Das Wichtigste vorab
- Direkte Meldung beim Versicherer ist ohne Beauftragung der Schadensbörse möglich.
- Bereits vorhandene Schadennummer bei jeder Ergänzung verwenden.
- Eine Meldung ersetzt keine individuelle Deckungsprüfung.
Der direkte Weg zu UNIQA
UNIQA bündelt auf der Schadenmeldeseite die Einstiege nach Schadenart. Für Unfallmeldungen werden unter anderem myUNIQA und ein Online-Formular genannt. Wählen Sie den für Ihr Ereignis passenden Weg und halten Sie die Polizzennummer bereit.
Den passenden Vertrag auswählen
Prüfen Sie den Namen des Versicherungsnehmers, die Polizzennummer und die versicherte Anschrift beziehungsweise das versicherte Fahrzeug. Wenn mehrere Verträge vorhanden sind, halten Sie unklare Zuständigkeiten ausdrücklich fest. Über die Deckung entscheidet der Versicherer.
Hergang und Nachweise zusammenstellen
Beschreiben Sie Datum, Ort und Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Fügen Sie eine Übersicht über betroffene Gegenstände und vorhandene Nachweise hinzu. Bilder, Rechnungen und Berichte sollten erkennbar dem gleichen Ereignis zugeordnet sein.
Rückfragen dem bestehenden Vorgang zuordnen
Bewahren Sie die Bestätigung mit der Vorgangsnummer auf. Antworten Sie auf eine Rückfrage mit den konkret angeforderten Angaben. Eine automatische Eingangsbestätigung bedeutet noch keine Zusage für eine Leistung oder eine abschließende Entscheidung.
Gut vorbereitet
Diese Angaben und Unterlagen helfen Ihnen weiter
- Polizzennummer und Versicherungsnehmer
- Schadenart, Zeitpunkt und Ort
- Sachliche Beschreibung des Ereignisses
- Fotos, Belege und Berichte
- Vorhandene Schadennummer und Rückmeldungen
Fehlt noch etwas, notieren Sie die offene Frage. Ergänzen Sie keine Vertragsnummer, Ursache oder Frist, die Sie nicht sicher kennen.
Häufige Fragen
Ist die Schadensbörse Teil von UNIQA?
Nein. Die Schadensbörse ist ein privater, unabhängiger Dienstleister. Die verlinkte Seite führt direkt zum Versicherer.
Kann ich meine Meldung hier bereits absenden?
Die Schadenformulare führen durch Angaben und Unterlagen. Prüfen Sie vor dem Abschluss die angezeigten Informationen zur Verarbeitung und Übermittlung. Das Lesen dieses Ratgebers und das bloße Ausfüllen der Eingabefelder versenden keine Meldung.
Quellen und weiterführende Informationen
Vertragsbedingungen und Anbieterwege können sich ändern. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die aktuellen Angaben des zuständigen Anbieters. Die Redaktion beurteilt hier keinen individuellen Anspruch.