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Ratgeber · Österreich · Stand Oktober 2026

Bootsführerschein in Österreich: Wann Pflicht, was er kostet und wo Sie fahren dürfen

Schiffsführerpatent, Zulassung, Kennzeichen, Sommersperre und Lizenzen auf den Seen, Bodensee und Kroatien – mit einem Check, der für Ihr Boot und Ihr Gewässer sagt, was gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Führerschein und Zulassung ab 4,4 kW (6 PS) Schifffahrtsgesetz – nicht 15 PS wie in Deutschland.
  • Standard ist das Schiffsführerpatent 10 m: ab 18, Kurs 370–560 € plus rund 150 € Gebühr, unbefristet gültig.
  • Verbrennungsmotoren nur auf wenigen Seen: Attersee, Traunsee, Mondsee mit Sommersperre 1. Juli – 31. August; Salzburg und Neusiedler See verboten; Kärnten nur mit Lizenz.
  • Bodensee: eigenes Patent und Zulassung. Kroatien: ICC oder Küstenpatent, Haftpflicht ab 15 kW Pflicht.
  • Elektro bis 500 W darf fast überall ohne Schein, Zulassung und Genehmigung fahren.

Boots-Check: Was brauche ich für mein Boot?

Antrieb, Leistung und Gewässer wählen – der Check zeigt Führerschein, Zulassung, ob Sie dort überhaupt fahren dürfen, und ob eine Haftpflicht vorgeschrieben ist.

Führerschein Pflicht

Schiffsführerpatent 10 m oder 10 m „Seen und Flüsse“ (ohne Donau), ab 18 Jahren, Kurs 370–560 €.

Zulassung Pflicht

Beim Landeshauptmann des Wohnsitzlandes, Kennzeichen 150 mm hoch am Bug; in NÖ rund 100 € (Ansuchen 21, Urkunde 21, Verwaltungsabgabe 49, Beilagen je 6). Ausländisch zugelassene Boote bis 3 Monate im Jahr frei.

Fahren erlaubt? beachten

Ja, aber Motorboot-Sommersperre 1. Juli bis 31. August und Nachtfahrverbot 21–7 Uhr; Uferzone 200 m nur zum An- und Ablegen, max. 10 km/h. Alle anderen OÖ-Seen: Verbrennungsmotor verboten.

Haftpflicht beachten

In Österreich keine Pflicht – aber die Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung schließt Motorboote aus. Bootshaftpflicht kostet 44–80 € im Jahr.

Nach Schifffahrtsgesetz, Landes-Seenverordnungen, Bodensee-Schifffahrts-Ordnung und den Regeln in Kroatien und Italien, Stand Oktober 2026. Seen-Verordnungen ändern sich; vor der Saison bei der Schifffahrtsbehörde des Landes oder im RIS prüfen. Kein Ersatz für die Auskunft der Behörde.

Welcher Schein für welches Boot

ScheinBooteGilt aufKosten
Ohne ScheinRuder- und Segelboote ohne Motor, Motorboote unter 4,4 kW (6 PS)Alle Binnengewässer, sofern der See den Motor erlaubt–
Schiffsführerpatent 10 m „Seen und Flüsse“Motorboote bis 10 m, ohne LeistungsgrenzeSeen und Flüsse, nicht die Donau (Wasserstraße)Kurs ab ca. 350 € + Gebühr
Schiffsführerpatent 10 m (Donaupatent)Motorboote bis 10 m, ohne LeistungsgrenzeDonau, March, Inn und alle BinnengewässerKurs 370–560 € + ca. 150–200 € Gebühr
Schiffsführerpatent 20 mFahrzeuge unter 20 m, bis 12 FahrgästeWasserstraßen und Binnengewässerca. 2.500 € inkl. Praxistagen
Bodenseeschifferpatent AMotorboote über 4,41 kWNur Bodensee (alle drei Länder)Prüfung über BH Bregenz
ICC / KüstenpatentMotor- und Segelyachten auf SeeKroatien und Mittelmeer; ICC in Österreich nur über via donauFB2 mit ICC bzw. kroatischer Boat Skipper B

Vom Kurs zum eigenen Boot: sechs Schritte

  1. 01Patent wählen. Nur Seen: 10 m „Seen und Flüsse“. Donau oder unsicher: das 10-m-Donaupatent, es gilt überall im Binnenland. Bodensee braucht sein eigenes Patent, das Meer das ICC.
  2. 02Voraussetzungen. Mindestens 18 Jahre (Kurs schon früher), Farbunterscheidungstest vom Arzt, Erste-Hilfe-Nachweis – ein Pkw-Führerschein genügt als Erste-Hilfe-Bestätigung. Für die Donau verlangen viele Schulen eine Schleusenfahrt.
  3. 03Kurs. Theorie (Verkehrsvorschriften, Schifffahrtszeichen, Seemannschaft, Wetter, Motorenkunde) an zwei Wochenenden oder abends, dazu Praxisstunden. Prüfungsboot mindestens 5 m und 29 kW (40 PS).
  4. 04Prüfung bei der Landesregierung. Theorie und Praxis vor einem Prüfer des Landes; Gebühr in Niederösterreich 150,22 €. Das Patent gilt unbefristet.
  5. 05Boot zulassen. Beim Landeshauptmann des Wohnsitzlandes: Ansuchen, Kaufvertrag, Konformitätserklärung (CE) oder Bauvorschriften-Nachweis, Motorleistung. In Niederösterreich rund 100 €, Kennzeichen 150 mm hoch, gut lesbar an beiden Seiten.
  6. 06Versichern. Keine Pflicht in Österreich, aber Ihre Privathaftpflicht deckt Motorboote nicht. Bootshaftpflicht ab 44 € im Jahr – siehe Bootsversicherung.

Die Seen im Überblick

  • Attersee, Traunsee, Mondsee: Verbrennungsmotor erlaubt, aber nicht vom 1. Juli bis 31. August und nicht von 21 bis 7 Uhr; Uferzone 200 m nur zum An- und Ablegen mit höchstens 10 km/h.
  • Wolfgangsee: Sommersperre, keine Außenborder, im Mai, Juni und September an Sonn- und Feiertagen gesperrt; Salzburger Teil ohne Verbrenner.
  • Übrige Seen in Oberösterreich und alle Salzburger Seen: Verbrennungsmotoren verboten.
  • Wörthersee, Millstätter, Ossiacher, Faaker See, Weißensee: nur Elektro oder Kärntner Lizenz; am Wörthersee 338 Verbrenner- und 500 E-Lizenzen ab 4,4 kW, Mietboote bis 500 W.
  • Neusiedler See: nur Elektroantrieb.
  • Donau, Bodensee: ganzjährig mit Patent und Zulassung; am Bodensee eigenes Patent, eigene Zulassung, Uferzone 300 m.

Die Seen-Verordnungen der Länder ändern sich gelegentlich; Mondsee-Angaben widersprechen sich in älteren Quellen. Vor der Saison bei der Schifffahrtsbehörde des Landes nachfragen.

Ausrüstung, die an Bord gehört

Rettungsmittel für jede Person sind auf Motorbooten vorgeschrieben; der Rest erspart Ärger am Steg und Handy-Totalschäden.

Häufige Fragen zum Bootsführerschein

Bis wie viel PS darf ich ohne Führerschein fahren?
In Österreich bis unter 4,4 kW Antriebsleistung, also knapp 6 PS – egal ob Elektro- oder Verbrennungsmotor. Deutschland erlaubt 15 PS, deshalb verwirren viele Händlerangaben. Unter 4,4 kW braucht ein Elektroboot auch keine Zulassung; ein Benzin-Außenborder mit 5 PS ist zwar führerscheinfrei, aber zulassungspflichtig – und auf den meisten Seen ohnehin verboten.
Auf welchen Seen darf ich Motorboot fahren?
Mit Verbrennungsmotor nur wenige: Attersee und Traunsee (und laut aktueller Oö. Seen-Verkehrsverordnung auch der Mondsee) außer vom 1. Juli bis 31. August und nicht zwischen 21 und 7 Uhr; der Wolfgangsee mit Sommersperre, ohne Außenborder und mit Sonntagsverbot im Mai, Juni und September; die Kärntner Seen nur mit einer der begrenzten Kärntner Lizenzen (Wörthersee: 338); Donau und Bodensee ganzjährig. Auf allen Salzburger Seen, am Neusiedler See und den übrigen oberösterreichischen Seen sind Verbrennungsmotoren verboten. Elektroboote bis 500 W dürfen fast überall fahren.
Was kostet der Bootsführerschein?
Für das 10-m-Patent verlangen Schulen 370 bis 560 Euro für Kurs und Praxis, dazu kommen in Niederösterreich 150,22 Euro amtliche Gebühren (manche Schulen rechnen sie ein, SkipJack in Graz etwa 555 Euro komplett). Das 20-m-Patent mit Praxistagen kostet rund 2.500 Euro. Plus Farbtest beim Arzt, rund 30 Euro. Das Patent gilt lebenslang, eine Verlängerung gibt es nicht.
Gilt mein österreichischer Bootsführerschein in Kroatien?
Das Binnenpatent nicht. Für die Adria brauchen Sie ein ICC (International Certificate of Competence), in Österreich nur über via donau ausgestellt, oder das kroatische Küstenpatent (Boat Skipper B). Österreichische FB2- und FB3-Scheine, die nach 2011 ausgestellt wurden, erkennt Kroatien nur mit ICC an. In Kroatien braucht jedes Motorboot einen Führerschein, auch unter 5 PS, und ab 15 kW eine Haftpflicht mit 460.000 Euro Mindestdeckung. Für das Funkgerät an Bord braucht es eine eigene UKW-Lizenz.
Wie melde ich ein Boot an?
Beim Amt der Landesregierung (Schifffahrtsabteilung) des Bundeslandes, in dem Sie wohnen – unabhängig davon, wo das Boot liegt. Mitbringen: Kaufvertrag oder Rechnung, Konformitätserklärung (CE) bzw. bei älteren Booten Bauvorschriften-Nachweis, Motordaten, Ausweis. In Niederösterreich kostet es rund 100 Euro (Ansuchen 21, Urkunde 21, Verwaltungsabgabe 49, Beilagen je 6). Das Kennzeichen kommt in 150 mm Schrifthöhe an das Boot. Am Bodensee zusätzlich die Bodensee-Zulassung bei der BH Bregenz, alle drei Jahre neu.
Gebrauchtes Motorboot kaufen: worauf achten?
Gültige Zulassung und Papiere (CE-Konformität, Motorleistung eingetragen), Liegeplatz geklärt – auf den Kärntner Seen hängt der Wert an der Lizenz, die mit dem Boot übertragen werden muss. Motorstunden und Wartungsheft, Rumpf auf Osmose und Risse prüfen lassen (Gutachter 300–600 Euro), Probefahrt auf dem Wasser. Kaufvertrag schriftlich mit Zulassungsnummer und Motor-Seriennummer, Zubehörliste. Versicherung ab Übergabe – viele Versicherer nehmen Boote über zehn Jahre nur mit Gutachten.
Brauche ich für ein Elektroboot einen Führerschein?
Unter 4,4 kW nein, darüber ja – die Grenze gilt für Elektro wie Verbrenner. Zulassungsfrei sind Elektroboote ebenfalls nur unter 4,4 kW. Viele Seen haben aber strengere Grenzen fürs freie Fahren: Kärnten und der Neusiedler See meist 500 W ohne Genehmigung, am Wolfgangsee und Attersee teils nur 100 W für Schwimmkörper und Mietboote. Am Wörthersee gibt es 500 Lizenzen für Elektroboote ab 4,4 kW.

Boot versichern

Haftpflicht, Kasko, Pflicht in Italien und Kroatien, Prämienrechner: Bootsversicherung.

Urlaub am Meer

Was die e-card in Kroatien und Italien zahlt: Reiseversicherung.

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