Paketsteuer in Österreich
Wer die 2 Euro pro Paket zahlt, wann sie an der Kasse auftauchen, was bei Rücksendungen und Paketen aus China gilt – und wie Sie sie vermeiden.
Das Wichtigste in vier Sätzen
- Seit 1. Oktober 2026 zahlen große Versandhändler 2 Euro pro zugestelltem Paket oder pro Bestellung § 3 PakStG.
- Betroffen sind nur Händler und Marktplätze mit mehr als 100 Millionen Euro Versandhandelsumsatz in Österreich.
- Geben sie die Steuer weiter, sehen Sie 2,40 Euro an der Kasse, weil Umsatzsteuer dazukommt – Amazon tut das pro Bestellung.
- Keine Paketsteuer zahlen Sie bei Click & Collect im Geschäft, bei Käufen von privat und bei kleineren Shops.
Die Regeln auf einen Blick
2 €
pro Paket oder wahlweise pro Bestellung – der Händler entscheidet für jedes Quartal
100 Mio. €
Versandhandelsumsatz in Österreich im Vorjahr, darunter keine Steuer
2,40 €
sehen Sie an der Kasse, wenn der Händler die Steuer samt Umsatzsteuer weitergibt
seit 1.10.2026
für Bestellungen, die ab diesem Tag bezahlt werden
Steuerpflichtig ist die Zustellung von Paketen in Österreich, wenn ein großer Versandhändler an Verbraucher verkauft § 1 PakStG. Verkauft ein fremder Händler über einen Marktplatz, gilt der Marktplatz als Versandhändler § 2 PakStG. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem der Händler Ihre Zahlung annimmt, nicht der Liefertag.
Zahle ich die Paketsteuer? Neun typische Fälle
| Fall | Paketsteuer | Warum |
|---|---|---|
| Bestellung bei Amazon, Lieferung nach Hause | Ja – 2,40 € je Bestellung | Amazon verrechnet die Steuer samt Umsatzsteuer einmal pro Bestellung und weist sie an der Kasse aus. |
| Kleiner oder mittlerer Onlineshop | Nein | Betroffen sind nur Händler mit mehr als 100 Millionen Euro Versandhandelsumsatz in Österreich im Vorjahr. |
| Online bestellt, im Geschäft abgeholt (Click & Collect) | Nein | Ausgenommen, wenn Sie die Ware im Geschäft des Händlers oder an seiner Abholstation direkt beim Geschäft holen. |
| Lieferung an Paketshop, Abholstation oder Paketkasten | In der Regel ja | Die Ware wird trotzdem versandt. Ausgenommen ist laut Finanzministerium nur die Abholung beim Geschäft des Händlers. |
| Kauf von privat (willhaben, Vinted, Flohmarkt-Apps) | Nein | Verkäufe zwischen Privatpersonen und zwischen Unternehmen sind nicht erfasst, nur Händler an Verbraucher. |
| Paket aus Deutschland oder China | Ja, wenn der Händler die Schwelle überschreitet | Es zählt die Zustellung in Österreich, nicht der Sitz des Händlers. Bei Marktplätzen schuldet die Plattform die Steuer. |
| Rücksendung | Bleibt fällig | Nach der Zustellung fällt die Steuer nicht mehr weg. Amazon erstattet sie bei einer vollständigen Rücksendung trotzdem freiwillig. |
| Ersatzgerät im Rahmen der Gewährleistung | Nein | Für Ersatzlieferungen bereits zugestellter Ware entsteht keine neue Steuer. |
| Essenslieferung, unverpackte Zeitung | In der Regel nein | Speisen in üblicher Lieferverpackung und unverpackte Zeitungen sind keine Pakete im Sinne des Gesetzes. Kataloge oder Zeitschriften im Paket schon. |
So zahlen Sie weniger oder gar nichts
- 01Bestellungen bündeln. Rechnet der Händler pro Bestellung ab, wie Amazon, kostet eine große Bestellung einmal 2,40 Euro, fünf kleine kosten 12 Euro. Warenkorb sammeln und einmal bestellen.
- 02Click & Collect nutzen. Wer online bestellt und im Geschäft abholt, zahlt keine Paketsteuer. Viele Elektronik-, Mode- und Sporthändler bieten das an.
- 03Kleinere Shops vergleichen. Händler unter 100 Millionen Euro Umsatz in Österreich zahlen keine Paketsteuer. Das ist oft der österreichische Fachhändler, der beim Preis ohnehin mithalten kann.
- 04Erst kaufen, wenn es passt. Rücksendungen machen die Steuer nicht rückgängig. Bei Amazon gibt es sie bei vollständiger Rückgabe zurück, bei anderen Händlern nicht unbedingt – an der Kasse und in den Bedingungen nachsehen.
Pakete aus China: was bei Temu, Shein & Co. dazukommt
Für Bestellungen aus Drittstaaten ist die Paketsteuer nicht die einzige neue Abgabe. Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist gefallen, und die EU baut die Zollabwicklung für Kleinsendungen um.
EU-Pauschalzoll: 3 Euro je Warenart
Seit 1. Juli 2026 auf Sendungen bis 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern, befristet bis 1. Juli 2028. Gezählt wird je Warenart, nicht je Paket: Fünf gleiche T-Shirts kosten 3 Euro, ein T-Shirt und eine Uhr 6 Euro. Ein bunt gemischtes Paket mit Kleid, Handyhülle, Kette und Spielzeug wird schnell teurer als der Inhalt.
EU-Bearbeitungsgebühr: ab spätestens 1. November 2026
Sie deckt die Kosten der Zollkontrolle und kommt zum Pauschalzoll dazu. Die Höhe legt die EU-Kommission fest; sie war mit Stand dieser Seite noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Bezahlt wird sie von dem, der auch den Zoll abführt, meist von der Plattform, die sie an Sie weitergeben kann.
Einfuhrumsatzsteuer und Paketsteuer
20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fallen schon seit 2021 ab dem ersten Cent an. Erreicht die Plattform in Österreich die 100-Millionen-Schwelle, kommt für die Zustellung die Paketsteuer dazu.
Praktisch heißt das: Vergleichen Sie den Endpreis an der Kasse, nicht den Produktpreis. Seriöse Plattformen zeigen Zoll und Gebühren vor dem Bezahlen an; was erst bei der Zustellung verlangt wird, kostet oft zusätzlich eine Abwicklungsgebühr des Paketdienstes.
Häufige Fragen zur Paketsteuer
- Muss ich die Paketsteuer selbst bezahlen?
- Nein, Steuerschuldner ist der Händler bzw. der Marktplatz, und er führt sie vierteljährlich an das Finanzamt ab. Er darf sie aber in den Preis einrechnen oder als eigenen Posten verrechnen. Amazon tut das mit 2,40 Euro pro Bestellung; der Postbote verlangt nichts an der Tür.
- Warum stehen 2,40 Euro auf der Rechnung, wenn die Steuer 2 Euro beträgt?
- Gibt der Händler die Steuer an Sie weiter, wird sie Teil des Preises, und darauf fallen 20 Prozent Umsatzsteuer an. Aus 2 Euro werden so 2,40 Euro.
- Gilt die Paketsteuer pro Paket oder pro Bestellung?
- Das Gesetz sieht 2 Euro pro zugestelltem Paket vor, der Händler darf aber stattdessen pro Bestellung abrechnen (§ 3 PakStG). Für Sie ist die Abrechnung pro Bestellung günstiger, wenn eine Bestellung in mehreren Paketen kommt.
- Bekomme ich die Paketsteuer bei einer Rücksendung zurück?
- Gesetzlich muss der Händler sie nicht erstatten: Nach der Zustellung fällt die Steuer nicht mehr weg. Ob er sie Ihnen trotzdem zurückgibt, entscheidet der Händler. Amazon erstattet sie bei vollständiger Rücksendung innerhalb der Rückgabefrist. Wird die Zustellung gar nicht erst geschafft, etwa weil Sie die Annahme verweigern, kann der Händler die Steuer berichtigen.
- Welche Händler sind betroffen?
- Alle, die im Vorjahr mehr als 100 Millionen Euro Versandhandelsumsatz an Verbraucher in Österreich gemacht haben – egal ob sie in Österreich, in der EU oder außerhalb sitzen. Eine offizielle Liste veröffentlicht das Finanzministerium nicht. Am verlässlichsten ist der Blick auf die Kasse: Wer die Steuer weiterverrechnet, muss den Endpreis vor dem Kauf angeben.
- Was kommt bei Temu, Shein und AliExpress noch dazu?
- Seit 1. Juli 2026 erhebt die EU auf Sendungen bis 150 Euro aus Drittstaaten einen Pauschalzoll von 3 Euro je Warenart, befristet bis 1. Juli 2028. Spätestens ab 1. November 2026 kommt eine EU-Bearbeitungsgebühr dazu, deren Höhe die EU-Kommission festlegt. Einfuhrumsatzsteuer fällt schon seit 2021 an. Erreicht die Plattform die 100-Millionen-Schwelle, gilt für die Zustellung in Österreich zusätzlich die Paketsteuer.
- Ist die Paketsteuer rechtlich umstritten?
- Amazon hält sie für verfassungs- und unionsrechtswidrig und hat rechtliche Schritte angekündigt, führt sie bis zu einer Entscheidung aber ab. Bis Gerichte etwas anderes sagen, gilt das Gesetz. Sollte es aufgehoben werden, hängt eine Rückzahlung an Kundinnen und Kunden vom Händler ab.
Ware kaputt angekommen?
Dann haftet der Händler zwei Jahre, und das Ersatzpaket kostet keine neue Paketsteuer: Gewährleistung in Österreich.
Abo statt Einzelbestellung?
Wer Abos und Mitgliedschaften loswerden will: Verträge kündigen.
Hat Ihnen das geholfen? Die Schadensbörse ist kostenlos und finanziert sich ohne Abo. Wer mag, wirft etwas in die Kaffeekassa – freiwillig, ohne Gegenleistung.
Kaffee spendieren ↗Quellen: BMF: Paketsteuer – Kurzdarstellung und FAQs · Paketsteuergesetz (PakStG) · Amazon zur Paketsteuer · EU-Kommission: Zollreform
Unverbindliche Information, keine Steuerberatung. Stand: 1. Oktober 2026. Maßgeblich sind das Paketsteuergesetz (BGBl. I Nr. 62/2026) und die Angaben der Händler an der Kasse. Die Höhe der EU-Bearbeitungsgebühr ergänzen wir, sobald sie veröffentlicht ist.