Was bedeutet „quellengeprüft“?
Die angegebenen Quellen wurden zum genannten Datum auf den beschriebenen
Kontaktweg geprüft. Das ist keine Bestätigung, dass der Anbieter eine
Erklärung durch Schadensbörse oder eine andere dritte Person akzeptiert.
Vollmacht, Identität, Vertragsdaten und aktuelle Anforderungen können
zusätzlich zu prüfen sein.
Ein offizielles Portal können Sie selbst nutzen, ohne Schadensbörse zu
beauftragen. Wo kein Weiterleitungsweg belegt ist, nennen wir das
ausdrücklich. Weder Zugang, Annahme, Kündigungserfolg noch
Versicherungsleistung sind durch den Verzeichniseintrag garantiert.