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Ratgeber · Österreich

Flug annulliert: Was Ihnen zusteht

Geld zurück oder Ersatzflug, Hotel und Verpflegung, dazu bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung – außer die Airline hat rechtzeitig Bescheid gegeben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer: Wahl zwischen Erstattung binnen sieben Tagen und Ersatzflug Art. 8 VO 261/2004, dazu Verpflegung und Hotel Art. 9.
  • Zusätzlich 250 bis 600 €, wenn Sie weniger als 14 Tage vorher informiert wurden Art. 5, Art. 7.
  • Keine Ausgleichszahlung bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter – aber Pilotenstreik und Technikdefekt zählen nicht dazu.
  • Gutscheine müssen Sie nicht annehmen; Geld ist Ihr Recht.
  • Durchsetzen: selbst, kostenlos über die apf oder mit einem Dienst gegen rund ein Drittel der Summe.

Die 14-Tage-Regel: wann Ausgleich fällig ist

Information durch die AirlineFolge
Mehr als 14 Tage vor Abflug informiertKeine Ausgleichszahlung. Sie bekommen Ticketpreis zurück oder einen Ersatzflug.
7 bis 14 Tage vorher informiertKeine Ausgleichszahlung nur, wenn der Ersatzflug höchstens 2 Stunden früher startet und höchstens 4 Stunden später ankommt.
Weniger als 7 Tage vorher informiertKeine Ausgleichszahlung nur, wenn der Ersatzflug höchstens 1 Stunde früher startet und höchstens 2 Stunden später ankommt.
Am Flughafen oder gar nicht informiertAusgleichszahlung in voller Höhe, außer bei außergewöhnlichen Umständen.

Maßgeblich ist, wann die Mitteilung Sie erreicht hat, nicht wann die Airline sie abgeschickt hat. Haben Sie über ein Reisebüro gebucht, muss die Airline beweisen, dass die Information rechtzeitig bei Ihnen ankam.

Wie viel: 250, 400 oder 600 Euro

FlugstreckeAusgleichHalbiert, wenn der Ersatzflug fast pünktlich ist
bis 1.500 km250 €125 € bei Ersatzankunft binnen 2 Stunden
innerhalb der EU über 1.500 km, sonst 1.500 bis 3.500 km400 €200 € bei Ersatzankunft binnen 3 Stunden
über 3.500 km600 €300 € bei Ersatzankunft binnen 4 Stunden

Die Entfernung zählt nach der Großkreismethode vom ersten Abflug- zum letzten Zielort, auch bei Umsteigeverbindungen auf einer Buchung Art. 7 Abs. 1 und 4. Der Ticketpreis spielt keine Rolle: Für ein 29-Euro-Ticket gibt es dieselben 250 Euro.

Am Flughafen: fünf Schritte

  1. 01Schriftlich bestätigen lassen, warum. Lassen Sie sich am Schalter oder per E-Mail den Grund der Annullierung geben. „Operationelle Gründe“ ist keine Begründung; ohne konkrete Angabe kann sich die Airline später nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
  2. 02Wählen: Geld zurück oder Ersatzflug. Die Airline muss Ihnen die Wahl lassen. Wollen Sie noch reisen, verlangen Sie den frühestmöglichen Ersatzflug – auch mit einer anderen Airline, wenn der eigene erst Tage später geht. Wollen Sie nicht mehr, muss der Ticketpreis binnen sieben Tagen zurück, bei Teilstrecken auch der Rückflug zum Ausgangsort.
  3. 03Betreuung einfordern. Verpflegung, zwei Telefonate oder E-Mails, bei Übernachtung Hotel und Transfer. Zahlt die Airline nicht vor Ort, selbst auslegen, Belege aufheben, nachträglich fordern. Angemessen heißt: kein Luxushotel, aber auch keine Nacht am Boden.
  4. 04Belege sichern. Buchungsbestätigung, Bordkarten, die Annullierungsmitteilung mit Uhrzeit, Fotos der Anzeigetafel, Rechnungen. Keine Gutscheine akzeptieren, wenn Sie Geld wollen – die Erstattung in Geld ist Ihr Recht.
  5. 05Ausgleichszahlung fordern. Zusätzlich zur Erstattung oder zum Ersatzflug, wenn die 14-Tage-Regel nicht greift. Formular der Airline oder Brief mit Buchungscode, Flugnummer, Datum, Kontonummer. Antwortet sie nicht binnen sechs Wochen oder lehnt sie ab, weiter zur apf oder zu einem Dienst.

Wenn die Airline mauert

Drei Wege, wie bei der Verspätung: selbst nachfassen, kostenlos die staatliche apf einschalten, oder einen Fluggastrechte-Dienst beauftragen, der gegen eine Erfolgsgebühr alles übernimmt, auch die Klage. Bei Annullierungen streiten Airlines besonders oft über „außergewöhnliche Umstände“; wer sich den Schriftverkehr ersparen will, ist beim Dienst richtig, wer das Geld vollständig will, bei der apf.

Häufige Fragen zur Flugannullierung

Flug annulliert – bekomme ich immer Geld?
Den Ticketpreis oder einen Ersatzflug immer (Art. 8). Die zusätzliche Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro nur, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Bei 7 bis 14 Tagen Vorlauf kommt es darauf an, wie nah der Ersatzflug an den alten Zeiten liegt (Art. 5 Abs. 1 lit. c).
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Airline, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen: Unwetter, Sperre des Luftraums, Vogelschlag, Streik der Fluglotsen oder des Flughafenpersonals. Nicht darunter fallen nach dem EuGH technische Defekte aus dem normalen Betrieb (C-549/07) und Streiks des eigenen Personals, etwa der Piloten (C-28/20). Die Airline muss den Umstand beweisen und zeigen, was sie dagegen getan hat.
Die Airline bietet mir einen Gutschein an.
Sie müssen ihn nicht annehmen. Bei Annullierung haben Sie Anspruch auf Erstattung in Geld binnen sieben Tagen. Ein Gutschein ist nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zulässig – und er wird wertlos, wenn die Airline insolvent geht.
Mein Ersatzflug geht erst in drei Tagen. Darf ich selbst umbuchen?
Die Airline muss Sie „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ befördern. Hat sie selbst keinen zeitnahen Flug, gilt das auch für andere Airlines oder die Bahn. Fragen Sie schriftlich nach einer früheren Verbindung; lehnt sie ab oder reagiert nicht, buchen Sie selbst und fordern die Mehrkosten. Bewahren Sie die Anfrage auf – sie ist Ihr Beleg, dass die Airline die Chance hatte.
Überbuchung: Ich wurde nicht mitgenommen.
Nichtbeförderung gegen Ihren Willen behandelt die Verordnung wie eine Annullierung ohne Vorwarnung: sofortige Ausgleichszahlung, Erstattung oder Ersatzflug und Betreuung (Art. 4 Abs. 3). Wer freiwillig gegen eine Prämie zurücktritt, verzichtet damit auf die Ausgleichszahlung; lassen Sie sich das Angebot deshalb schriftlich geben und vergleichen Sie es mit dem, was Ihnen ohnehin zustünde.
Wie lange kann ich fordern?
Die Verordnung nennt keine Frist, es gilt österreichisches Recht. Der OGH hat die Frist für Ausgleichszahlungen nicht ausdrücklich festgelegt; in der Praxis gelten drei Jahre ab dem Flugdatum als sicherer Richtwert. Je früher, desto besser: Belege und Zeugen gehen verloren.
Was macht die apf, und was kostet sie?
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ist die staatliche Schlichtungsstelle für Flüge ab Österreich und für Ankünfte in Österreich mit EU-Airlines. Sie ist für Passagiere kostenlos und provisionsfrei; Voraussetzung ist, dass Sie es vorher bei der Airline versucht haben. Antrag online unter apf.gv.at, Hotline Mo–Fr 10–12 Uhr. Ein Dienst wie Compensair oder AirHelp ist dann sinnvoll, wenn Sie keinen Aufwand wollen oder geklagt werden muss – gegen rund ein Drittel der Summe.

Verspätet statt gestrichen?

Ab drei Stunden gilt dasselbe Geld: Flugverspätung: Entschädigung.

Pauschalreise?

Dann haftet zusätzlich der Veranstalter: Ihre Rechte bei der Pauschalreise.

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Quellen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · apf – Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte · EuGH C-28/20 (Streik) · Compensair Payment Policy

Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Stand: 5. Oktober 2026.