NEUKostenloser Polizzen-Check
Schadensbörse

✈️ Reiseversicherung

1
Basisdaten
2
Schadensdetails
3
Uploads & Datenschutz

📋 Eckdaten zum Schaden

Reiseversicherungen umfassen meist mehrere Bausteine – Storno, Reiseabbruch, Gepäck und Krankheit im Ausland. Für jeden gelten eigene Nachweise, und bei Storno zählt vor allem eines: der Zeitpunkt.

⏱️ Meldefrist

Bei Stornierung sofort, sobald der Grund bekannt ist – stornieren Sie die Reise unverzüglich und melden Sie parallel den Fall. Bei Gepäckschäden im Flugverkehr gelten zusätzlich kurze Fristen gegenüber der Airline.

Diese Nachweise sollten Sie bereithalten

  • Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen
  • Stornorechnung des Reiseveranstalters oder der Airline
  • Bei Krankheit: ärztliches Attest mit Diagnose und Datum der Reiseunfähigkeit
  • Bei Gepäckproblemen: Schadensmeldung der Airline mit Aktenzeichen
  • Liste der fehlenden oder beschädigten Gegenstände mit Kaufbelegen
  • Bei Behandlung im Ausland: Rechnungen und Befunde im Original

Typische Fallstricke

Zwischen Stornogrund und Stornierung darf keine Zeit liegen

Wer nach der Diagnose noch abwartet, riskiert, dass die Versicherung nur die niedrigeren Stornokosten des früheren Zeitpunkts übernimmt. Die Staffel der Stornogebühren steigt mit der Nähe zum Reisetermin.

Gepäckschaden zuerst bei der Airline melden

Beschädigtes oder fehlendes Gepäck muss noch am Flughafen aufgenommen werden. Ohne diese Meldung fehlt der Versicherung die Grundlage.

Vorerkrankungen und Reisewarnungen prüfen

Bestehende Erkrankungen sind häufig nur eingeschränkt gedeckt, und bei offiziellen Reisewarnungen für das Zielgebiet können Sonderregeln greifen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Fristen, Deckungen und Ausschlüsse ergeben sich immer aus Ihrem konkreten Vertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen – prüfen Sie diese im Zweifel oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Stand: Juli 2026.

Häufige Fragen

Wann zahlt die Stornoversicherung?
Typischerweise bei unerwarteter schwerer Krankheit, Unfall, Tod naher Angehöriger oder ähnlich gewichtigen Gründen – jeweils ärztlich beziehungsweise urkundlich belegt. Reine Unlust oder ein geänderter Urlaubsplan sind nicht gedeckt.
Was tun bei einer Erkrankung im Ausland?
Kontaktieren Sie möglichst früh die Notrufnummer Ihres Versicherers – vor teuren Behandlungen oder einem Rücktransport. Viele Verträge verlangen die vorherige Abstimmung, und der Notruf organisiert die Abwicklung meist direkt mit dem Spital.
Ist mein Gepäck auch im Hotel versichert?
Meist ja, allerdings mit Einschränkungen: Wertgegenstände sind häufig nur im Safe gedeckt, und für unbeaufsichtigt zurückgelassene Sachen gelten Ausschlüsse.