Reparaturbonus 2026: die Geräte-Retter-Prämie
Der Staat zahlt die Hälfte Ihrer Reparatur, bis zu 130 Euro pro Gerät – voraussichtlich nur noch bis 31. Dezember. Welche Geräte gefördert werden und wie der Bon in vier Schritten funktioniert.
Nur noch bis Jahresende
Das Umweltministerium hat im Juni 2026 angekündigt, dass die Geräte-Retter-Prämie mit Ende 2026 ausläuft und 2027 kein Geld mehr dafür vorgesehen ist. Wer ein kaputtes Gerät im Schrank hat, sollte die Reparatur jetzt machen lassen. Bis Ende Juni wurden rund 122.300 Bons eingelöst, im Schnitt mit 95 Euro.
Das Wichtigste auf einen Blick
50 %
der Brutto-Reparaturkosten, auf ganze Euro abgerundet
130 €
höchstens pro Gerät, Kostenvoranschlag eingerechnet
3 Wochen
gilt der Bon ab Erstellung; danach einfach neu beantragen
- Für Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich; das Gerät muss Ihnen gehören, nicht geliehen oder gemietet.
- Für Reparatur, Service, Wartung und Kostenvoranschlag. Das Alter des Geräts spielt keine Rolle.
- Nur bei registrierten Partnerbetrieben. Die Anzahl der Bons pro Person ist nicht begrenzt.
- Für einen Kostenvoranschlag gibt es bis 30 Euro; die Reparatur muss dann beim selben Betrieb erfolgen.
So bekommen Sie das Geld: vier Schritte
- 01Bon online erstellen. Auf bon.geräte-retter-prämie.at mit Name, Geburtsdatum, Wohnadresse in Österreich, E-Mail, Telefon und IBAN. Der Bon kommt per Mail und lässt sich ausdrucken oder am Handy zeigen.
- 02Partnerbetrieb suchen. Nur registrierte Partnerbetriebe dürfen den Bon annehmen. Die Liste steht auf der Programmseite; Reparaturführer gibt es für die Bundesländer auf reparaturfuehrer.at, für Wien auf reparaturnetzwerk.at, für Graz auf grazrepariert.at.
- 03Innerhalb von drei Wochen einlösen. Der Bon gilt drei Wochen ab Erstellung. Sie geben ihn beim Bezahlen ab und zahlen die volle Rechnung. Verfällt er, erstellen Sie einfach einen neuen.
- 04Geld kommt aufs Konto. Der Betrieb reicht die Rechnung bei der Kommunalkredit Public Consulting ein. Sie bekommen eine Mail, können den Stand im Bon-Tracker verfolgen und erhalten die Hälfte direkt überwiesen.
Was Sie zurückbekommen: vier Beispiele
| Reparatur | Rechnung | Prämie |
|---|---|---|
| Kaffeevollautomat entkalken und Dichtungen tauschen | 90 € | 45 € |
| Waschmaschine: Pumpe getauscht, Anfahrt inklusive | 240 € | 120 € |
| Laptop: Display ersetzt | 380 € | 130 € (Höchstbetrag) |
| Kostenvoranschlag 60 €, danach Reparatur 150 € beim selben Betrieb | 210 € | 105 € (30 € + 75 €) |
Gefördert werden Arbeitszeit samt Anfahrt, Material und Versandkosten für Ersatzteile. Sie zahlen beim Betrieb die volle Rechnung, die Hälfte kommt danach aufs Konto.
Welche Geräte gefördert werden
Gefördert werden Elektro- und Elektronikgeräte aus dem Haushalt, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodul laufen und auf der offiziellen Geräteliste stehen. Auch mechanische Teile eines solchen Geräts zählen, etwa das gebrochene Rad am Staubsauger. Auszug aus der Liste (Stand Juli 2026):
Küche und Haushalt
Kaffeemaschine, Espressomaschine, Geschirrspüler, Kühlschrank, Herd, Backofen, Mikrowelle, Waschmaschine, Wäschetrockner, Staubsauger, Saugroboter, Bügeleisen, Toaster, Wasserkocher
Computer und Büro
Laptop, PC, Tablet, Bildschirm, Drucker, Router, Kopfhörer, Lautsprecher, externe Festplatte, Powerbank
Unterhaltung
Fernseher, Beamer, Spielkonsole, Soundbar, Hi-Fi-Anlage, Plattenspieler, Radio, Kamera und Objektiv
Werkzeug
Akkuschrauber, Bohrmaschine, Kreissäge, Winkelschleifer, Nähmaschine
Gesundheit und Pflege
Hörgerät, Blutdruckmessgerät, Inhalationsgerät, Pflegebett, Rollstuhl
Baby und Kind
Babyphone, Flaschenwärmer, Milchpumpe, Kinderwagen
Was nicht gefördert wird
Geräte
Smartphones und Handys, Smartwatches, E-Book-Reader, Drohnen, Autos und E-Bikes, Sport- und Fitnessgeräte, Föhn, Rasierer und Zahnbürste, Rasenmäher und Mähroboter, Klimaanlagen und Wärmepumpen, PV-Anlagen und Stromspeicher, Gasherde, fix verbaute Geräte wie Gegensprechanlage oder Rollo, Außenleuchten, Musikinstrumente.
Leistungen
Alles, was über Gewährleistung, Garantie oder eine Versicherung läuft. Neukauf oder Tausch gegen ein generalüberholtes Gerät. Selbst eingebaute Ersatzteile, Zubehör, Klick-Akkus, Batterien und Leuchtmittel. Gesetzlich vorgeschriebene Wartung. Reine Software-Updates und Datenrettung.
Die wichtigste Regel davor: In den ersten zwei Jahren ist der Händler dran, und dann kostet die Reparatur gar nichts. Die Prämie ist für die Zeit danach – oder für Schäden, für die niemand haftet.
☕ Kaffeemaschine kaputt?
Kaffeemaschinen sind die häufigste Gerätegruppe der Prämie. Gewährleistung, die Verkalkungs-Ausrede und die typischen Defekte mit Kosten: Kaffeemaschine defekt.
⚡ Nach Gewitter oder Wasserschaden?
Dann zahlt vielleicht die Haushaltsversicherung, und die Prämie entfällt. Haushaltsgerät kaputt: Wer zahlt?
Häufige Fragen zum Reparaturbonus
- Gibt es den Reparaturbonus noch?
- Ja, unter neuem Namen. Der alte Reparaturbonus wurde im Mai 2025 gestoppt, seit 12. Jänner 2026 läuft die Geräte-Retter-Prämie: 50 Prozent der Reparaturkosten, höchstens 130 Euro pro Gerät. Das Umweltministerium hat im Juni 2026 angekündigt, dass sie mit Ende 2026 ausläuft und 2027 nicht weitergeführt wird. Die Wirtschaftskammer verhandelt noch über eine Fortsetzung, verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
- Wird die Reparatur meines Handys gefördert?
- Nein. Smartphones und Handys sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Smartwatches und E-Book-Reader. Tablets und Laptops stehen dagegen auf der offiziellen Geräteliste und werden gefördert – das verwechseln viele Artikel.
- Was ist mit Mähroboter, E-Bike oder Rasenmäher?
- Nicht gefördert. Gartengeräte wie Rasenmäher, Mähroboter, Poolpumpen und Hochdruckreiniger stehen auf der Ausschlussliste, ebenso E-Bikes, E-Scooter, Autos, Drohnen, Sport- und Fitnessgeräte und Körperpflegegeräte wie Föhn oder Rasierer. Auch fix verbaute Geräte wie Gegensprechanlage oder Rollo sowie Geräte, die mit Gas oder Benzin laufen, sind ausgenommen.
- Mein Gerät ist erst ein Jahr alt. Kann ich die Prämie nutzen?
- Nicht für einen Mangel, für den der Händler noch Gewährleistung leisten muss. Leistungen im Rahmen von Gewährleistung und Garantie sind ausgeschlossen – und auch unnötig, denn dann ist die Reparatur für Sie kostenlos. In den ersten zwei Jahren also zuerst den Händler in die Pflicht nehmen. Wie das geht und wann der Einwand „verkalkt“ nicht zieht, steht im Kaffeemaschinen-Ratgeber.
- Zahlt die Versicherung oder die Prämie?
- Wenn eine Versicherung zahlt, gibt es keine Prämie: Reparaturen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht, sind ausgeschlossen. Typischer Fall ist die Überspannung nach einem Gewitter, die die Haushaltsversicherung übernimmt. Verschleiß, Verkalkung oder ein Defekt ohne äußere Ursache sind dagegen nie versichert – genau dafür ist die Prämie da.
- Wie oft kann ich die Prämie bekommen?
- So oft Sie wollen: Die Zahl der Bons pro Person ist nicht begrenzt. Pro Gerät und Reparatur gibt es einen Bon, gedeckelt mit 130 Euro einschließlich Kostenvoranschlag. Wer im Herbst die Waschmaschine und im Dezember den Laptop reparieren lässt, bekommt beide Male bis zu 130 Euro.
- Kann ich ein Ersatzteil kaufen und selbst einbauen?
- Nein. Gefördert wird nur die Leistung eines Partnerbetriebs: Arbeitszeit samt Anfahrt, Material und Versandkosten für Ersatzteile. Selbst gekaufte und selbst eingebaute Teile, Zubehör wie Ladekabel, Akkus zum Einklicken, Batterien und Leuchtmittel sind ausgeschlossen, ebenso der Tausch gegen ein neues oder generalüberholtes Gerät.
- Gilt auch eine Wartung ohne Defekt?
- Ja. Gefördert werden Reparatur, Service und Wartung, also auch Reinigung, Pflege und Prüfung der Funktionstüchtigkeit – etwa das jährliche Service beim Kaffeevollautomaten. Ausgenommen sind nur gesetzlich vorgeschriebene Wartungen.
- Was ändert sich durch das neue Recht auf Reparatur?
- Seit 1. Oktober 2026 verlängert sich die Gewährleistung um ein Jahr, wenn ein Gerät innerhalb der zwei Jahre repariert wird – für Käufe ab diesem Tag. Außerdem müssen Hersteller bestimmte Geräte auch nach der Gewährleistung reparieren, etwa Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Fernseher, Smartphones und Tablets; kostenlos ist das aber nicht. Kaffeemaschinen und Laptops fallen nicht unter diese Herstellerpflicht. Die Prämie bleibt für alle Geräte der Liste der günstigste Weg zur Reparatur, solange es sie gibt.
Hat Ihnen das geholfen? Die Schadensbörse ist kostenlos und finanziert sich ohne Abo. Wer mag, wirft etwas in die Kaffeekassa – freiwillig, ohne Gegenleistung.
Kaffee spendieren ↗Quellen: geräte-retter-prämie.at mit Informationsblatt, Geräteliste und Ausschlussliste · WKO zum Ende der Prämie (16.06.2026) · help.ORF.at
Unverbindliche Information. Stand: 1. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Förderbedingungen auf geräte-retter-prämie.at; dort steht derzeit noch kein Enddatum, das Auslaufen mit Ende 2026 beruht auf Ankündigungen des Umweltministeriums. Wir sind kein Partnerbetrieb und nehmen keine Bons an.