Kündigung
Nicht über Schadensbörse unterstütztPrüfstand dieses Wegs:
Erfasste Vertragsarten: Kreditkarte
Die offizielle Kündigungsseite verlangt eine telefonische Kündigung über die Nummer auf der Kartenrückseite. Sie nennt weder E-Mail, Post noch ein Onlineformular. Schadensbörse kann für diesen kartenspezifischen Telefonweg keinen Übermittlungs- oder Self-Service-Weg anbieten.
Kein unterstützter Übermittlungsweg: Für diesen Vorgang belegen die Quellen nur einen persönlichen Kontaktweg, den die Vertragsinhaberin oder der Vertragsinhaber selbst nutzen muss. Über Schadensbörse steht dafür weder ein Versand- noch ein Self-Service-Weg bereit.
- E-Mail für dieses Anliegen
- Keine zweckgebundene E-Mail-Adresse hinterlegt.
- Postadresse für dieses Anliegen
- Keine zweckgebundene Postadresse hinterlegt.
- Hinterlegte Kontaktkanäle
- Keine unterstützte Weiterleitung per E-Mail, Brief oder Einschreiben.
Voraussetzungen & benötigte Angaben
- Prüfen, dass die Karte tatsächlich von Swisscard ausgegeben wurde.
- Als Karteninhaber die Kundendienstnummer auf der Rückseite der konkreten Karte selbst anrufen.
- Offene Beträge, Teilzahlung, Zusatzkarten, Wallets, Versicherungen und Bonuspunkte berücksichtigen.