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Ratgeber · Österreich

Pickerl neu: 4-2-2-2-1 ab Mai 2027

Die §57a-Begutachtung wird seltener, dafür strenger bei der Frist. Was sich ändert, ab wann, und was Sie mit Ihrer alten Plakette tun.

Das Wichtigste in vier Sätzen

  • Ab 19. Mai 2027 kommt das erste Pickerl nach vier Jahren, dann dreimal alle zwei Jahre, ab dem zehnten Jahr jährlich § 57a Abs. 3 KFG.
  • Bis dahin gilt weiter 3-2-1 mit vier Monaten Nachfrist.
  • Danach dürfen Sie vier Monate früher, aber nicht mehr später zur Begutachtung.
  • Für bestehende Autos gibt es eine Austauschplakette ohne neue Prüfung, um höchstens 10 Euro plus Plakette.

Alt gegen neu

Bisher (3-2-1)Neu (4-2-2-2-1)
Erste Begutachtung3 Jahre nach Erstzulassung4 Jahre nach Erstzulassung
Danachnach 2 Jahren, dann jährlichdrei Mal alle 2 Jahre, ab dem 10. Jahr jährlich
Früher hingehenbis 1 Monat vor dem gelochten Monatbis 4 Monate vor dem gelochten Monat
Später hingehenbis 4 Monate nach dem gelochten Monatnicht mehr erlaubt
Gilt abbis 18. Mai 202719. Mai 2027

Gilt für Pkw, Motorräder, Mopeds und Quads, Anhänger bis 3,5 Tonnen sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Ausgenommen sind Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge; historische Fahrzeuge bleiben bei zwei Jahren.

Beispiel: Neuwagen, zugelassen im März 2027

Zum Vergleich: dasselbe Auto unter der alten und unter der neuen Regel – jeweils im März des genannten Jahres.

nach 3-2-1nach 4-2-2-2-1
1. Pickerl20302031
2. Pickerl20322033
3. Pickerl20332035
4. Pickerl20342037
5. Pickerl20352038
Pickerl bis zum 10. Jahr74

Ein Neuwagen spart in den ersten zehn Jahren also drei Begutachtungen.

Ihre alte Plakette: was jetzt zu tun ist

  1. 01Bis Mai 2027: nichts ändern. Es gilt die gelochte Frist mit den bisherigen vier Monaten Nachfrist.
  2. 02Prüfen, ob die Lochung zu früh ist. Nach den neuen Regeln fällt die nächste Begutachtung oft später. Rund zwei Millionen Halter betrifft das laut ÖAMTC.
  3. 03Austauschplakette holen – oder einfach begutachten lassen. Die Austauschplakette gibt es ohne Prüfung bei Pickerl-Werkstatt, Zulassungsstelle oder Landesprüfstelle, für Plakettenpreis plus höchstens 10 Euro, wenn das letzte Gutachten nicht negativ war. Der ÖAMTC rät, sie im Monat der alten Fälligkeit zu holen, damit es keinen Andrang gibt. Wer zum alten Termin begutachten lässt, bekommt den nächsten Termin automatisch nach neuer Regel.
  4. 04Nicht einfach weiterfahren. Wer weder begutachtet noch tauscht, fährt nach dem gelochten Termin mit einer nicht vorschriftsmäßigen Plakette – eine Verwaltungsübertretung.
  5. 05Übergang 2027 beachten. Fälligkeit Februar bis Juli 2027: bisherige Fristen. Fälligkeit August bis Oktober 2027: Frist bis Ende November 2027.

Die Kritik

Beschlossen wurde die Novelle mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS. Die Grünen befürchten, dass Mängel später auffallen. Der ÖAMTC begrüßt die längeren Intervalle, kritisiert aber den Plakettentausch: rund 23 Millionen Euro Verwaltungskosten, die ein digitales Pickerl erspart hätte. Er verweist außerdem auf Alpenregionen, wo nach fünf Jahren deutlich mehr Fahrzeuge schwere Mängel haben als im Flachland. Wer viel im Gebirge oder im Winter fährt, lässt Bremsen und Reifen deshalb besser zwischendurch prüfen.

Häufige Fragen zum neuen Pickerl

Ab wann gilt das neue Pickerl-Intervall?
Ab 19. Mai 2027. Bis dahin gilt weiter 3-2-1 mit einem Monat vor und vier Monaten nach dem gelochten Monat. Beschlossen hat das der Nationalrat am 6. Juli 2026, kundgemacht ist es als 42. KFG-Novelle im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 79/2026).
Gilt 4-2-2-2-1 auch für mein schon zugelassenes Auto?
Ja, die neuen Fristen gelten auch für Fahrzeuge, die vor dem 19. Mai 2027 zugelassen wurden. Hatte Ihr Auto schon ein Pickerl, folgen die weiteren Begutachtungen jeweils zwei Jahre nach der letzten, ab dem zehnten Jahr nach der Erstzulassung jährlich. Weil die Lochung auf der alten Plakette dann zu früh ist, können Sie eine Austauschplakette holen.
Was ist die Austauschplakette und was kostet sie?
Eine neu gelochte Plakette mit dem späteren Termin, ohne neue Begutachtung. Sie bekommen sie bei einer Pickerl-Werkstatt, der Zulassungsstelle oder der Landesprüfstelle, sofern das letzte Gutachten nicht negativ war. Erlaubt sind der Plakettenpreis plus höchstens 10 Euro Kostenersatz. Der ÖAMTC rechnet mit rund zwei Millionen Haltern, die eine brauchen.
Muss ich die Austauschplakette holen?
Nur, wenn Sie den späteren Termin nutzen wollen. Bis Sie die neue Plakette haben, gilt die Frist, die auf der alten gelocht ist. Wer weder zur Begutachtung geht noch die Plakette tauscht und nach dem alten Termin weiterfährt, fährt mit einer nicht vorschriftsmäßigen Plakette und begeht eine Verwaltungsübertretung. Wer einfach zum alten Termin begutachten lässt, verliert nichts: Der nächste Termin wird dann nach den neuen Regeln berechnet.
Was passiert mit den vier Monaten Nachfrist?
Sie fallen ab 19. Mai 2027 weg. Stattdessen dürfen Sie bis zu vier Monate vor dem gelochten Monat zur Begutachtung, ohne dass sich der nächste Termin verschiebt. Für 2027 gibt es Übergangsregeln: Bei Fälligkeiten von Februar bis Juli 2027 gelten noch die bisherigen Fristen, bei August bis Oktober 2027 reicht die Frist bis Ende November 2027.
Welche Fahrzeuge sind ausgenommen?
Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge behalten ihre kürzeren Intervalle. Historische Fahrzeuge kommen weiter alle zwei Jahre. Das neue Schema gilt für Pkw, Motorräder, Mopeds und Quads (Klasse L), Anhänger bis 3,5 Tonnen sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Zahlt die Kasko, wenn das Pickerl abgelaufen ist?
Ein abgelaufenes Pickerl allein ist kein Grund, die Leistung zu verweigern. Kritisch wird es, wenn ein Mangel, der bei der Begutachtung aufgefallen wäre, den Unfall verursacht hat – etwa abgefahrene Bremsen. Dann kann der Versicherer wegen Verletzung einer Obliegenheit kürzen. Gerade mit längeren Intervallen lohnt der Blick auf Reifen, Bremsen und Licht zwischendurch.

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Quellen: Parlamentskorrespondenz · BGBl. I Nr. 79/2026 · ÖAMTC · 42. KFG-Novelle im Überblick

Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Stand: 2. Oktober 2026.