Flugverspätung: bis zu 600 Euro Entschädigung
Drei Stunden zu spät oder kurzfristig annulliert: Was Ihnen nach EU-Recht zusteht, welche Ausreden der Airlines nicht ziehen und wie Sie das Geld bekommen – auch ohne Provision.
Das Wichtigste in vier Sätzen
- Ab drei Stunden Verspätung am Ziel, bei kurzfristiger Annullierung oder Überbuchung zahlt die Airline 250, 400 oder 600 Euro pro Person, unabhängig vom Ticketpreis.
- Das gilt für jeden Flug ab einem EU-Flughafen und für Flüge in die EU mit einer europäischen Airline.
- Wetter und Flugsicherung entschuldigen, Technikdefekte und Streiks des eigenen Personals nicht.
- Kostenlos geht es selbst oder über die staatliche apf. Dienste wie AirHelp übernehmen alles, behalten aber rund ein Drittel.
Wie viel Ihnen zusteht
Die Ausgleichszahlung hängt nur von der Flugstrecke ab Art. 7 VO (EG) 261/2004, nicht vom Ticketpreis. Ein Flug um 29 Euro bringt bei drei Stunden Verspätung 250 Euro.
250 €
bis 1.500 km
Wien – Mallorca, Wien – Rom, Wien – London
400 €
innerhalb der EU über 1.500 km, sonst 1.500 bis 3.500 km
Wien – Teneriffa, Wien – Kairo
600 €
über 3.500 km
Wien – New York, Wien – Bangkok
Bei einer Annullierung mit Ersatzflug, der nur knapp später ankommt, darf die Airline um die Hälfte kürzen. Zur Ausgleichszahlung kommen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Hotel, bei mehr als fünf Stunden auch die Erstattung des Tickets, wenn Sie nicht mehr fliegen wollen.
Wann Sie einen Anspruch haben
- Verspätung ab drei Stunden. Gemessen am Endziel, wenn die erste Flugzeugtür aufgeht. Bei Umsteigeverbindungen auf einer Buchung zählt der letzte Flug.
- Annullierung weniger als 14 Tage vorher. Außer die Airline bietet einen Ersatzflug, der nur wenig früher abfliegt und wenig später ankommt.
- Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Wer gegen seinen Willen am Gate stehen bleibt, bekommt die Entschädigung sofort.
- Start in der EU oder europäische Airline. Abflug von einem EU-Flughafen mit jeder Airline, oder Flug in die EU mit einer Airline aus der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz.
- Kein außergewöhnlicher Umstand. Den muss die Airline beweisen, nicht Sie. Technische Defekte und Streiks der eigenen Crew reichen nicht.
Am Flughafen: fünf Dinge, die später Geld wert sind
- 01Bordkarte und Buchungsbestätigung aufheben. Auch die digitale; ein Screenshot reicht. Ohne Buchungscode keine Forderung.
- 02Grund der Verspätung schriftlich verlangen. Am Schalter oder per E-Mail. Fotos der Anzeigetafel mit Uhrzeit helfen ebenfalls.
- 03Ankunftszeit festhalten. Ein Foto mit Zeitstempel beim Aussteigen. Bei knapp drei Stunden entscheiden Minuten.
- 04Betreuung einfordern, Belege sammeln. Essensgutscheine annehmen; wenn keine kommen, Rechnungen aufheben und mit der Forderung einreichen.
- 05Keine Verzichtserklärung unterschreiben. Gutscheine, die „alle Ansprüche abgelten“, sind meist weniger wert als die Ausgleichszahlung. Geld darf die Airline nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis durch Gutscheine ersetzen.
Drei Wege zum Geld
Selbst bei der Airline fordern
kostenlos, Sie bekommen 100 %
Klare Fälle, wenn Sie etwas Geduld und Schriftverkehr nicht scheuen. Formular auf der Airline-Website oder Brief mit Buchungscode, Flugnummer, Datum und Kontoverbindung.
Schlichtung bei der apf
kostenlos, Sie bekommen 100 %
Wenn die Airline ablehnt oder nicht antwortet. Die staatliche Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vermittelt, die Airline trägt die Kosten. 2024 holte sie 2,45 Millionen Euro in über 5.300 Verfahren.
Fluggastrechte-Dienst wie AirHelp
meist 35 % der Entschädigung inkl. USt, bei Gericht bis 50 %, nur im Erfolgsfall
Wenn Sie keinen Aufwand wollen, die Airline mauert oder geklagt werden muss. Kein Kostenrisiko, aber ein Drittel geht an den Dienst.
Die apf erreichen Sie online über apf.gv.at oder per Post an Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Bereich Flug, Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien. Voraussetzung ist, dass Sie es vorher bei der Airline versucht haben. Legen Sie Ticket, Bordkarte und den Schriftverkehr mit der Airline bei.
🏖️ Pauschalreise?
Zusätzlich zur Airline haftet der Veranstalter für verlorene Urlaubstage. Ihre Rechte bei der Pauschalreise.
🧳 Koffer verloren?
Gepäck ist kein Fall der Fluggastrechte-Verordnung, sondern des Montrealer Übereinkommens oder Ihrer Reiseversicherung. Tipps zur Reiseversicherung und günstigen Flügen unter Reisen & Flüge.
Häufige Fragen zur Flugverspätung
- Ab wie viel Verspätung gibt es Geld?
- Ab drei Stunden am Endziel. Der EuGH hat große Verspätungen der Annullierung gleichgestellt; maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem bei der Ankunft die erste Flugzeugtür geöffnet wird, nicht das Aufsetzen. Wer mit 2 Stunden 55 Minuten ankommt, bekommt nichts, wer mit 3 Stunden 5 Minuten ankommt, bekommt den vollen Betrag. Bei Umsteigeverbindungen auf einer Buchung zählt die Verspätung am letzten Ziel.
- Gilt das auch für Flüge außerhalb der EU?
- Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, egal mit welcher Airline, und für Flüge in die EU, wenn eine europäische Airline fliegt. Nicht erfasst ist etwa der Rückflug von Bangkok mit Thai Airways. Mit Austrian, Lufthansa oder Ryanair aus Bangkok zurück dagegen schon.
- Die Airline sagt, das Wetter oder ein Streik sei schuld.
- Außergewöhnliche Umstände befreien die Airline, aber nur, wenn sie wirklich außerhalb ihres Einflusses lagen und sie alles Zumutbare getan hat. Unwetter, Sperren der Flugsicherung und Sicherheitswarnungen zählen meist dazu. Streiks des eigenen Personals, etwa der Piloten, zählen nach dem EuGH nicht (C-28/20), ebenso wenig technische Defekte aus dem normalen Betrieb. Lassen Sie sich die Begründung schriftlich geben; ein bloßes „außergewöhnlicher Umstand“ reicht laut OGH nicht.
- Mein Flug wurde annulliert. Was steht mir zu?
- Die Ausgleichszahlung, außer die Airline hat Sie mindestens zwei Wochen vorher informiert oder Ihnen einen Ersatzflug angeboten, der nur wenig früher startet und wenig später ankommt. Dazu wählen Sie zwischen Erstattung des Ticketpreises und Ersatzbeförderung. Kommt die Ersatzbeförderung nahe an der ursprünglichen Zeit an, darf die Entschädigung um 50 Prozent gekürzt werden.
- Was muss die Airline während des Wartens zahlen?
- Betreuungsleistungen, je nach Strecke ab zwei, drei oder vier Stunden Verspätung: Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails, bei Übernachtung Hotel und Transfer. Bietet die Airline nichts an, Belege aufheben und nachträglich einfordern. Diese Kosten kommen zur Ausgleichszahlung dazu.
- Wie lange habe ich Zeit?
- Die Verordnung selbst nennt keine Frist, es gilt nationales Recht. Für Österreich hat der OGH die Frist für Ausgleichszahlungen nicht ausdrücklich festgelegt; in der Praxis gelten drei Jahre ab dem Flug als sicherer Richtwert. Warten Sie nicht so lange: Bordkarten und Belege gehen verloren, und Airlines antworten auf frische Forderungen schneller.
- Lohnt sich ein Dienst wie AirHelp?
- Das ist eine Abwägung zwischen Geld und Aufwand. Selbst oder über die kostenlose apf bekommen Sie den vollen Betrag, brauchen aber Geduld und müssen Schriftverkehr führen. AirHelp übernimmt alles, auch eine Klage, ohne Kostenrisiko, behält aber 35 Prozent und bei Gericht bis 50 Prozent. Bei 600 Euro bleiben Ihnen dann 390 oder 300 Euro. Viele Reisende probieren es zuerst selbst und geben den Fall ab, wenn die Airline ablehnt.
- Ich hatte eine Pauschalreise. Wen fordere ich?
- Die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung schuldet die ausführende Airline, nicht der Veranstalter. Daneben können Sie vom Reiseveranstalter Preisminderung verlangen, etwa für einen verlorenen Urlaubstag. Was Sie von der einen Seite bekommen, wird auf die andere angerechnet (§ 12 Abs. 5 PRG). Mehr dazu im Pauschalreise-Ratgeber.
Hat Ihnen das geholfen? Die Schadensbörse ist kostenlos und finanziert sich ohne Abo. Wer mag, wirft etwas in die Kaffeekassa – freiwillig, ohne Gegenleistung.
Kaffee spendieren ↗Quellen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · Sozialministerium: Ihre Rechte aus der Fluggastrechte-Verordnung · Verkehrsministerium: apf · apf-Jahresbericht 2024 · EuGH C-28/20 (Streik eigenes Personal), C-452/13 (Ankunftszeit)
Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Stand: 1. Oktober 2026. Die Gebühren von AirHelp können sich ändern; verbindlich ist die Preisliste beim Einreichen. Für eine Verjährungsfrist hat der OGH bei Ausgleichszahlungen bisher keine ausdrückliche Entscheidung getroffen.