefrist

So früh wie möglich – idealerweise bevor Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, Klage einbringen oder ein Rechtsmittel erheben. Wer erst nachträglich anfragt, riskiert, dass bereits entstandene Kosten nicht übernommen werden.

Diese Nachweise sollten Sie bereithalten

  • Sachliche Schilderung des Streitfalls mit zeitlichem Ablauf
  • Name und Adresse der Gegenseite
  • Der zugrunde liegende Vertrag, Bescheid oder Schriftverkehr
  • Bereits erhaltene Schreiben, Mahnungen oder Klagen
  • Angabe, was Sie erreichen wollen
  • Falls schon vorhanden: Name der Rechtsvertretung

Typische Fallstricke

Zuerst die Deckungszusage, dann der Anwalt

Der häufigste und teuerste Fehler in dieser Sparte. Fragen Sie die Kostendeckung an, bevor Sie jemanden beauftragen – sonst tragen Sie das Risiko selbst.

Wartefristen beachten

Viele Bausteine – etwa der Vertrags- oder Arbeitsrechtsschutz – greifen erst nach einer Wartezeit von mehreren Monaten ab Vertragsbeginn.

Der Anlass muss in die Vertragszeit fallen

Liegt die Ursache des Streits vor Beginn Ihrer Versicherung, besteht in der Regel keine Deckung. Halten Sie deshalb genau fest, wann der auslösende Vorfall war.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Fristen, Deckungen und Ausschlüsse ergeben sich immer aus Ihrem konkreten Vertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen – prüfen Sie diese im Zweifel oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Stand: Juli 2026.

Häufige Fragen

Darf ich meine Anwältin frei wählen?
In Österreich besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl. Die Versicherung kann Ihnen jemanden vorschlagen, aber die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Was passiert, wenn die Deckung abgelehnt wird?
Die Ablehnung muss begründet werden. Sie können eine erneute Prüfung verlangen, ergänzende Unterlagen nachreichen und – je nach Bedingungen – ein Schiedsverfahren oder eine gutachterliche Stellungnahme beantragen.
Deckt der Rechtsschutz auch die Kosten der Gegenseite?
Bei einem verlorenen Prozess sind die gegnerischen Kosten üblicherweise mitumfasst, soweit der Fall gedeckt und die Versicherungssumme nicht ausgeschöpft ist. Verwaltungsstrafen und Geldbußen zahlt die Versicherung dagegen nicht.