Privatkonkurs in Österreich: der Weg aus den Schulden
Wie das Schuldenregulierungsverfahren abläuft, wie lange es dauert, was Ihnen vom Gehalt bleibt – und wo Sie kostenlos Hilfe bekommen, bevor Sie irgendjemandem Geld dafür zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Jede zahlungsunfähige Privatperson kann beim Bezirksgericht den Privatkonkurs beantragen – ohne Anwalt, ohne Kostenvorschuss.
- Erst wird ein Zahlungsplan angeboten (Quote nach Ihrem Einkommen, bis zu 7 Jahre); lehnen die Gläubiger ab, folgt das Abschöpfungsverfahren.
- Seit 17. Juli 2026 dauert das Abschöpfungsverfahren für Verbraucher wieder 5 Jahre. Die 3-Jahres-Regel ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert.
- Eine Mindestquote gibt es nicht; wer die Pflichten einhält, wird schuldenfrei – egal wie viel bezahlt wurde.
- Ihnen bleibt das Existenzminimum: 2026 mindestens 1.308 € netto, mit Unterhaltspflichten mehr. Zum Pfändungsrechner.
- Die staatlich anerkannte Schuldenberatung ist kostenlos. Gewerbliche „Schuldenregulierer“ kosten Geld und dürfen Sie vor Gericht nicht vertreten.
8.766 Menschen im Jahr – Sie sind nicht allein
2025 wurden in Österreich 8.766 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, 24 pro Tag, allein in Wien 3.029. Die durchschnittliche Schuld lag bei 153.000 Euro – nach oben verzerrt durch einige Großfälle; die meisten Betroffenen schulden deutlich weniger. Sieben von zehn Verfahren enden mit einem Zahlungsplan, knapp drei von zehn im Abschöpfungsverfahren. Das Verfahren heißt offiziell Schuldenregulierungsverfahren und steht seit 1995 im Gesetz; „Privatkonkurs“ und „Privatinsolvenz“ meinen dasselbe.
Voraussetzungen
- Zahlungsunfähigkeit § 66 IO: Sie können fällige Schulden nicht in angemessener Frist bezahlen. Eine vorübergehende Zahlungsstockung reicht nicht, ein dauerhaft negatives Konto und unbezahlte Raten schon.
- Privatperson ohne laufendes Unternehmen. Ehemalige Selbstständige können den Privatkonkurs ebenfalls nutzen, sobald der Betrieb geschlossen ist.
- Vermögensverzeichnis: vollständig und ehrlich. Ein falsches Vermögensverzeichnis ist strafbar und sperrt die Entschuldung.
- Kein Abschöpfungsverfahren in den letzten 20 Jahren (Zahlungsplan: 10 Jahre). Das prüft das Gericht nur, wenn ein Gläubiger es einwendet.
Ablauf in sechs Schritten
- 01
Kostenlose Schuldenberatung aufsuchen
Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen beraten kostenlos, in jedem Bundesland, auch online. Sie verschaffen Überblick über alle Gläubiger, prüfen Forderungen auf Verjährung und falsche Zinsen, verhandeln mit Gläubigern und vertreten Sie vor Gericht. Ein Termin dauert oft Wochen – melden Sie sich an, sobald Mahnungen liegen bleiben, nicht erst beim Exekutor.
- 02
Außergerichtlich einigen – wenn es geht
Vor dem Gericht steht der Versuch, sich mit allen Gläubigern auf eine Quote zu einigen. Pflicht ist das seit 2017 nicht mehr, aber oft billiger und ohne öffentlichen Eintrag. Alle Gläubiger müssen zustimmen und gleich behandelt werden; Sozialversicherungen und Finanzamt dürfen meist nicht. Scheitert es oder ist es aussichtslos, geht es zu Schritt 3.
- 03
Antrag beim Bezirksgericht
Zuständig ist das Bezirksgericht Ihres Wohnorts § 182 IO. Nötig sind ein unterschriebenes Vermögensverzeichnis mit allen Schulden, Einkünften und Ausgaben, ein Gläubigerverzeichnis und der Antrag auf Zahlungsplan – stellen Sie ihn gleich mit, dann verlangt das Gericht keinen Kostenvorschuss. Sie behalten die Verwaltung Ihres Vermögens selbst; ein Insolvenzverwalter wird meist nicht bestellt. Die Eröffnung wird in der Ediktsdatei veröffentlicht, ab jetzt ruhen alle Exekutionen.
- 04
Zahlungsplan: Ihr Angebot an die Gläubiger
Sie bieten eine Quote an, die Ihrer Einkommenslage der nächsten drei Jahre entspricht, zahlbar in bis zu sieben Jahren § 194 Abs. 1 IO. Stimmt die Mehrheit der anwesenden Gläubiger nach Köpfen und Forderungssumme zu, gilt er für alle. Wer kein pfändbares Einkommen hat, kann von Zahlungen befreit werden. Sieben von zehn Privatkonkursen enden hier – mit durchschnittlich 28 Prozent Quote.
- 05
Abschöpfungsverfahren: fünf Jahre pfändbares Einkommen
Lehnen die Gläubiger ab, treten Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens für fünf Jahre an einen Treuhänder ab§ 199 Abs. 2 IO. Eine Mindestquote gibt es nicht mehr: Wer fünf Jahre lang alle Pflichten erfüllt, wird auch dann schuldenfrei, wenn fast nichts abgeschöpft werden konnte. Die drei Jahre des „Tilgungsplans“ gelten für Verbraucher seit 17. Juli 2026 nicht mehr § 283 IO.
- 06
Restschuldbefreiung
Nach Ablauf erklärt das Gericht das Verfahren für beendet und spricht aus, dass Sie von den restlichen Schulden befreit sind § 213 IO. Ausgenommen bleiben Schulden aus vorsätzlichen Delikten, etwa Betrug§ 215 IO, und Geldstrafen, die gar nicht erst ins Verfahren fallen § 58 Z 2 IO. Bürgen und Mitschuldner haften weiter.
Neu seit 17. Juli 2026: wieder fünf statt drei Jahre
2021 hatte der Gesetzgeber das Abschöpfungsverfahren für Verbraucher befristet auf drei Jahre verkürzt („Tilgungsplan“). Die Befristung lief mit 16. Juli 2026 aus § 283 IO; ein Antrag auf Verlängerung fand im Parlament keine Mehrheit. Seither gilt für Verbraucher nur noch der Abschöpfungsplan mit fünf Jahren.
- Übergang: Wer den Antrag auf Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingebracht hat, bekommt noch die drei Jahre – egal, wann das Verfahren eröffnet wird.
- Ehemalige Unternehmer behalten die drei Jahre, weil das EU-Recht sie vorschreibt. Das gilt auch für Einzelunternehmer, deren Betrieb erst im Konkurs geschlossen wird.
- Zahlungsplan unverändert: Wer mit den Gläubigern einen Plan vereinbart, ist an keine Mindestdauer gebunden – oft ist das der schnellere Weg.
Ihre Pflichten im Abschöpfungsverfahren
Fünf Jahre lang gelten die Obliegenheiten des § 210 IO. Verstöße kann ein Gläubiger einwenden; dann wird das Verfahren ohne Restschuldbefreiung eingestellt.
- Eine angemessene Arbeit ausüben oder sich nachweisbar um eine bemühen – zumutbare Jobs dürfen Sie nicht ablehnen.
- Erbschaften, Schenkungen und Spielgewinne an den Treuhänder herausgeben.
- Jeden Wohnsitz- und Arbeitgeberwechsel sofort Gericht und Treuhänder melden.
- Kein Einkommen und kein Vermögen verschweigen; auf Verlangen Auskunft geben.
- Zahlungen nur an den Treuhänder, keinem Gläubiger einen Vorteil verschaffen.
- Keine neuen Schulden machen, die Sie bei Fälligkeit nicht bezahlen können.
Was bleibt mir? Pfändungsrechner 2026
Ob Exekution oder Abschöpfungsverfahren – gepfändet wird nur, was über dem Existenzminimum liegt§ 291a EO. 2026 beträgt der Grundbetrag 1.308 Euro (1.526 Euro, wenn Sie kein 13. und 14. Gehalt bekommen), plus 261 Euro je Unterhaltspflicht. Vom Einkommen darüber behalten Sie 30 Prozent, je Unterhaltspflicht 10 Prozent mehr; ab 5.220 Euro ist alles pfändbar.
Bleibt Ihnen
€ 1.575,60
pro Monat, unpfändbar
Pfändbar
€ 624,40
geht an den Gläubiger bzw. Treuhänder
So kommt der Betrag zustande
| Berechnungsgrundlage (auf 20 € abgerundet) | € 2.200,00 |
| Allgemeiner Grundbetrag | € 1.308,00 |
| 30 % des Mehrbetrags bleiben Ihnen | € 267,60 |
| Unpfändbarer Freibetrag | € 1.575,60 |
Werte der Existenzminimum-Tabelle 2026 (§ 291a EO). Sonderzahlungen werden gesondert mit derselben Staffel gepfändet. Krankheitskosten, hohe Miete oder lange Arbeitswege können den Freibetrag auf Antrag erhöhen (§ 292a EO). Keine Rechtsberatung.
| Existenzminimum 2026 | monatlich | wöchentlich |
|---|---|---|
| Allgemeiner Grundbetrag (mit Sonderzahlungen) | 1.308 € | 305 € |
| Erhöhter Grundbetrag (ohne Sonderzahlungen) | 1.526 € | 356 € |
| Unterhaltsgrundbetrag je Person, höchstens 5 | 261 € | 61 € |
| Höchstberechnungsgrundlage | 5.220 € | 1.220 € |
| Absolutes Minimum (nur bei Herabsetzung durch Gericht) | 654 € | 152,50 € |
Was nie gepfändet werden darf
Diese Leistungen sind zur Gänze unpfändbar § 290 EO und zählen auch nicht zum Einkommen im Rechner:
- Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, Schulfahrtbeihilfe
- Pflegegeld und Leistungen wegen Behinderung oder Hilflosigkeit
- Wohnbeihilfe und andere Beihilfen zur Miete
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld samt Beihilfe
- Studienbeihilfe und Stipendien
- Aufwandsentschädigungen, soweit sie echten Mehraufwand abdecken (Diäten, Kilometergeld)
- Kostenersätze der Krankenkasse, Bestattungskostenbeiträge, Unterstützungen aus Sozialversicherungsfonds
Sozialhilfe und Mindestsicherung liegen unter dem Existenzminimum und sind damit faktisch geschützt. Für Unterhaltsschulden gilt eine Ausnahme: Hier bleiben Ihnen nur 75 Prozent des Freibetrags § 291b EO.
Kostenlose Hilfe: staatlich anerkannte Schuldenberatung
In jedem Bundesland gibt es staatlich anerkannte Schuldenberatungen, finanziert aus öffentlichen Mitteln. Beratung, Verhandlung mit Gläubigern, Antrag und Vertretung vor Gericht kosten Sie nichts. Dachverband ist die ASB Schuldnerberatungen GmbH in Linz.
- Beratungsstelle finden: schuldenberatung.at
- Dachverband ASB: Tel. +43 732 65 65 99
- Wien: schuldenberatung.wien
Vorsicht vor gewerblichen „Schuldenregulierern“, die in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken werben: Sie verlangen Gebühren für dieselbe Arbeit, dürfen Sie aber nicht vor Gericht vertreten. Zahlen Sie niemandem Geld für den Weg in den Privatkonkurs.
Folgen, die man kennen sollte
- Öffentlichkeit: Eröffnung, Zahlungsplan und Restschuldbefreiung stehen in der Ediktsdatei (edikte.justiz.gv.at), für jeden einsehbar. Löschung ein Jahr nach Ende § 256 IO.
- Bonität: Kredite, Leasing, Handyverträge mit Gerät und manche Mietverträge sind während des Verfahrens praktisch nicht zu bekommen. Prepaid, Girokonto auf Guthabenbasis und Bargeld funktionieren.
- Konto: Jede Bank muss Ihnen ein Basiskonto geben – auch im Konkurs (Verbraucherzahlungskontogesetz).
- Arbeitgeber: erfährt es, weil er den pfändbaren Teil an den Treuhänder überweist. Kündigen darf er deswegen nicht.
- Sperrfristen: ein neuer Zahlungsplan frühestens nach 10, ein neues Abschöpfungsverfahren nach 20 Jahren.
Den Überblick zurückholen
Jede Schuldenberatung beginnt mit derselben Frage: Was kommt rein, was geht raus? Wer das einen Monat lang ehrlich aufschreibt, sieht meist zum ersten Mal, wohin das Geld läuft – und hat für den Beratungstermin die Zahlen schon parat. Papier reicht; die Umschlagmethode (ein Kuvert pro Ausgabenart, Bargeld statt Karte) ist der Klassiker der Schuldnerberatungen.
Häufige Fragen zum Privatkonkurs
- Wie lange dauert ein Privatkonkurs?
- Das hängt vom Weg ab. Ein Zahlungsplan läuft so lange, wie Sie mit den Gläubigern vereinbaren, höchstens sieben Jahre. Das Abschöpfungsverfahren dauert für Verbraucher fünf Jahre ab Rechtskraft des Einleitungsbeschlusses. Die verkürzte Dreijahresfrist („Tilgungsplan“) ist am 16. Juli 2026 ausgelaufen; sie gilt nur noch für Anträge, die vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingebracht wurden, und für ehemalige Unternehmer. Dazu kommen einige Monate vom Antrag bis zur Einleitung.
- Was kostet der Privatkonkurs?
- Die Schuldenberatung ist kostenlos. Das Gericht verlangt keinen Kostenvorschuss, wenn Sie mit dem Insolvenzantrag gleich einen Zahlungsplan beantragen. Gerichtsgebühren und die Vergütung des Treuhänders werden aus dem abgeschöpften Einkommen vorweg abgezogen, Sie zahlen also nichts zusätzlich aus dem Existenzminimum. Einen Anwalt brauchen Sie nicht; die Schuldenberatung vertritt Sie bei Gericht.
- Muss ich mein Auto und meine Wohnung hergeben?
- Vermögen, das sich verwerten lässt, wird verwertet – ein Auto nur, wenn Sie es nicht für den Weg zur Arbeit brauchen oder es deutlich mehr wert ist als ein einfaches Fahrzeug. Eine Eigentumswohnung mit Kredit wird in der Regel verkauft oder vom Kreditgeber verwertet. Eine Mietwohnung behalten Sie; die laufende Miete zahlen Sie aus dem Existenzminimum. Hausrat ist unpfändbar.
- Wer darf keinen Privatkonkurs machen?
- Fast jede zahlungsunfähige Privatperson darf. Das Abschöpfungsverfahren wird nur auf Antrag eines Gläubigers verweigert, wenn in den letzten 20 Jahren schon eines eingeleitet wurde, Sie wegen betrügerischer Krida, Gläubigerbegünstigung, Vollstreckungsvereitelung oder eines falschen Vermögensverzeichnisses verurteilt sind, oder Sie in den drei Jahren vor dem Antrag absichtlich oder grob fahrlässig unverhältnismäßige Schulden gemacht oder Vermögen verschleudert haben (§ 201 IO). Ein Zahlungsplan ist ausgeschlossen, wenn ein Abschöpfungsverfahren weniger als zehn Jahre zurückliegt.
- Was passiert mit meinem Konto bei einer Pfändung?
- Wird das Konto gepfändet, muss die Bank 14 Tage warten, bevor sie an den Gläubiger zahlt (§ 292i Abs. 2 EO). In dieser Zeit beantragen Sie beim Exekutionsgericht die Freigabe des unpfändbaren Teils bis zum nächsten Gehaltseingang – das Gericht muss den Betrag freigeben, den Sie dringend für Lebensunterhalt und Unterhalt brauchen. Die Schuldenberatung hilft beim Antrag. Dass Gehalt am Konto automatisch geschützt wäre wie beim deutschen P-Konto, gilt in Österreich nicht.
- Kann ich das Existenzminimum erhöhen lassen?
- Ja, auf Antrag beim Exekutionsgericht (§ 292a EO): bei hohen Krankheitskosten, Behinderung oder Pflegebedarf, bei unvermeidbar hoher Miete im Verhältnis zum Einkommen, bei besonderen Berufsausgaben wie einem langen Arbeitsweg, nach einem Unglücks- oder Todesfall und bei besonders umfangreichen Unterhaltspflichten. Belege mitbringen.
- Wie lange steht der Privatkonkurs in der Ediktsdatei und beim KSV?
- Die Insolvenzdatei der Justiz löscht den Eintrag ein Jahr nach Ablauf der Zahlungsplanfrist bzw. ein Jahr nach Ende des Abschöpfungsverfahrens (§ 256 IO); wer den Zahlungsplan früher vollständig erfüllt, kann die Löschung sofort beantragen. Der KSV1870 löscht den Insolvenzeintrag nach eigenen Angaben im gleichen Rhythmus, führt aber nicht vollständig getilgte Kredite bis zu sieben Jahre nach Erledigung weiter. Fordern Sie nach Abschluss eine kostenlose Selbstauskunft an und lassen Sie Fehler korrigieren.
- Sind „Schuldenregulierer“ aus der Werbung seriös?
- Vorsicht. Gewerbliche Anbieter verlangen Vorauszahlungen oder monatliche Gebühren für Leistungen, die die staatlich anerkannten Schuldenberatungen kostenlos erbringen – und sie dürfen Sie vor Gericht nicht vertreten. Wer Geld nimmt, bevor ein Gläubiger auch nur angeschrieben wurde, verschlimmert Ihre Lage. Staatlich anerkannte Stellen erkennen Sie am Gütesiegel und an der Liste auf schuldenberatung.at.
Laufende Kosten senken
Jeder gekündigte Vertrag entlastet das Existenzminimum: Kündigungsvorlagen für Handy, Streaming, Fitnessstudio und Zeitung – oder kostenlos inserieren, was Sie nicht mehr brauchen.
Schulden geerbt?
Wer eine überschuldete Verlassenschaft bedingt antritt oder ausschlägt, haftet nicht: Todesfall-Checkliste und Verträge im Todesfall.
Hat Ihnen das geholfen? Die Schadensbörse ist kostenlos und finanziert sich ohne Abo. Wer mag, wirft etwas in die Kaffeekassa – freiwillig, ohne Gegenleistung.
Kaffee spendieren ↗Quellen: Insolvenzordnung (IO) · Exekutionsordnung (EO) §§ 290–292i · ASB Schuldnerberatungen · KSV1870 Privatinsolvenz 2025 · Kommunalnet 21.08.2026 (Tilgungsplan ausgelaufen)
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Schuldenberatung. Stand: 5. Oktober 2026.