Kirchenaustritt in Österreich: Ablauf, Kosten, Folgen
Welche Behörde zuständig ist, wie der Austritt online geht, was er kostet (nichts) – und was Sie vorher über den Kirchenbeitrag wissen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Austritt nur über die Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat Ihres Hauptwohnsitzes – nie über die Pfarre.
- Formloses Schreiben mit Ausweiskopie genügt; online mit ID Austria in Wien, OÖ, Tirol, Burgenland und einigen Magistraten.
- Der Austritt ist gebührenfrei. Nur eine Bestätigung kostet (16,40–23,10 €), und die brauchen Sie fast nie.
- Kirchenbeitrag fällt bis zum Monatsende an; Rückstände bleiben, verjähren aber nach drei Jahren.
- Ab 14 entscheiden Jugendliche allein; Kinder treten mit den Eltern nicht automatisch aus.
- Kirchliche Folgen: keine Sakramente, kein Patenamt; Trauung mit Erlaubnis möglich, Wiedereintritt jederzeit und kostenlos.
66.930 Austritte im Jahr 2025
Laut Kirchenstatistik der Bischofskonferenz traten 2025 in Österreich 66.930 Menschen aus der katholischen Kirche aus – weniger als 2024 (71.531) und deutlich weniger als im Rekordjahr 2022 (90.975). Zum Jahresende zählte die Kirche 4.488.101 Mitglieder, gut die Hälfte der Bevölkerung. Die Einnahmen aus dem Kirchenbeitrag stiegen trotzdem auf 552 Millionen Euro, weil die Löhne stiegen. Die meisten Austritte werden im Februar und März erklärt, wenn die Jahresvorschreibung im Postkasten liegt.
So treten Sie aus: fünf Schritte
- 01
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes wählen
Nicht die Pfarre, nicht die Kirchenbeitragsstelle – zuständig ist ausschließlich die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt Art. 6 Gesetz RGBl. 49/1868. Erst wenn die Erklärung dort eingelangt ist, ist der Austritt wirksam. Ein Brief an die Diözese bewirkt rechtlich nichts.
- 02
Erklärung abgeben: online, per Post oder persönlich
Ein formloses Schreiben reicht: Name, Geburtsdatum, Adresse, bisheriges Bekenntnis, Datum, Unterschrift. Die meisten Behörden stellen ein Formular bereit, Wien, Oberösterreich, Tirol und das Burgenland auch ein Online-Formular. Elektronisch ist die Erklärung nur mit qualifizierter Signatur (ID Austria) gültig; ohne ID Austria schicken Sie das unterschriebene Formular per Post oder gehen vorbei.
- 03
Unterlagen beilegen
Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (entfällt mit ID Austria) und ein Nachweis der Zugehörigkeit: Taufschein, Trauschein, Firmungs- oder Konfirmationsbestätigung – oder einfach die Beitragsnummer von der letzten Kirchenbeitragsvorschreibung. Fehlt der Taufschein, darf die Behörde den Austritt nicht verweigernVwGH 88/10/0014; sie klärt die Zugehörigkeit dann selbst.
- 04
Bestätigung nur bei Bedarf
Der Austritt selbst ist gebührenfrei. Kostenpflichtig ist nur eine amtliche Austrittsbestätigung (je nach Land 16,40 bis 23,10 Euro, Wien: Abschrift 11 Euro, beglaubigt 21 Euro). Für die Kirchenbeitragsstelle brauchen Sie keine – die Behörde verständigt die Kirche selbst. Nötig ist sie nur selten, etwa für die Abmeldung eines Kindes unter 14 vom Religionsunterricht.
- 05
Kirchenbeitrag bis Monatsende zahlen
Die Beitragspflicht endet mit dem Monat, in dem die Erklärung bei der Behörde einlangt. Bereits vorausgezahlte Beträge werden anteilig zurückerstattet; offene Rückstände bleiben bestehen. Die Diözese schickt danach einen Brief des Bischofs mit der Einladung, den Schritt binnen drei Monaten zu überdenken – das ist eine kirchliche Frist, staatlich ist der Austritt sofort endgültig.
Zuständige Behörde je Bundesland
| Bundesland | Behörde | Wege | Offizielle Seite |
|---|---|---|---|
| Wien | Magistratisches Bezirksamt | Online-Formular (gratis), E-Mail, Post, persönlich (2,10 €) | wien.gv.at |
| Niederösterreich | Bezirkshauptmannschaft, Magistrat St. Pölten / Wr. Neustadt / Krems / Waidhofen | je nach BH: Online, Post, persönlich | noe.gv.at |
| Oberösterreich | Bezirkshauptmannschaft, Magistrat Linz / Wels / Steyr | Online mit ID Austria, Formular BH/E-55, persönlich | land-oberoesterreich.gv.at |
| Steiermark | Bezirkshauptmannschaft, Magistrat Graz | E-Mail mit ID Austria oder Ausweiskopie, Post, persönlich | verwaltung.steiermark.at |
| Tirol | Bezirkshauptmannschaft, Magistrat Innsbruck | Online-Formular des Landes mit ID Austria | tirol.gv.at |
| Salzburg | Bezirkshauptmannschaft, Magistrat Salzburg | E-Mail, Post, persönlich (Taufschein genügt) | salzburg.gv.at |
| Kärnten | Bezirkshauptmannschaft, Magistrat Klagenfurt / Villach | Post, E-Mail, persönlich | ktn.gv.at |
| Vorarlberg | Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Bludenz | Formular per Post oder E-Mail, persönlich | vorarlberg.at |
| Burgenland | Bezirkshauptmannschaft | Online-Formular des Landes mit Upload | e-government.bgld.gv.at |
Ein allgemeines Formular gibt es auch im Digitalen Amt auf oesterreich.gv.at. Jedes Formular ist gültig, solange alle Angaben enthalten sind und es unterschrieben ist. Gebühren für eine Austrittsbestätigung ändern sich gelegentlich – der aktuelle Betrag steht auf dem Formular der jeweiligen Behörde.
Kirchenbeitrags-Rechner 2026
Die katholische Kirche verlangt 1,1 Prozent der Beitragsgrundlage – das ist das Bruttogehalt ohne 13. und 14. Bezug abzüglich Sozialversicherung – minus Absetzbeträgen; die evangelische Kirche 1 Prozent des steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens plus Gemeindeumlage. Weihnachts- und Urlaubsgeld sind beitragsfrei. Die rechtliche Grundlage ist das Kirchenbeitragsgesetz 1939, die genauen Sätze legt jede Diözese selbst fest.
Kirchenbeitrag pro Jahr
€ 263,44
Grundlage € 29.495,00
Pro Monat
€ 21,95
bei monatlicher Zahlung
Nach Steuerersparnis
€ 184,41
Schätzung: Die Beitragsgrundlage wird aus dem Brutto abzüglich Sozialversicherung (18,07 %) hochgerechnet. Absetzbeträge nach der Kirchenbeitragsordnung der Erzdiözese Wien 2026; andere Diözesen weichen um wenige Euro ab. Bis 600 € pro Jahr sind als Sonderausgabe absetzbar und werden automatisch ans Finanzamt gemeldet. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| 2026 | Katholisch (Erzdiözese Wien) | Evangelisch |
|---|---|---|
| Beitragssatz | 1,1 % der Beitragsgrundlage | 1 % des steuerpflichtigen Einkommens |
| Allgemeiner Absetzbetrag | 61 € | 44 € |
| Alleinverdiener / Alleinerzieher | 44 € | 15 € |
| Kinder | 23 € (1), 45 € (2), 82 € (3), je weiteres 37 € | 22 € je Kind |
| Mindestbeitrag | 35 € (Lohnsteuer, Pension, AMS), 126 € (Einkommensteuer) | – |
| Zuschlag | – | Gemeindeumlage 0–25 % |
| Steuerlich absetzbar | bis 600 € pro Jahr | bis 600 € pro Jahr |
Nach dem Austritt: Was mit dem Kirchenbeitrag passiert
- Bis Monatsende zahlen. Die Pflicht endet mit dem Monat der Erklärung bei der Behörde. Jahresbeträge werden aliquotiert, Vorauszahlungen zurückerstattet.
- Rückstände bleiben. Was aus den Vorjahren offen ist, schuldet man weiter. Die Kirche darf es nicht per Bescheid eintreiben, sondern muss wie ein Verein beim Bezirksgericht klagen – nach Mahnung und meist erst nach einem Vergleichsversuch.
- Drei Jahre Verjährung. Kirchenbeiträge sind wiederkehrende Leistungen § 1480 ABGB und verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, für das sie vorgeschrieben wurden. Was älter ist, muss nicht mehr bezahlt werden – die Verjährung muss man aber einwenden.
- Nicht einfach ignorieren. Wer Mahnungen liegen lässt, riskiert Klage und Exekution samt Kosten. Wer sich meldet und Raten anbietet, wird praktisch nie geklagt.
- Finanzamt: Der im Austrittsjahr gezahlte Beitrag ist noch absetzbar; die Kirche meldet ihn automatisch.
Kinder: wer entscheidet
| Alter | Regel |
|---|---|
| unter 10 | Alle Obsorgeberechtigten entscheiden gemeinsam. |
| 10 bis 12 | Die Eltern entscheiden, müssen das Kind aber anhören. |
| 12 bis 14 | Nur mit Zustimmung des Kindes. |
| ab 14 | Das Kind entscheidet allein – auch gegen den Willen der Eltern. |
Grundlage ist das Bundesgesetz über die religiöse Kindererziehung. Der Austritt der Eltern erfasst die Kinder nicht; für jedes Kind ist eine eigene Erklärung nötig. Für die Abmeldung vom Religionsunterricht reicht dagegen eine schriftliche Mitteilung an die Schule in den ersten fünf Tagen des Schuljahres, ab 14 durch das Kind selbst.
Häufige Fragen zum Kirchenaustritt
- Was kostet der Kirchenaustritt?
- Nichts. Für die Austrittserklärung fallen keine Gebühren an, in allen Bundesländern. In Wien kostet nur die persönliche Niederschrift am Amt 2,10 Euro Verwaltungsabgabe, online ist es gratis. Geld verlangen dürfen die Behörden allein für eine optionale Austrittsbestätigung oder beglaubigte Abschrift. Zahlen Sie niemals einer Website oder einem „Dienstleister“ etwas für den Austritt – die füllen nur dasselbe formlose Schreiben aus.
- Kann ich online austreten?
- Ja, wenn Sie ID Austria haben: Wien, Oberösterreich, Tirol und das Burgenland bieten Online-Formulare des Landes, ebenso die Magistrate Linz, St. Pölten und Wiener Neustadt. In anderen Ländern reicht eine E-Mail mit ID-Austria-signiertem PDF; ein einfaches E-Mail mit eingescannter Unterschrift akzeptieren manche Behörden, verpflichtet sind sie dazu nicht. Sicher ist der Brief per Post oder der Gang zum Amt.
- Brauche ich den Taufschein?
- Nein. Die Behörde muss Ihre Zugehörigkeit kennen, aber der Nachweis kann auch über Trauschein, Firmungsbestätigung oder die Kirchenbeitragsnummer erfolgen; der Verwaltungsgerichtshof hat 1988 entschieden, dass der Taufschein nicht zwingend ist. Wer ihn nicht findet, bekommt beim Taufpfarramt einen Ersatz-Taufschein – das dauert aber, und er ist nicht nötig.
- Dürfen Kinder und Jugendliche austreten?
- Ab dem 14. Geburtstag entscheidet jeder selbst, ohne Zustimmung der Eltern (Religionsmündigkeit, Art. 4 Gesetz 1868). Zwischen 12 und 14 brauchen die Eltern die Zustimmung des Kindes, zwischen 10 und 12 müssen sie es anhören, unter 10 entscheiden die Obsorgeberechtigten allein – und zwar alle gemeinsam. Treten die Eltern aus, bleiben die Kinder Mitglied; sie müssen eigens abgemeldet werden.
- Muss ich alte Kirchenbeiträge nachzahlen?
- Ja, Rückstände bleiben bestehen. Die Kirche kann sie wie ein Verein nur über das Zivilgericht einklagen (Kirchenbeitragsgesetz 1939), und Beiträge verjähren nach drei Jahren ab Jahresende (OGH 5 Ob 75/61). In der Praxis wird selten geklagt – die Diözese Linz nennt 0,39 Prozent der Fälle –, meist erst nach mehreren Mahnungen und wenn niemand reagiert. Wer nicht zahlen kann, sollte sich melden: Ratenzahlung und Nachlass sind üblich.
- Was ändert sich kirchlich nach dem Austritt?
- Sie dürfen keine Sakramente mehr empfangen (außer in Todesgefahr), kein Tauf- oder Firmpate sein und keine kirchlichen Ämter ausüben. Trauzeuge dürfen Sie bleiben. Eine kirchliche Trauung ist mit einer Erlaubnis des Bischofs weiterhin möglich, wenn der Partner katholisch ist. Ein kirchliches Begräbnis gibt es nur eingeschränkt – auf Bitten der Angehörigen in reduzierter Form; auf einem kirchlichen Friedhof begraben werden dürfen Sie trotzdem. Ihre Kinder bleiben Mitglied und können getauft werden und zum Religionsunterricht gehen.
- Kann ich wieder eintreten?
- Jederzeit, über die Wohnpfarre oder das Online-Formular der Diözese. Es kostet nichts, und für die Zeit des Austritts wird kein Kirchenbeitrag nachverlangt. 2025 sind 5.449 Menschen wieder oder neu eingetreten, 447 haben ihren Austritt innerhalb der Dreimonatsfrist widerrufen.
- Gibt es eine Alternative, wenn es nur ums Geld geht?
- Beide Kirchen ermäßigen auf Antrag bei Arbeitslosigkeit, Karenz, Pflege oder geringem Einkommen; Studierende ohne Einkommen zahlen nichts, der katholische Mindestbeitrag liegt bei 35 Euro im Jahr. Dazu kommen die Absetzbeträge für Kinder und Alleinverdiener und die Steuerersparnis durch die 600-Euro-Sonderausgabe. Rechnen Sie mit dem Rechner oben nach, bevor Sie entscheiden.
Weitere Fixkosten prüfen
Wer den Kirchenbeitrag streicht, kann meist noch mehr sparen: Kündigungsvorlagen für Handy, Streaming, Fitnessstudio und Zeitungsabo.
Schulden drücken?
Wenn der Kirchenbeitrag nur ein Posten von vielen ist: Privatkonkurs und Pfändungsrechner – mit den kostenlosen Schuldenberatungen.
Hat Ihnen das geholfen? Die Schadensbörse ist kostenlos und finanziert sich ohne Abo. Wer mag, wirft etwas in die Kaffeekassa – freiwillig, ohne Gegenleistung.
Kaffee spendieren ↗Quellen: oesterreich.gv.at: Austritt aus einer Religionsgemeinschaft · Stadt Wien: Austrittserklärung · Erzdiözese Wien: Beitragsberechnung · Evangelische Kirche: Kirchenbeitrag · Kirchenstatistik 2025 · BMF: Kirchenbeitrag bis 600 € absetzbar
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 5. Oktober 2026.