Pflichtausstattung im Auto: was in Österreich mit muss
Drei Dinge gehören in jedes Auto, zwei Dokumente in die Tasche. Was das Gesetz genau verlangt, was ein Fehlen kostet und wie Sie bei einer Panne richtig absichern.
Das Wichtigste in vier Sätzen
- Pflicht sind Verbandzeug, Pannendreieck und eine Warnweste § 102 Abs. 10 KFG; Motorräder brauchen nur das Verbandzeug.
- Ein abgelaufener Verbandskasten ist nicht strafbar, ein fehlender kostet meist 35 bis 70 Euro an Ort und Stelle.
- Die Weste tragen Sie auf Autobahn und Schnellstraße immer, sobald Sie aussteigen, auf Freilandstraßen beim Aufstellen des Dreiecks.
- Führerschein und Zulassungsschein dürfen in Österreich auch digital in der App eAusweise mitfahren.
Was im Auto sein muss
| Was | Für wen | Worauf achten |
|---|---|---|
| Verbandzeug | Alle Kraftfahrzeuge, auch Motorrad | Zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt. Kein Ablaufdatum im Gesetz. |
| Pannendreieck | Mehrspurige Kraftfahrzeuge | Eine genehmigte Warneinrichtung, erkennbar am E-Prüfzeichen (ECE R27). |
| Warnweste | Mehrspurige Kraftfahrzeuge, eine für den Lenker | Nach EN ISO 20471. Am besten griffbereit im Innenraum, nicht unter dem Gepäck. |
| Führerschein | Jeder Lenker | Als Karte oder digital in der App eAusweise; die digitale Version gilt nur in Österreich. |
| Zulassungsschein | Jedes zugelassene Fahrzeug | Papier, Scheckkarte oder digitale Zulassungsdaten in der App eAusweise, ebenfalls nur im Inland. |
| Winterreifen | Pkw 1. November bis 15. April | Nur bei Schnee, Matsch oder Eis. Schneeketten müssen Pkw nicht mitführen, außer wo ein Schild sie verlangt. |
Nicht Pflicht sind bei Pkw: Ersatzlampen, Feuerlöscher, Abschleppseil, Ersatzrad und Westen für Mitfahrer. Sinnvoll sind die Westen trotzdem, und das Pickerl muss natürlich gültig an der Scheibe kleben.
Was ein Fehlen kostet
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Verbandzeug, Pannendreieck oder Warnweste fehlt | Organstrafverfügung bis 90 €, erfahrungsgemäß 35 bis 70 €; bei Anzeige Anonymverfügung bis 365 € |
| Warnweste nicht getragen, wo Pflicht | eigener Verstoß, wieder bis 90 € an Ort und Stelle |
| Führerschein nicht dabei (und keine App) | mindestens 20 € nach § 37 FSG |
| Verbandzeug abgelaufen, aber vollständig und dicht | keine Strafe – das Gesetz kennt kein Ablaufdatum |
| Gesetzlicher Höchstrahmen | bis 10.000 € (§ 134 KFG) – die Obergrenze, nicht die Praxis |
Eine amtliche Preisliste gibt es nicht; die Beamtin entscheidet zwischen Organmandat und Anzeige. Wer das Organmandat nicht zahlt, bekommt eine Strafverfügung mit deutlich höherem Betrag. Teurer als jede Strafe ist aber die fehlende Weste nachts auf dem Pannenstreifen.
Panne: so sichern Sie richtig ab
- 01Warnblinker an, so weit rechts wie möglich. Auf der Autobahn auf den Pannenstreifen, im Ortsgebiet an den Rand. Lenkrad nach rechts einschlagen.
- 02Weste an, rechts aussteigen. Am besten schon im Auto überstreifen. Alle Insassen verlassen das Auto über die Beifahrerseite.
- 03Hinter die Leitschiene. Auf Autobahn und Schnellstraße warten alle hinter der Leitschiene, nicht im Auto und nicht davor.
- 04Pannendreieck, wo nötig. Auf Freilandstraßen bei unübersichtlicher Stelle, schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit Pflicht. Gegen die Fahrtrichtung am rechten Rand gehen, das Dreieck vor sich halten. Richtwerte laut ÖAMTC: 30 bis 40 m im Ort, 60 bis 130 m auf Freilandstraßen, vor Kurven.
- 05Hilfe rufen. Pannendienst über ÖAMTC 120 oder ARBÖ 123, bei Verletzten Rettung 144 oder Euronotruf 112. Bei einem Unfall mit Sachschaden den Europäischen Unfallbericht ausfüllen.
Verbandzeug: welche Norm, wie lange haltbar
Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Inhalt vor, nur dass das Verbandzeug zur Wundversorgung geeignet und staubdicht verpackt ist. Die österreichische ÖNORM V 5101 beschreibt einen empfohlenen Inhalt; seit März 2026 gilt die neue Fassung mit FFP2-Masken und Desinfektionstüchern. Eine Nachrüstpflicht folgt daraus nicht: Ein Kasten nach der alten Norm oder nach der deutschen DIN 13164 erfüllt das Gesetz ebenso. Wichtig ist, dass nichts fehlt und die Verpackung dicht ist – nach jedem Gebrauch nachfüllen.
Häufige Fragen zur Pflichtausstattung
- Ist ein abgelaufener Verbandskasten strafbar?
- Nein, solange er vollständig und staubdicht verpackt ist. Das Kraftfahrgesetz verlangt nur, dass das Verbandzeug zur Wundversorgung geeignet ist; ein Ablaufdatum steht nicht drin, und die ÖNORM V 5101 ist nicht verbindlich. Angebrochene oder unvollständige Packungen gelten dagegen als „nicht geeignet“. Einmal im Jahr kurz nachsehen genügt.
- Wie viele Warnwesten brauche ich im Auto?
- Gesetzlich eine, für den Lenker. Sinnvoll ist eine für jeden Sitzplatz: Wer bei einer Panne auf der Autobahn aussteigt, ist in der dunklen Kleidung kaum zu sehen. Westen im Viererpack kosten wenige Euro.
- Wann muss ich die Warnweste anziehen?
- Auf Autobahnen und Autostraßen immer, sobald Sie das Fahrzeug auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen verlassen. Auf Freilandstraßen dann, wenn Sie das Pannendreieck aufstellen müssen, also an unübersichtlichen Stellen, bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit (§ 102 Abs. 10 KFG mit § 89 Abs. 2 StVO). Ziehen Sie die Weste am besten schon im Auto an.
- Wie weit muss das Pannendreieck weg?
- Eine feste Meterzahl schreibt das österreichische Gesetz nicht vor, nur eine „der Verkehrssicherheit entsprechende Entfernung“. Der ÖAMTC nennt als Richtwerte 30 bis 40 Meter im Ortsgebiet, 60 bis 90 Meter auf Freilandstraßen bei etwa 80 km/h und 100 bis 130 Meter bei etwa 100 km/h, immer vor einer unübersichtlichen Kurve. Die oft zitierten 50, 100 und 200 Meter stammen aus Deutschland. Auf der Autobahn helfen die Leitpfosten: Sie stehen 50 Meter auseinander.
- Muss das Pannendreieck bei jeder Panne aufgestellt werden?
- Nein. Pflicht ist es, wenn ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße an einer unübersichtlichen Stelle, bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit liegen bleibt. Stehen Sie auf dem Pannenstreifen der Autobahn, genügt laut ÖAMTC die Warnblinkanlage; dann gilt: Weste an, über die rechte Seite aussteigen und hinter die Leitschiene.
- Ist ein Feuerlöscher im Auto Pflicht?
- Für Pkw nicht. Pflicht ist er etwa für Busse und bestimmte Gefahrguttransporte. Ein kleiner Autofeuerlöscher schadet nicht, muss aber gut befestigt sein, damit er bei einer Vollbremsung nicht durch den Innenraum fliegt.
- Reicht der digitale Führerschein am Handy?
- In Österreich ja, wenn Sie ihn in der App eAusweise eingerichtet haben; dasselbe gilt für die Zulassungsdaten. Ist der Akku leer oder das Handy kaputt, wird das wie ein vergessener Führerschein behandelt. Für Fahrten ins Ausland brauchen Sie weiterhin die Karte.
- Was gilt im Urlaub im Ausland?
- Jedes Land hat eigene Regeln, manche verlangen etwa Westen für alle Insassen oder Ersatzlampen. Die Pflichtausstattung nach österreichischem Recht ist im EU-Ausland meist ausreichend, verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Vor der Fahrt die Länderinfos des ÖAMTC oder ARBÖ ansehen.
Nach dem Unfall
Wer zahlt den Anwalt, wenn der Gegner nicht zahlt? Rechtsschutz nach dem Verkehrsunfall und die Schadensmeldung Auto.
Im Winter
Profiltiefe, Schneeketten und was ein Unfall mit Sommerreifen kostet: Winterreifenpflicht.
Hat Ihnen das geholfen? Die Schadensbörse ist kostenlos und finanziert sich ohne Abo. Wer mag, wirft etwas in die Kaffeekassa – freiwillig, ohne Gegenleistung.
Kaffee spendieren ↗Quellen: § 102 KFG · § 89 StVO · § 134 KFG · § 37 FSG · ÖAMTC: Panne & Unfall · ID Austria: digitaler Führerschein
Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Stand: 2. Oktober 2026. Strafbeträge sind Erfahrungswerte; eine amtliche Liste gibt es nicht.