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Ratgeber · Österreich

Winterreifenpflicht in Österreich

Ab 1. November gilt sie wieder: Was das Gesetz verlangt, was ein Verstoß kostet und warum ein Unfall mit Sommerreifen teurer wird als jede Strafe.

Das Wichtigste in vier Sätzen

  • Vom 1. November bis 15. April brauchen Pkw bei Schnee, Matsch oder Eis Winterreifen an allen vier Rädern (§ 102 Abs. 8a KFG). Auf trockener Straße nicht.
  • Winterreifen heißt: M+S oder Alpine-Symbol und mindestens 4 Millimeter Profil. Weniger Profil ist rechtlich ein Sommerreifen.
  • Die Strafe für die Bereifung allein liegt bei rund 100 Euro. Der Unfall mit Sommerreifen kostet Mitverschulden, Kasko-Deckung und bis zu 11.000 Euro Regress.
  • Schneeketten ersetzen Winterreifen nur auf durchgehend schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn, ansonsten sind sie eine Ergänzung.

Was das Gesetz verlangt

Österreich kennt keine Winterreifenpflicht nach Kalender, sondern eine nach Wetter. Pkw dürfen zwischen 1. November und 15. April „bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis“ nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind § 102 Abs. 8a KFG. Alternativ genügen Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern, aber nur, wenn die Fahrbahn durchgehend oder fast durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Kennzeichnung

M+S, M.S. oder M&S auf der Flanke oder das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke). Ganzjahresreifen zählen, wenn sie so markiert sind.

Profiltiefe

Mindestens 4 mm bei Radialreifen, 5 mm bei Diagonalreifen § 4 Abs. 4 KDV. Die 1,6 mm der Sommerreifen gelten hier nicht.

Alle vier Räder

Zwei Winterreifen auf der Antriebsachse reichen nicht. Lkw und Busse haben eigene Regeln, für sie gilt die Pflicht an einer Antriebsachse und ohne Wetterbedingung.

Prüfen Sie das Profil mit einer Zwei-Euro-Münze: Verschwindet der silberne Rand im Profil, sind noch etwa vier Millimeter da. Schaut er heraus, ist der Reifen ein Sommerreifen mit Schneeflocke.

Was ein Verstoß kostet – je nachdem, was passiert

SituationFolgeWarum
Kontrolle bei Schneefahrbahn, keine Winterreifen, nichts passiertVerwaltungsstrafe, laut ÖAMTC rund 100 EuroVerstoß gegen § 102 Abs. 8a KFG. Strafrahmen nach § 134 KFG bis 10.000 Euro, der wird bei Gefährdung anderer ausgeschöpft.
Unfall mit Sommerreifen, Sie sind schuld, der Gegner ist verletztHaftpflicht zahlt dem Opfer – und kann bis 11.000 Euro von Ihnen zurückfordernRegress bei Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung, gedeckelt mit 11.000 Euro, bei zwei Verstößen 22.000 Euro. Voraussetzung ist ein wiederholtes oder bewusstes Fahren ohne Winterreifen, nicht der einmalige Ausrutscher.
Unfall mit Sommerreifen, eigentlich hatte der andere SchuldMitverschulden, im ÖAMTC-Fall 50 ProzentWaren die Sommerreifen mitursächlich, bekommen Sie nur einen Teil Ihres Schadens ersetzt. Sie müssten beweisen, dass der Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre.
Eigener Schaden, Kasko soll zahlenKürzung oder Ablehnung möglichGrobe Fahrlässigkeit (§ 61 VersVG) meist erst, wenn zu den Sommerreifen ein weiterer Fehler kommt, etwa Tempo oder Handy. Bei Gefahrerhöhung reicht leichte Fahrlässigkeit: Der OGH gab dem Kaskoversicherer recht, der wegen 2,2 Millimeter Profil auf der Hinterachse nicht zahlte (7 Ob 205/20b).
Personen verletzt, Sie tragen zumindest TeilschuldStrafverfahren wegen fahrlässiger KörperverletzungDie falsche Bereifung wird zum strafrechtlichen Sorgfaltsverstoß. Im ÖAMTC-Fall endete es mit einer Diversion, die eine Monatspension kostete.

Der Fall aus der ÖAMTC-Rechtsberatung zeigt die Kette: Eine Frau fuhr mit Sommerreifen auf Schneefahrbahn und kollidierte mit einem Motorrad, zwei Personen wurden verletzt. Obwohl sie Vorrang hatte, bekam sie 50 Prozent Mitverschulden, ihre Haftpflicht forderte 11.000 Euro Regress, und die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Regress ließ sich abwenden, die Diversion kostete eine Monatspension.

Schneeketten: wann Pflicht, wann sinnvoll

Zwei Dinge werden oft verwechselt. Die Schneekettenpflicht ordnet die Behörde per Verkehrszeichen für bestimmte Strecken an, meist Pässe und Bergstraßen; dann sind Ketten auf den Antriebsrädern Pflicht, auch mit Winterreifen. Die Kette als Ersatz für Winterreifen gilt nur auf durchgehend schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn. Wer im Winter über Pässe, zu Skihütten oder auf ungeräumte Güterwege fährt, sollte Ketten im Kofferraum haben und die Montage einmal im Trockenen geübt haben. Auf der Kette gilt höchstens 50 km/h.

Winterfest in einer Stunde

  1. 01Reifen wechseln, bevor der erste Schnee fällt. Nicht am 1. November, sondern wenn die Nachttemperaturen unter sieben Grad gehen. Werkstätten sind ab Ende Oktober ausgebucht; wer wartet, fährt die erste Schneefahrbahn mit Sommerreifen.
  2. 02Profil und Alter prüfen. Vier Millimeter sind das gesetzliche Minimum, ab sechs Jahren wird die Gummimischung hart. Das Produktionsdatum steht als DOT-Nummer auf der Flanke, die letzten vier Ziffern sind Woche und Jahr.
  3. 03Batterie testen. Die häufigste Winterpanne ist die leere Batterie, nicht der Schnee. Eine Batterie, die im Herbst schon schwach dreht, fällt beim ersten Frost aus.
  4. 04Frostschutz, Scheibenwischer, Eiskratzer. Scheibenwaschanlage auf mindestens minus 20 Grad, Wischerblätter ohne Schlieren, Kratzer und Handschuhe griffbereit. Ein Guckloch in der Windschutzscheibe ist eine Strafe wert (§ 102 Abs. 1 KFG).
  5. 05Kasko-Polizze lesen. Steht „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ drin, ist der Sommerreifen-Unfall zumindest kaskoseitig entschärft. Steht nichts, lohnt die Nachfrage vor dem Winter.

🚗 Unfall im Winter melden

Die Schadensmeldung Auto fragt Fahrbahnzustand und Bereifung gleich mit ab, so wie es der Versicherer wissen will.

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Wer sich gegen eine 50-Prozent-Quote wehren will, braucht einen Anwalt. Rechtsschutz nach dem Verkehrsunfall erklärt, wer den zahlt.

Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht

Ab wann gilt die Winterreifenpflicht genau?
Vom 1. November bis 15. April, aber nur situativ: Winterreifen sind Pflicht, wenn die Fahrbahn winterlich ist, also bei Schnee, Schneematsch oder Eis (§ 102 Abs. 8a KFG). Auf trockener Straße dürfen Sie im Dezember mit Sommerreifen fahren. Wer das Risiko eingeht, muss aber jeden Morgen aufs Wetter schauen und im Zweifel stehen bleiben.
Was zählt als Winterreifen?
Reifen mit der Kennzeichnung M+S, M.S. oder M&S, ebenso mit dem Alpine-Symbol, dem Berg mit Schneeflocke. Ganzjahresreifen zählen, wenn sie so gekennzeichnet sind. Das Profil muss bei Radialreifen mindestens 4 Millimeter tief sein, bei Diagonalreifen 5 Millimeter (§ 4 Abs. 4 KDV). Darunter ist der Reifen rechtlich ein Sommerreifen, auch wenn er noch Schneeflocken trägt.
Reichen Schneeketten statt Winterreifen?
Nur in einem engen Fall: Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern ersetzen Winterreifen, wenn die Fahrbahn durchgehend oder fast durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Auf der geräumten Autobahn dazwischen sind Sie damit wieder ohne Winterreifen unterwegs. Für Pkw sind Ketten deshalb eine Ergänzung für den Passweg, kein Ersatz für die Wintermontage.
Wie hoch ist die Strafe ohne Winterreifen?
Für die bloße Bereifung nennt der ÖAMTC rund 100 Euro. Gefährden Sie andere, etwa weil Sie mit Sommerreifen den Berg nicht hinaufkommen und die Straße blockieren, reicht der Rahmen des § 134 KFG bis 10.000 Euro. Bei einem Unfall kommen Mitverschulden, Regress und im Ernstfall das Strafgericht dazu.
Zahlt die Kasko bei einem Unfall mit Sommerreifen?
Nicht sicher. Der Versicherer hat zwei Hebel: grobe Fahrlässigkeit nach § 61 VersVG, die meist erst mit einem zweiten Fehler wie überhöhtem Tempo greift, und die Gefahrerhöhung nach §§ 23 ff. VersVG, für die schon leichte Fahrlässigkeit genügt. Der OGH hat 2021 die Leistungsfreiheit eines Kaskoversicherers bestätigt, weil die Winterreifen nur noch 2,2 Millimeter Profil hatten. Wer eine Polizze mit „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ hat, ist besser dran, aber nicht bei der Gefahrerhöhung.
Kann die Haftpflicht Geld von mir zurückverlangen?
Ja, gedeckelt: 11.000 Euro bei einer Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung, 22.000 Euro bei zwei. Dem Opfer zahlt die Haftpflicht immer. Ein Regress setzt aber eine echte Gefahrerhöhung voraus, etwa wer im Winter regelmäßig mit Sommerreifen fährt. Im ÖAMTC-Fall forderte die Versicherung 11.000 Euro und musste den Regress fallen lassen, weil es beim einmaligen Vorfall blieb.
Darf ich Winterreifen im Sommer fahren?
Ja, das ist erlaubt. Es kostet nur Bremsweg, Sprit und Reifen, weil die weiche Wintermischung auf warmem Asphalt schneller verschleißt. Bei einem Auffahrunfall im Juli kann der längere Bremsweg als Mitverschulden zählen, eine Strafe gibt es nicht.

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Quellen: § 102 Abs. 8a KFG · § 4 Abs. 4 KDV 1967 · § 134 KFG · ÖAMTC: Winterreifenpflicht · ÖAMTC-Rechtsberatung: Sommerreifen im Winter · OGH 7 Ob 205/20b (Besprechung)

Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Stand: 30. September 2026. Regressgrenzen und Kaskofolgen richten sich nach Ihren Versicherungsbedingungen; maßgeblich ist der Wortlaut Ihrer Polizze.