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Der Kündigungsgrund entscheidet.
Der Paragraph muss wirklich passen.

Umzug, Todesfall, Krankheit oder eine Preiserhöhung beenden nicht jeden Vertrag automatisch. Diese Übersicht trennt gesetzliche Rechte, bedingte Rechte und Fälle, in denen nur Vertrag oder Kulanz helfen.

So lesen Sie die Übersicht

„Gesetzlich geregelt“ bedeutet weiterhin, dass die Voraussetzungen und Fristen erfüllt sein müssen. „Bedingt“ verlangt eine genaue Sachverhaltsprüfung. „Vertrag oder Kulanz“ bedeutet, dass kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination behauptet werden darf.

Gesetzlich geregelt Voraussetzungen prüfen Vertrag oder Kulanz

Quellenstand: 16. Oktober 2026. Die Übersicht unterstützt die Formulierung und Prüfung eines Kündigungsentwurfs. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und keine Prüfung Ihrer vollständigen Vertragsunterlagen.

Vertragsland

Österreich

Zum regulären Vertragsende kündigen

Gesetzlich geregelt

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Krankenzusatzversicherung

Verbraucher können Versicherungen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren zum Ende des dritten und jedes folgenden Jahres mit einem Monat Frist kündigen. Kürzere vertragliche Rechte bleiben möglich.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Versicherungsperiode, vereinbarte Laufzeit und vertraglichen Kündigungstermin prüfen.
  • Die Kündigung muss dem Versicherer rechtzeitig zugehen.
Nachweise
  • Polizze
  • letzte Prämienvorschreibung

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 3 VersVG ↗

Gesetzlich geregelt

Lebensversicherung

Bei laufenden Prämien kann der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Rückkaufswert und steuerliche Folgen sind getrennt zu prüfen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Versicherungsperiode und Rückkaufswert vor der Kündigung prüfen.
  • Bezugsrechte und eine mögliche prämienfreie Fortführung gesondert berücksichtigen.
Nachweise
  • Polizze
  • aktuelle Standmitteilung

Rechtsgrundlagen: § 165 VersVG ↗

Gesetzlich geregelt

Handyvertrag, Internet / Festnetz

Telekommunikationsverträge müssen mit einer Frist von einem Monat beendet werden können; eine laufende Mindestvertragsdauer bleibt dabei bestehen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Ende einer noch laufenden Mindestvertragsdauer prüfen.
  • Kundennummer und betroffenen Anschluss eindeutig angeben.
Nachweise
  • Vertragszusammenfassung
  • letzte Rechnung

Rechtsgrundlagen: § 135 Abs. 5 TKG 2021 ↗

Gesetzlich geregelt

Stromliefervertrag

Haushaltskunden und Kleinunternehmen können Stromlieferverträge mit zwei Wochen Frist ohne gesonderten Kündigungstermin kündigen. Eine Bindung kann höchstens bis zum Ende des ersten Vertragsjahres wirken.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Zählpunkt, Auszugs- oder gewünschtes Enddatum und eine mögliche Bindungsfrist prüfen.
  • Bei einem Lieferantenwechsel klären, ob der neue Lieferant die Kündigung übernimmt.
Nachweise
  • letzte Jahresabrechnung
  • Zählpunktnummer

Rechtsgrundlagen: § 24 ElWG ↗

Gesetzlich geregelt

Gasliefervertrag

Für Haushaltskunden und Kleinunternehmen sieht das Gaswirtschaftsgesetz eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor; vereinbarte Bindungen sind gesondert zu prüfen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Zählpunkt und mögliche Bindungsfrist anhand des Vertrags prüfen.
  • Beim Anbieterwechsel klären, ob der neue Lieferant die Kündigung abwickelt.
Nachweise
  • letzte Jahresabrechnung
  • Zählpunktnummer

Rechtsgrundlagen: § 123 Abs. 1 GWG 2011 ↗

Gesetzlich geregelt

Bankkonto, Kreditkarte

Zahlungsdiensterahmenverträge können grundsätzlich jederzeit gekündigt werden; eine vereinbarte Frist darf einen Monat nicht überschreiten.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Offene Salden, Daueraufträge, Karten und verbundene Produkte gesondert klären.
  • Keine PIN, TAN oder Kartenprüfnummer in das Schreiben aufnehmen.
Nachweise
  • Vertrags- oder Kundennummer
  • Zielkonto für Restguthaben separat mitteilen

Rechtsgrundlagen: § 51 ZaDiG 2018 ↗

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Zeitungs- / Zeitschriftenabo

§ 15 KSchG erfasst bestimmte Verträge über wiederholte Lieferungen oder Werkleistungen. Er gilt nicht automatisch für jeden digitalen Dienst oder jede Mitgliedschaft.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Prüfen, ob der konkrete Vertrag in den Anwendungsbereich des § 15 KSchG fällt.
  • Kürzere vertragliche Kündigungsfristen nutzen, wenn sie günstiger sind.
Nachweise
  • Abo-Bestätigung
  • letzte Rechnung oder Lieferetikett

Rechtsgrundlagen: § 15 KSchG ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

Fitnessstudio, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Wohnungsmietvertrag

Termin und Frist richten sich vorrangig nach Vertrag und zwingendem Spezialrecht. Für diese Gruppe gibt es keinen einheitlichen Kündigungsparagraphen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist im Vertrag prüfen.
  • Zum nächstmöglichen Termin kündigen und eine Bestätigung verlangen.
Nachweise
  • Vertrag
  • letzte Rechnung oder Beitragsvorschreibung

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Ich bin umgezogen oder ziehe um

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Handyvertrag, Internet / Festnetz

Umfasst der Vertrag zumindest einen Internetzugang und bietet der Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz nicht an, kann mit zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Der Vertrag muss zumindest einen Internetzugangsdienst umfassen.
  • Der Anbieter bietet die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht an.
  • Für Altverträge vor dem 1. November 2021 gelten Übergangsregeln; das Abschlussdatum prüfen.
Nachweise
  • Meldezettel oder Mietvertrag
  • neue Anschrift
  • Verfügbarkeitsauskunft des Anbieters

Rechtsgrundlagen: § 135 Abs. 11, 12 und 14 TKG 2021 ↗

Gesetzlich geregelt

Stromliefervertrag, Gasliefervertrag

Der Auszug wird praktisch über die regulären kurzen Kündigungsfristen abgewickelt. Für Strom gilt § 24 ElWG; bei Gas ist § 123 GWG 2011 zu prüfen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Auszugsdatum, Zählerstand und Zählpunkt angeben.
  • Die Schlussrechnung und eine neue Zustelladresse anfordern.
Nachweise
  • Übergabeprotokoll
  • Zählerstand
  • neue Zustelladresse

Rechtsgrundlagen: § 24 ElWG ↗ · § 123 GWG 2011 ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto, Wohnungsmietvertrag

Ein Umzug allein beendet diesen Vertragstyp in Österreich regelmäßig nicht automatisch. Entscheidend sind Vertrag, Unzumutbarkeit im Einzelfall oder Kulanz.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • Meldezettel oder Mietvertrag
  • neue Anschrift

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Die Vertragsinhaberin oder der Vertragsinhaber ist verstorben

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Wohnungsmietvertrag

Der Tod hebt einen Mietvertrag nicht automatisch auf. Erben können Wohnungsmieten unter gesetzlicher Frist kündigen; eintrittsberechtigte Angehörige können nach dem MRG automatisch eintreten und binnen 14 Tagen erklären, nicht fortsetzen zu wollen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Prüfen, ob § 14 MRG anwendbar ist und eintrittsberechtigte Personen vorhanden sind.
  • Die Erklärung muss durch den Nachlass, Erben oder eine wirksam vertretungsberechtigte Person erfolgen.
Nachweise
  • Sterbeurkunde
  • Erbnachweis oder Vertretungsnachweis
  • Mietvertrag

Rechtsgrundlagen: § 1116a ABGB ↗ · § 14 MRG ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Handyvertrag, Internet / Festnetz, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto

Der Tod einer Vertragspartei beendet laufende Verträge grundsätzlich nicht pauschal. Vertrag, höchstpersönliche Leistung und Nachlassvertretung müssen geprüft werden; viele Anbieter sehen eigene Todesfallregeln oder Kulanz vor.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • Sterbeurkunde
  • Erbnachweis oder Vertretungsnachweis
  • Vertragsunterlagen

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Preis oder Vertrag wurde geändert

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Handyvertrag, Internet / Festnetz

Bei nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen von AGB oder Entgeltbestimmungen besteht grundsätzlich ein kostenloses Kündigungsrecht bis zum Inkrafttreten. Rein administrative oder gesetzlich zwingende Änderungen sind ausgenommen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Änderungsmitteilung und Datum des Inkrafttretens prüfen.
  • Die Kündigung muss spätestens bis zum Inkrafttreten erklärt werden.
  • Eine bereits vereinbarte Indexanpassung ist nicht automatisch eine einseitige Vertragsänderung.
Nachweise
  • Änderungsmitteilung
  • ursprüngliche Vertragsbedingungen

Rechtsgrundlagen: § 135 Abs. 8, 9 und 12 TKG 2021 ↗

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Stromliefervertrag

Änderungen von Lieferbedingungen und Entgelten richten sich nach § 21 ElWG. Daneben bleibt das ordentliche Kündigungsrecht mit zwei Wochen nach § 24 ElWG bestehen; vertraglich vereinbarte Indexmechanismen sind gesondert zu beurteilen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Änderungsmitteilung und vertragliche Preisgleitklausel vergleichen.
  • Kündigungstermin nach § 24 ElWG berechnen.
Nachweise
  • Preisänderungsmitteilung
  • Liefervertrag
  • letzte Rechnung

Rechtsgrundlagen: § 21 und § 24 ElWG ↗

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Bankkonto, Kreditkarte

Vor dem Inkrafttreten vorgeschlagener Änderungen eines Zahlungsdiensterahmenvertrags ist eine kostenlose fristlose Kündigung möglich.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Mitteilung und geplantes Inkrafttreten der Änderung belegen.
  • Offene Salden und verbundene Produkte getrennt abwickeln.
Nachweise
  • Änderungsmitteilung
  • Konto- oder Kartenvertrag

Rechtsgrundlagen: § 51 Abs. 2 Z 1 iVm § 50 ZaDiG 2018 ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Wohnungsmietvertrag

Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht wegen Preis- oder Vertragsänderung hängt vom Vertragstyp und von der konkreten Änderung ab. Die Änderungsmitteilung muss vor einer Behauptung geprüft werden.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • Änderungsmitteilung
  • Vertrag und AGB

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Die Leistung funktioniert dauerhaft nicht wie vereinbart

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Handyvertrag, Internet / Festnetz

Anhaltende oder häufige erhebliche Abweichungen können Rechtsbehelfe einschließlich einer kostenfreien Kündigung auslösen. Die Störung und vorherige Abhilfeversuche müssen nachvollziehbar sein.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Erhebliche, anhaltende oder häufige Abweichung dokumentieren.
  • Dem Anbieter grundsätzlich Gelegenheit zur Behebung geben.
Nachweise
  • Störungsprotokoll
  • Messungen
  • Supportfälle und Fristsetzung

Rechtsgrundlagen: § 135 Abs. 10 TKG 2021 ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto, Wohnungsmietvertrag

Eine vorzeitige Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund ist in Österreich anerkannt, setzt aber eine erhebliche Unzumutbarkeit und meist eine erfolglose Abhilfe voraus. Es gibt keinen einheitlichen Paragraphen für alle Vertragstypen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • Mängel- oder Störungsprotokoll
  • Korrespondenz
  • Fristsetzung zur Abhilfe

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Eine schwere oder dauerhafte Erkrankung liegt vor

Vertrag oder Kulanz entscheidet

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Handyvertrag, Internet / Festnetz, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto, Wohnungsmietvertrag

Krankheit ist insbesondere bei Fitnessverträgen kein automatisch durch einen einzelnen Paragraphen gewährtes Sonderkündigungsrecht. Dauer, Vertragsgestaltung, Unzumutbarkeit und angebotene Ruhendstellung müssen im Einzelfall geprüft werden.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • ärztliche Bestätigung ohne unnötige Diagnosedetails
  • Vertrag und Regeln zur Ruhendstellung

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Es gab einen Versicherungsfall

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Krankenzusatzversicherung

Nach einem Versicherungsfall bestehen je nach Sparte Kündigungsrechte. Für Sachversicherungen ist § 96 VersVG maßgeblich, für Haftpflichtversicherungen § 158 VersVG; die Monatsfrist beginnt an den dort genannten Zeitpunkten.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Versicherungssparte und einschlägige Spezialnorm bestimmen.
  • Fristbeginn anhand Abschluss der Entschädigungsverhandlungen, Anerkennung, Ablehnung oder rechtskräftigem Urteil prüfen.
Nachweise
  • Schadennummer
  • Regulierungsentscheidung
  • Datum des Abschlusses der Verhandlungen

Rechtsgrundlagen: § 96 VersVG ↗ · § 158 VersVG ↗

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Vertragsland

Deutschland

Zum regulären Vertragsende kündigen

Gesetzlich geregelt

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung

Das VVG begrenzt Verlängerungen und Kündigungsfristen. Verträge über mehr als drei Jahre können zum Schluss des dritten und jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist gekündigt werden; einzelne Sparten haben Sonderregeln.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Versicherungsperiode und vertraglichen Termin prüfen.
  • Kündigung rechtzeitig zustellen.
Nachweise
  • Versicherungsschein
  • letzte Beitragsrechnung

Rechtsgrundlagen: § 11 VVG ↗

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Krankenzusatzversicherung

Private Kranken- und Pflegeversicherungen unterliegen § 205 VVG. Je nach Tarif, Mindestversicherungsdauer und Ersatzfunktion kann zusätzlich der Nachweis einer Anschlussversicherung erforderlich sein.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Tarif, Mindestversicherungsdauer und Anschlussversicherung prüfen.
  • Bei Pflichtversicherung die besonderen Nachweisfristen beachten.
Nachweise
  • Versicherungsschein
  • gegebenenfalls Nachweis der Anschlussversicherung

Rechtsgrundlagen: § 205 VVG ↗

Gesetzlich geregelt

Handyvertrag, Internet / Festnetz

Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit kann ein stillschweigend verlängerter Telekommunikationsvertrag jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Ende der anfänglichen Laufzeit prüfen.
  • Anschluss und Kundennummer angeben.
Nachweise
  • Vertragszusammenfassung
  • letzte Rechnung

Rechtsgrundlagen: § 56 Abs. 3 TKG ↗

Gesetzlich geregelt

Bankkonto, Kreditkarte

Ein Zahlungsdiensterahmenvertrag kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden; eine vereinbarte Frist darf einen Monat nicht überschreiten und für die Kündigung darf kein Entgelt verlangt werden.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Offene Salden und verbundene Produkte klären.
  • Keine PIN, TAN oder Prüfziffer nennen.
Nachweise
  • Kunden- oder Vertragsnummer
  • Zielkonto separat mitteilen

Rechtsgrundlagen: § 675h BGB ↗

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft

Für viele laufende Verbraucherleistungen begrenzt § 309 Nr. 9 BGB Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist in AGB. Ob die Vorschrift greift, hängt vom Vertrag ab.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertragsbeginn, Erstlaufzeit und Verlängerung prüfen.
  • Zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Nachweise
  • Vertrag
  • letzte Rechnung oder Beitragsabrechnung

Rechtsgrundlagen: § 309 Nr. 9 BGB ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Wohnungsmietvertrag

Die ordentliche Frist folgt dem konkreten Energie- oder Mietvertrag und dem jeweils anwendbaren Spezialrecht. Ohne Vertragsprüfung lässt sich kein einheitlicher Termin nennen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Tarifart prüfen.
  • Kündigung zum nächstmöglichen Termin erklären.
Nachweise
  • Vertrag
  • letzte Abrechnung

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Ich bin umgezogen oder ziehe um

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Handyvertrag, Internet / Festnetz

Wird die vertraglich geschuldete Telekommunikationsleistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann mit einem Monat Frist zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt werden.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Wohnsitzwechsel und neue Anschrift mitteilen.
  • Der Anbieter bietet die geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht an.
Nachweise
  • Meldebestätigung oder Mietvertrag
  • Verfügbarkeitsauskunft
  • Auszugsdatum

Rechtsgrundlagen: § 60 Abs. 2 TKG ↗

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Stromliefervertrag, Gasliefervertrag

Haushaltskunden können bei Wohnsitzwechsel mit sechs Wochen Frist kündigen. Das Recht entfällt, wenn der bisherige Lieferant binnen zwei Wochen eine mögliche Fortsetzung zu gleichen Bedingungen am neuen Wohnsitz anbietet.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Neue Anschrift oder Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle mitteilen.
  • Sechswochenfrist beachten und ein mögliches Fortführungsangebot abwarten.
Nachweise
  • Auszugsdatum
  • neue Anschrift oder neue Entnahmestelle
  • Zählerstand

Rechtsgrundlagen: § 41b Abs. 5 EnWG ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto, Wohnungsmietvertrag

Ein Umzug allein begründet für diesen Vertragstyp in Deutschland regelmäßig kein pauschales Sonderkündigungsrecht. Vertrag, Unzumutbarkeit und Kulanz sind zu prüfen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • Meldebestätigung oder Mietvertrag
  • neue Anschrift

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Die Vertragsinhaberin oder der Vertragsinhaber ist verstorben

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Wohnungsmietvertrag

Treten keine Haushaltsangehörigen nach §§ 563, 563a BGB ein, wird der Mietvertrag mit den Erben fortgesetzt. Erben und Vermieter können dann binnen eines Monats außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Eintritt oder Fortsetzung durch Haushaltsangehörige nach §§ 563, 563a BGB ausschließen.
  • Monatsfrist ab Kenntnis von Tod und fehlendem Eintritt beachten.
Nachweise
  • Sterbeurkunde
  • Erbnachweis
  • Mietvertrag
  • Angaben zu Haushaltsangehörigen

Rechtsgrundlagen: § 564 BGB ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Handyvertrag, Internet / Festnetz, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto

Der Tod beendet laufende Verträge nicht allgemein automatisch. Der Nachlass tritt regelmäßig in vermögensrechtliche Verträge ein; Anbieterregeln, höchstpersönliche Leistungen und Vertretungsnachweise müssen geprüft werden.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • Sterbeurkunde
  • Erbnachweis oder Vertretungsnachweis
  • Vertragsunterlagen

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Preis oder Vertrag wurde geändert

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Handyvertrag, Internet / Festnetz

Bei einer einseitigen nachteiligen Vertragsänderung kann binnen drei Monaten nach Zugang der Unterrichtung kostenlos gekündigt werden; die Beendigung wirkt frühestens zum Änderungszeitpunkt. Gesetzlich zwingende und rein administrative Änderungen sind ausgenommen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Unterrichtung und Zugangsdatum sichern.
  • Dreimonatsfrist und Änderungszeitpunkt beachten.
Nachweise
  • Änderungsmitteilung
  • Vertragszusammenfassung

Rechtsgrundlagen: § 57 Abs. 1 und 2 TKG ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto, Wohnungsmietvertrag

Ob eine Preis- oder Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht auslöst, hängt vom Vertragstyp, der Änderungsgrundlage und der Mitteilung ab. Die konkrete Unterrichtung muss geprüft werden.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • Änderungsmitteilung
  • Vertrag und AGB

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Die Leistung funktioniert dauerhaft nicht wie vereinbart

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Handyvertrag, Internet / Festnetz

Erhebliche, anhaltende oder häufige Abweichungen können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Bei Internetzugängen sind zertifizierte Messungen wichtig; § 314 Abs. 2 BGB gilt entsprechend.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Erhebliche Abweichung nachweisen.
  • Abhilfe verlangen oder begründen, weshalb sie entbehrlich ist.
Nachweise
  • Breitbandmessung oder Störungsprotokoll
  • Supportfälle
  • Abmahnung oder Fristsetzung

Rechtsgrundlagen: § 57 Abs. 4 TKG ↗ · § 314 BGB ↗

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto, Wohnungsmietvertrag

Dauerschuldverhältnisse können nach § 314 BGB aus wichtigem Grund beendet werden, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist. Bei Pflichtverletzungen ist grundsätzlich vorher erfolglos Abhilfe zu verlangen oder abzumahnen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Unzumutbarkeit konkret darlegen.
  • Abhilfe oder Abmahnung dokumentieren, soweit nicht entbehrlich.
  • Innerhalb angemessener Frist reagieren.
Nachweise
  • Leistungs- oder Mängelprotokoll
  • Korrespondenz
  • Fristsetzung

Rechtsgrundlagen: § 314 BGB ↗

Eine schwere oder dauerhafte Erkrankung liegt vor

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Handyvertrag, Internet / Festnetz, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto, Wohnungsmietvertrag

Eine schwere dauerhafte Erkrankung kann im Einzelfall einen wichtigen Grund nach § 314 BGB bilden, begründet aber kein automatisches Sonderrecht für jeden Vertrag. Vertragsrisiko, Dauer und Alternativen sind abzuwägen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Dauerhafte Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit darlegen.
  • Ruhendstellung oder Vertragsanpassung prüfen.
Nachweise
  • ärztliche Bestätigung ohne unnötige Diagnosedetails
  • Vertrag
  • gegebenenfalls Antrag auf Ruhendstellung

Rechtsgrundlagen: § 314 BGB ↗

Es gab einen Versicherungsfall

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Krankenzusatzversicherung

Kündigungsrechte nach einem Versicherungsfall sind spartenspezifisch. § 92 VVG gilt für Sachversicherungen, § 111 VVG für Haftpflicht; weitere Sparten können abweichende Regeln haben.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Sparte und Spezialnorm bestimmen.
  • Fristbeginn anhand Regulierungsentscheidung oder Verhandlungsende berechnen.
Nachweise
  • Schadennummer
  • Regulierungsentscheidung
  • Datum des Verhandlungsabschlusses

Rechtsgrundlagen: § 92 VVG ↗ · § 111 VVG ↗

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Vertragsland

Schweiz

Zum regulären Vertragsende kündigen

Gesetzlich geregelt

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Krankenzusatzversicherung

Versicherungsverträge können auf das Ende des dritten und jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist in einer textlich nachweisbaren Form gekündigt werden. Lebensversicherungen sind von diesem allgemeinen Recht ausgenommen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertragsjahr und günstigere vertragliche Rechte prüfen.
  • Kündigung nachweisbar zustellen.
Nachweise
  • Police
  • letzte Prämienrechnung

Rechtsgrundlagen: Art. 35a VVG ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

Lebensversicherung, Handyvertrag, Internet / Festnetz, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Kreditkarte, Bankkonto, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Wohnungsmietvertrag

Die ordentliche Kündigung richtet sich bei diesem Vertragstyp in erster Linie nach Vertrag und anwendbarem Spezialrecht. Es gibt keinen einheitlichen schweizerischen Kündigungsparagraphen für alle Dauerschuldverhältnisse.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist prüfen.
  • Kündigung nachweisbar zustellen.
Nachweise
  • Vertrag
  • letzte Rechnung oder Beitragsabrechnung

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Ich bin umgezogen oder ziehe um

Vertrag oder Kulanz entscheidet

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Handyvertrag, Internet / Festnetz, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto

Ein Wohnsitzwechsel gewährt in der Schweiz für Telekom-, Fitness-, Abo- oder Versicherungsverträge kein allgemeines gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Maßgeblich sind Anbieterbedingungen, fehlende Leistungsmöglichkeit und Kulanz.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • neue Wohnadresse
  • Melde- oder Mietnachweis
  • gegebenenfalls Verfügbarkeitsauskunft

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

Wohnungsmietvertrag

Wer eine Mietsache vorzeitig zurückgibt, wird nach Art. 264 OR frei, wenn ein zumutbarer, zahlungsfähiger Ersatzmieter vorgeschlagen wird, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt. Ohne Ersatz bleibt die Zahlungspflicht grundsätzlich bestehen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Zumutbaren und zahlungsfähigen Ersatzmieter zu gleichen Bedingungen vorschlagen.
  • Vorzeitige Rückgabe und Unterlagen nachweisbar ankündigen.
Nachweise
  • Mietvertrag
  • Dossier des Ersatzmieters
  • Rückgabeangebot

Rechtsgrundlagen: Art. 264 OR ↗

Die Vertragsinhaberin oder der Vertragsinhaber ist verstorben

Gesetzlich geregelt

Wohnungsmietvertrag

Nach dem Tod des Mieters können die Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Kündigung durch die Erben oder wirksam Vertretungsberechtigte erklären.
  • Gesetzliche Frist und Termin der konkreten Mietsache prüfen.
Nachweise
  • Sterbeurkunde
  • Erbnachweis oder Vertretungsvollmacht
  • Mietvertrag

Rechtsgrundlagen: Art. 266i OR ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Handyvertrag, Internet / Festnetz, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto

Der Tod beendet laufende Verträge in der Schweiz nicht pauschal. Nachlassvertretung, Vertragsinhalt und Anbieterregelungen müssen geprüft werden; häufig besteht nur ein vertraglicher oder kulanzweiser Todesfallweg.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • Sterbeurkunde
  • Erbnachweis oder Vertretungsnachweis
  • Vertragsunterlagen

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Preis oder Vertrag wurde geändert

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung

Bei privaten Versicherungen können Anpassungsklauseln und das VVG ein Kündigungsrecht vorsehen. Entscheidend sind die konkrete Mitteilung, Police und AVB; Art. 35a und 35b VVG regeln ordentliche und wichtige Kündigungsgründe.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Änderungsmitteilung und AVB vergleichen.
  • Frist und Wirksamkeitsdatum aus der Mitteilung übernehmen.
Nachweise
  • Änderungsmitteilung
  • Police und AVB

Rechtsgrundlagen: Art. 35a und 35b VVG ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

Handyvertrag, Internet / Festnetz, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto, Wohnungsmietvertrag

Für Preis- und Vertragsänderungen besteht in der Schweiz kein einheitliches Sonderkündigungsrecht über alle Vertragstypen. Maßgeblich sind Vertrag, AGB und die konkrete Änderungsmitteilung.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • Änderungsmitteilung
  • Vertrag und AGB

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Die Leistung funktioniert dauerhaft nicht wie vereinbart

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung

Private Versicherungsverträge können nach Art. 35b VVG aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Fortsetzung nach Treu und Glauben unzumutbar ist. Die Schwelle ist hoch und einzelfallabhängig.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Wichtigen Grund und Unzumutbarkeit belegen.
  • Innerhalb angemessener Zeit reagieren und mögliche Abhilfe dokumentieren.
Nachweise
  • Korrespondenz
  • Vertragsverletzung
  • Fristsetzung

Rechtsgrundlagen: Art. 35b VVG ↗

Vertrag oder Kulanz entscheidet

Handyvertrag, Internet / Festnetz, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto, Wohnungsmietvertrag

Bei Leistungsstörungen hängt die vorzeitige Vertragsbeendigung vom konkreten Vertrag, Verzugsrecht und der Schwere der Pflichtverletzung ab. Ein einheitlicher Kündigungsparagraph für alle Dauerschuldverhältnisse besteht nicht.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • Störungs- oder Mängelprotokoll
  • Korrespondenz
  • Fristsetzung zur Abhilfe

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Eine schwere oder dauerhafte Erkrankung liegt vor

Vertrag oder Kulanz entscheidet

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Handyvertrag, Internet / Festnetz, Stromliefervertrag, Gasliefervertrag, Fitnessstudio, Zeitungs- / Zeitschriftenabo, Streaming / Pay-TV, Verein / Automobilclub / Mitgliedschaft, Kreditkarte, Bankkonto, Wohnungsmietvertrag

Krankheit begründet in der Schweiz nicht für jeden Vertrag ein automatisches Sonderkündigungsrecht. Bei Fitness und Mitgliedschaften sind AVB, Dauer, Ruhendstellung und Kulanz entscheidend.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine ausdrückliche Sonderregel prüfen.
  • Den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern und keine automatische Vertragsbeendigung behaupten.
  • Hilfsweise immer zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
Nachweise
  • ärztliche Bestätigung ohne unnötige Diagnosedetails
  • Vertrag und Regeln zur Sistierung

Rechtsgrundlage: Kein allgemeiner Sonderkündigungsparagraph für diese Kombination.

Es gab einen Versicherungsfall

Kann möglich sein – Voraussetzungen prüfen

KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Reiseversicherung, Krankenzusatzversicherung

Nach einem ersatzpflichtigen Teilschaden können beide Parteien nach Art. 42 VVG kündigen. Zeitpunkt, Frist und Ausnahmen – besonders bei Krankenzusatzversicherungen – müssen anhand des aktuellen Gesetzes und der Police geprüft werden.

Voraussetzungen und Nachweise
Prüfen
  • Versicherten Schaden und Leistung nachweisen.
  • Frist und spartenspezifische Ausnahme prüfen.
Nachweise
  • Schadennummer
  • Leistungs- oder Abrechnungsentscheid
  • Police

Rechtsgrundlagen: Art. 42 VVG ↗

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