Reiseversicherungen umfassen meist mehrere Bausteine – Storno, Reiseabbruch, Gepäck und Krankheit im Ausland. Für jeden gelten eigene Nachweise, und bei Storno zählt vor allem eines: der Zeitpunkt.
Bei Stornierung sofort, sobald der Grund bekannt ist – stornieren Sie die Reise unverzüglich und melden Sie parallel den Fall. Bei Gepäckschäden im Flugverkehr gelten zusätzlich kurze Fristen gegenüber der Airline.
Wer nach der Diagnose noch abwartet, riskiert, dass die Versicherung nur die niedrigeren Stornokosten des früheren Zeitpunkts übernimmt. Die Staffel der Stornogebühren steigt mit der Nähe zum Reisetermin.
Beschädigtes oder fehlendes Gepäck muss noch am Flughafen aufgenommen werden. Ohne diese Meldung fehlt der Versicherung die Grundlage.
Bestehende Erkrankungen sind häufig nur eingeschränkt gedeckt, und bei offiziellen Reisewarnungen für das Zielgebiet können Sonderregeln greifen.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Fristen, Deckungen und Ausschlüsse ergeben sich immer aus Ihrem konkreten Vertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen – prüfen Sie diese im Zweifel oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Stand: Juli 2026.