Verträge einer verstorbenen Person kündigen
Miete, Handy, Strom und Abos laufen nach einem Todesfall weiter. Wer kündigen darf, wo es Sonderrechte gibt – und ein fertiges Kündigungsschreiben zum Ausdrucken.
Stand: 3. Oktober 2026 · Rechtslage Österreich
Das Wichtigste in Kürze
- Verträge enden mit dem Tod meist nicht. Sie gehen auf die Verlassenschaft über, nach der Einantwortung auf die Erben.
- Für eine Kündigung reicht oft die Kopie der Sterbeurkunde. Vertreten darf die Verlassenschaft, wer eine Erbantrittserklärung abgegeben hat § 810 ABGB.
- Mietwohnung: Mitbewohnende Angehörige treten ein, außer sie widersprechen binnen 14 Tagen § 14 MRG. Sonst kündigen die Erben mit einem Monat zum Monatsletzten § 1116a ABGB.
- Private Unfallversicherung: Einen Unfalltod binnen drei Tagen melden AUVB 2018.
- Kündigen ist keine Annahme der Erbschaft. Angetreten wird sie nur durch eine ausdrückliche Erklärung vor dem Gerichtskommissär § 799 ABGB.
Kündigungsschreiben erstellen
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Vor- und Nachname
Empfänger
Ort,
Kündigung wegen Todesfalls
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich teile Ihnen mit, dass [Name der verstorbenen Person] verstorben ist. Als Erbe bzw. Erbin kündige ich den oben genannten Vertrag zum nächstmöglichen Termin.
Eine Kopie der Sterbeurkunde liegt bei. Eine Amtsbestätigung oder den Einantwortungsbeschluss reiche ich auf Wunsch nach, sobald sie vorliegen.
Ein allfälliges Guthaben teilen Sie mir bitte mit; senden Sie weitere Post an meine oben genannte Anschrift.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und das Vertragsende schriftlich.
Die Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Tipp: Für eine Kündigung reicht meist ein Brief oder eine E-Mail mit der Sterbeurkunde. Heben Sie einen Nachweis über das Absenden auf.
Wer kündigen darf
Nach dem Tod verständigt das Standesamt das Gericht, und ein Notar übernimmt als Gerichtskommissär das Verlassenschaftsverfahren. Bis zur Einantwortung gehören die Verträge der Verlassenschaft. Vertreten darf sie, wer eine Erbantrittserklärung abgegeben und sein Erbrecht ausreichend nachgewiesen hat; bei mehreren Erben gemeinsam § 810 Abs. 1 ABGB. Der Gerichtskommissär stellt darüber auf Verlangen eine Amtsbestätigung aus § 172 AußStrG. Kann oder will niemand vertreten, bestellt das Gericht einen Verlassenschaftskurator.
In der Praxis genügt Unternehmen für eine Kündigung oder Abmeldung oft die Kopie der Sterbeurkunde. Geht es um die Auszahlung eines Guthabens, verlangen sie meist den Einantwortungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. Vollmachten erlöschen in der Regel mit dem Tod § 1022 ABGB.
Mietwohnung
- Eintritt von Mitbewohnern. Ehe- und eingetragene Partner, Lebensgefährten, Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister, die mit der verstorbenen Person im gemeinsamen Haushalt lebten und selbst dringend eine Wohnung brauchen, treten im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes automatisch in den Mietvertrag ein. Wer das nicht will, muss es dem Vermieter binnen 14 Tagen nach dem Tod mitteilen § 14 Abs. 2 MRG.
- Kündigung durch die Erben. Tritt niemand ein, können Erben und Vermieter die Wohnungsmiete ohne Rücksicht auf eine Befristung mit der gesetzlichen Frist lösen § 1116a ABGB. Bei monatlicher Miete ist das ein Monat, Termin ist der Monatsletzte § 560 ZPO. Die Kündigung muss schriftlich sein § 33 Abs. 1 MRG.
- Praxis. Viele Hausverwaltungen verlangen neben der Sterbeurkunde eine Amtsbestätigung des Gerichtskommissärs. Die Miete läuft bis zur Rückgabe der Wohnung weiter. Bei Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen lohnt die Rücksprache mit dem Gerichtskommissär oder der Arbeiterkammer, bevor Sie kündigen.
Handy, Internet und Festnetz
Ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall kennt das Telekommunikationsgesetz nicht; regulär sind höchstens 24 Monate Bindung und danach ein Monat Kündigungsfrist erlaubt § 135 TKG 2021. Die großen Anbieter lösen Verträge Verstorbener aber gegen Sterbeurkunde: A1 verrechnet nach eigener Angabe kein Restentgelt für eine offene Bindung, Magenta und Drei kündigen ebenfalls gegen Kopie der Sterbeurkunde. Mehr zu den Anbietern: A1 kündigen, Magenta kündigen.
Strom, Gas und ORF-Beitrag
Strom- und Gasverträge können Haushalte mit zwei Wochen Frist kündigen, ohne einen Termin einzuhalten § 24 ElWG, § 123 GWG 2011. Übernimmt jemand die Wohnung, lässt er den Vertrag auf sich umschreiben. Wird sie aufgelöst, kündigen Sie und fotografieren den Zählerstand mit Datum; für die Endablesung braucht der Netzbetreiber Zutritt.
Der ORF-Beitrag endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hauptwohnsitz abgemeldet wurde § 8 ORF-Beitrags-Gesetz 2024. Die Meldedaten kommen zwar automatisch, die ORF-Beitrags Service GmbH bittet trotzdem um die Sterbeurkunde, damit die Abmeldung rasch erledigt wird. Lebt noch jemand mit Hauptwohnsitz in der Wohnung, bleibt diese Person beitragspflichtig und lässt die Zahlung auf sich umschreiben. Ein Guthaben zahlt die OBS erst gegen den Einantwortungsbeschluss aus.
Konto und Begräbniskosten
Einzelkonten und Sparbücher werden nach der Todesmeldung bis zum Ende des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt; über ein Gemeinschaftskonto kann der Mitinhaber meist weiter verfügen. Die Kosten eines angemessenen Begräbnisses sind eine Last der Verlassenschaft § 549 ABGB. Viele Banken überweisen die Rechnung des Bestatters gegen Vorlage des Originals direkt vom Konto. Wer das Begräbnis vorgestreckt hat, meldet die Kosten beim Gerichtskommissär an.
Versicherungen und Auto
- Unfallversicherung – sofort melden. Nach den österreichischen Musterbedingungen ist ein Todesfall binnen drei Tagen anzuzeigen, auch wenn der Unfall schon gemeldet war AUVB 2018, Art. 21. Prüfen Sie die Polizze, einzelne Versicherer weichen ab.
- Lebensversicherung. Den Tod unverzüglich melden §§ 33, 171 VersVG. Ist jemand bezugsberechtigt, erhält er das Geld direkt; es fällt nicht in die Verlassenschaft § 166 VersVG.
- Haushalt, Eigenheim, Rechtsschutz. Sachversicherungen hängen an der Sache, nicht an der Person, und laufen weiter. Kündigen Sie, wenn die Wohnung aufgelöst wird.
- Auto. Wer die Verlassenschaft vertritt, muss die Zulassungsbehörde vom Tod verständigen § 43 Abs. 6 KFG. Abmelden dürfen die Erben nach ihrer Erbantrittserklärung. Die Kfz-Haftpflicht läuft bis dahin weiter und muss bezahlt werden – ohne sie darf das Auto nicht fahren.
Pension
Mit dem Tod endet der Pensionsanspruch; die Pension für den Sterbemonat wird bis einschließlich Todestag abgerechnet, zu viel Überwiesenes fordert die Pensionsversicherung zurück. Den Tod meldet das Standesamt. Die Witwen- oder Witwerpension gibt es nur auf Antrag: Wird er binnen sechs Monaten gestellt, läuft sie ab dem Tag nach dem Todestag, sonst erst ab Antragstellung.
Abos, Fitnessstudio, Vereine, Online-Konten
Welche Abos laufen, zeigen die Abbuchungen der letzten zwölf Monate. Vereinsmitgliedschaften erlöschen meist laut Statuten mit dem Tod; Zeitungsabos, Streaming und Fitnessstudio müssen Sie kündigen – mit der Vorlage oben oder über Streaming kündigen, Zeitungsabo kündigen und Fitnessstudio kündigen. Bereits vorausbezahlte Beträge können Sie zurückfordern.
Auch E-Mail-, Social-Media- und Cloud-Konten gehen auf die Erben über. Die Anbieter verlangen meist die Sterbeurkunde, oft auch den Einantwortungsbeschluss; viele haben eigene Formulare für Hinterbliebene.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Der Gerichtskommissär fordert die Erben auf, sich binnen mindestens vier Wochen zu erklären § 157 AußStrG. Bei der unbedingten Erbantrittserklärung haften Sie auch mit Ihrem eigenen Vermögen für Schulden, bei der bedingten wird ein Inventar errichtet und Sie haften nur bis zum Wert der Verlassenschaft §§ 800–802 ABGB. Beides ist nicht widerrufbar, ebenso wenig die Ausschlagung § 806 ABGB. Ist unklar, ob Schulden überwiegen, wählen Sie die bedingte Erklärung und lassen sich vom Gerichtskommissär beraten.
Gedenken zu Allerheiligen
Zu Allerheiligen und Allerseelen besuchen viele die Gräber ihrer Angehörigen und zünden ein Licht an. Wer das Grab über Wochen brennen lassen will, braucht einen kleinen Vorrat. Und wer nicht zum Friedhof kommt, richtet sich zu Hause eine Gedenkecke ein.
Häufige Fragen
- Endet ein Vertrag automatisch mit dem Tod?
- In der Regel nicht. Laufende Verträge gehen auf die Verlassenschaft und nach der Einantwortung auf die Erben über. Einzelne Verträge enden mit dem Tod, etwa der Heimvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft, wenn die Statuten das vorsehen. Gehen Sie davon aus, dass jeder Vertrag eine Kündigung braucht.
- Darf ich schon vor der Einantwortung kündigen?
- Vertreten darf die Verlassenschaft, wer eine Erbantrittserklärung abgegeben und sein Erbrecht ausreichend nachgewiesen hat (§ 810 ABGB). Der Gerichtskommissär stellt darüber auf Verlangen eine Amtsbestätigung aus (§ 172 AußStrG). Für eine reine Kündigung oder Abmeldung reicht vielen Unternehmen aber schon die Sterbeurkunde. Erst für Auszahlungen verlangen sie meist den Einantwortungsbeschluss.
- Nehme ich die Erbschaft an, wenn ich Verträge kündige?
- Nein. In Österreich wird eine Erbschaft nur durch eine ausdrückliche Erbantrittserklärung vor dem Gerichtskommissär angetreten (§ 799 ABGB) und erst mit der Einantwortung erworben (§ 797 ABGB). Eine Kündigung ist keine solche Erklärung. Verfügen Sie trotzdem nicht über Nachlassvermögen, solange unklar ist, ob die Verlassenschaft überschuldet ist.
- Wie schnell kann ich die Mietwohnung kündigen?
- Lebten Angehörige mit im Haushalt, treten sie automatisch in den Mietvertrag ein, außer sie erklären binnen 14 Tagen nach dem Tod, dass sie ihn nicht fortsetzen wollen (§ 14 Abs. 2 MRG). Sonst können die Erben und der Vermieter ohne Rücksicht auf eine Befristung mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 1116a ABGB): bei monatlicher Miete ein Monat zum Monatsletzten. Die Miete läuft bis zur Rückgabe weiter.
- Muss der Handyvertrag bis zum Ende der Bindung bezahlt werden?
- Das Telekommunikationsgesetz kennt kein Sonderkündigungsrecht für den Todesfall. In der Praxis verzichten die großen Anbieter darauf: A1 verrechnet nach eigener Angabe kein Restentgelt für eine offene Vertragsbindung, Magenta und Drei kündigen gegen Kopie der Sterbeurkunde. Fragen Sie danach – unsere Vorlage enthält die Bitte bereits.
- Gibt es eine Frist, um das Erbe auszuschlagen?
- Keine feste gesetzliche Frist wie in Deutschland. Der Gerichtskommissär fordert die Erben auf, sich binnen mindestens vier Wochen zu erklären (§ 157 AußStrG). Wer erbt, kann unbedingt erklären und haftet dann unbeschränkt, oder bedingt mit Inventar und haftet nur bis zum Wert der Verlassenschaft (§§ 800–802 ABGB). Ausschlagung und Erbantrittserklärung sind nicht widerrufbar (§ 806 ABGB).
Selbst vorsorgen
Damit Angehörige es leichter haben: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Andere Verträge kündigen
Fristen und Vorlagen für Versicherungen, Handy und Abos: Verträge kündigen.
Hat Ihnen das geholfen? Die Schadensbörse ist kostenlos und finanziert sich ohne Abo. Wer mag, wirft etwas in die Kaffeekassa – freiwillig, ohne Gegenleistung.
Kaffee spendieren ↗Rechtsgrundlagen: §§ 549, 797, 799–806, 810, 1022, 1116a ABGB; §§ 157, 159, 172 AußStrG; §§ 14, 33 MRG; § 560 ZPO; § 24 ElWG; § 123 GWG 2011; § 135 TKG 2021; § 8 ORF-Beitrags-Gesetz 2024; § 43 KFG; §§ 33, 166, 171 VersVG; AUVB 2018 Art. 21.
Quellen: oesterreich.gv.at: Verpflichtungen von Verstorbenen · PVA: Witwen- und Witwerpension · ORF-Beitrag: Abmeldung · A1: Vertrag im Todesfall · AK: Kündigung des Mietvertrags durch die Erben
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Im Verlassenschaftsverfahren ist der Gerichtskommissär (Notar) Ihr erster Ansprechpartner.