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Ratgeber · Österreich · Stand Oktober 2026

Gewerbe abmelden oder ruhend melden

Der Unterschied, die Fristen und alles, was danach kommt: SVS, Finanzamt, Mitarbeiter, Arbeitslosengeld. Kostenlos, aber mit ein paar Fallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ruhend melden = Pause bei der Wirtschaftskammer, binnen 3 Wochen. Zurücklegen = endgültig bei der Gewerbebehörde, online über GISA.
  • Beides ist gebührenfrei. Die SVS-Versicherung endet in beiden Fällen mit dem Monatsletzten – rechtzeitig für Krankenversicherung sorgen.
  • Rückwirkend geht nur die Ruhendmeldung gegenüber der SVS (bis 18 Monate), die Zurücklegung nie.
  • Finanzamt binnen eines Monats informieren (Verf 25); Aufgabegewinn mit 7.300 € Freibetrag.
  • Für Arbeitslosengeld reicht die Ruhendmeldung; Anspruch besteht nur aus früherer Anstellung oder freiwilliger Versicherung.
  • GmbH: Liquidation mit Gläubigeraufruf und drei Monaten Sperrfrist, realistisch sechs bis zwölf Monate.

Zahlen, die einordnen

2025 wurden in Österreich 44.072 Unternehmen gegründet, so viele wie nie. Die andere Seite der Statistik führt die Wirtschaftskammer nur je Bundesland: Allein in Niederösterreich standen 19.000 Zugängen 16.902 Abgänge gegenüber. Insolvent wurden 6.810 Unternehmen – die große Mehrheit der Schließungen ist also geordnet: Pension, Jobwechsel, Krankheit, Saisonende oder einfach ein Projekt, das nicht getragen hat.

Ruhend melden oder zurücklegen?

RuhendmeldungZurücklegung
Was passiertBerechtigung bleibt, wird nur ausgesetztBerechtigung erlischt endgültig
Wo meldenWirtschaftskammer Ihres Bundeslands (eServices, E-Mail, Formular)Gewerbebehörde: BH oder Magistrat des Standorts, online über GISA
Fristbinnen 3 Wochen ab Ruhen – sonst bis 1.090 € Strafekeine; wirksam mit Einlangen oder späterem Wunschtermin
Rückwirkendgegenüber der SVS bis 18 Monate, gewerberechtlich neinnein, nie
SVS-Beiträgeenden mit Monatsletztemenden mit Monatsletztem
Grundumlage WKOhalbe Höhe, wenn das ganze Jahr geruht wirdendet mit der Kammermitgliedschaft
Wieder startenWiederaufnahme binnen 3 Wochen melden, fertigneue Gewerbeanmeldung (gebührenfrei)
Erlaubt in der Zeitnichts: nicht ausüben, nicht werben, keine Angebote–
Kostenkeinekeine

Entscheidungshilfe: vier Fragen

  1. 01Wollen Sie das Gewerbe in den nächsten ein bis zwei Jahren wieder ausüben?

    Saisonbetrieb, Karenz, Auslandsjahr, Jobwechsel auf Probe

  2. 02Läuft der Betrieb nur in bestimmten Monaten (Saison)?

    Schischule, Eissalon, Marktstand, Gastgarten

  3. 03Brauchen Sie weiter eine eigene Krankenversicherung – also keine Anstellung, keine Mitversicherung, kein AMS-Bezug?

    Ohne Pflichtversicherung entsteht sonst eine Lücke

  4. 04Stört Sie die halbe Grundumlage pro Jahr (je nach Fachgruppe 30 bis 150 €)?

    Die fällt beim Ruhen weiter an, bei Zurücklegung nicht

Beantworten Sie alle vier Fragen, dann erscheint die Empfehlung. Sie ersetzt keine Beratung durch WKO oder Steuerberatung.

Zurücklegen: so geht es

  1. 01

    Termin wählen – nicht rückwirkend

    Die Zurücklegung wirkt frühestens an dem Tag, an dem die Anzeige bei der Behörde einlangt § 86 Abs. 1 GewO. Wer schon im Frühjahr aufgehört hat und erst im Herbst meldet, zahlt bis dahin SVS und Grundumlage. Ein späterer Termin ist möglich (etwa der Monatsletzte, damit der SVS-Monat nicht halb verschenkt wird), ein früherer nie.

  2. 02

    Online über GISA oder formlos per Brief

    Mit ID Austria geht es im Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) oder im GISA-Portal in wenigen Minuten; Sie brauchen die GISA-Zahl von Ihrem Gewerbeauszug. Ohne ID Austria schreiben Sie formlos an die Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat des Standorts: Name, Gewerbewortlaut, Standort, GISA-Zahl, gewünschtes Datum, Unterschrift. Beides ist gebührenfrei.

  3. 03

    Betriebsstätten und Gewerbeschein

    Legen Sie das Gewerbe am Hauptstandort zurück, erlöschen weitere Betriebsstätten automatisch. Alte Gewerbescheine, Ausweise oder Legitimationen (etwa für Marktfahrer) sind zurückzugeben. Die Löschung im GISA erfolgt sofort und ist öffentlich einsehbar.

  4. 04

    Die Anzeige ist unwiderruflich

    Einmal eingelangt, lässt sich die Zurücklegung nicht zurücknehmen § 86 Abs. 2 GewO. Wer unsicher ist, meldet besser ruhend. Eine Ausnahme kennt das Gesetz nur für die Übergabe: Sie können die Zurücklegung an die Bedingung knüpfen, dass der Nachfolger dieselbe Berechtigung erhält.

Online-Formular: USP: Gewerbeberechtigung zurücklegen · Wien: wien.gv.at

Ruhend melden: so geht es

  1. 01

    Binnen drei Wochen bei der Wirtschaftskammer melden

    Zuständig ist die Landeskammer, nicht die Behörde § 93 GewO. Am schnellsten über die WKO-eServices, sonst per E-Mail oder Formular mit Name, Gewerbewortlaut und Datum des Ruhens. Wer die Frist versäumt, riskiert bis zu 1.090 Euro Strafe § 368 GewO. Ausnahme: Immobilientreuhänder, Versicherungsvermittler, Vermögensberater, Baumeister und Bilanzbuchhalter melden bei der Gewerbebehörde.

  2. 02

    SVS passiert automatisch

    Die Kammer gibt die Meldung an die SVS weiter; die Pflichtversicherung endet mit dem Letzten des Monats, in dem das Ruhen beginnt. Für diesen Monat zahlen Sie noch den vollen Beitrag. Gegenüber der SVS kann das Ruhen bis zu 18 Monate rückwirkend anerkannt werden § 4 Abs. 1 Z 1 GSVG – aber nur, wenn Sie in der Zeit tatsächlich nicht tätig waren und keine Leistung (auch keinen Arztbesuch auf SVS-Kosten) bezogen haben.

  3. 03

    Grundumlage halbiert sich – mehr nicht

    Die Kammermitgliedschaft bleibt. Ruhen alle Berechtigungen einer Fachgruppe das ganze Kalenderjahr, ist höchstens die halbe Grundumlage fällig; je nach Fachgruppe und Bundesland sind das 30 bis 150 Euro. Die Kammerumlage 1 entfällt ohnehin bei Umsätzen unter 150.000 Euro.

  4. 04

    Während des Ruhens: Hände weg

    Keine Aufträge, keine Rechnungen, keine Werbung, keine Angebote – auch nicht „nur die Website online lassen“ mit Bestellmöglichkeit. Wer erwischt wird, übt das Gewerbe unbefugt aus und muss der SVS die Beiträge rückwirkend nachzahlen. Die Wiederaufnahme melden Sie wieder binnen drei Wochen; die Versicherung beginnt mit dem Tag der Wiederaufnahme.

Details und Formular: WKO: Ruhendmeldung und Wiederaufnahme

Checkliste: Was nach der Abmeldung zu tun ist

Sozialversicherung (SVS)

  • Krankenversicherung ab dem Folgemonat klären: neue Anstellung, Mitversicherung beim Partner, AMS-Bezug oder Selbstversicherung bei der ÖGK – sonst entsteht eine Lücke.
  • Mit einer Nachbemessung rechnen: Die SVS berechnet die endgültigen Beiträge erst nach dem Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres – oft zwei Jahre später, oft eine Nachzahlung. Geld dafür zurücklegen.
  • Pensionszeiten bleiben erhalten; die Pensionsversicherung läuft weiter, sobald Sie angestellt sind.

Finanzamt

  • Betriebsaufgabe binnen eines Monats melden: Formular Verf 25 oder in FinanzOnline unter Anträge → Sonstige Anträge → „Bekanntgabe Betriebsaufgabe“. Dabei gleich die Einkommensteuer-Vorauszahlungen herabsetzen lassen.
  • Aufgabegewinn ermitteln: stille Reserven in Anlagen, Warenlager und Firmenwert gelten als entnommen und werden versteuert. Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen auf eine Aufgabebilanz umsteigen (Übergangsgewinn).
  • Begünstigungen § 24 EStG: Freibetrag 7.300 Euro; nach sieben Jahren Betriebsführung wahlweise Hälftesteuersatz (bei Tod, Erwerbsunfähigkeit oder ab 60 mit Einstellung der Erwerbstätigkeit) oder Verteilung auf drei Jahre. Wer im Betriebsgebäude wohnt, kann die Hauptwohnsitzbegünstigung nutzen.
  • Letzte Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, UID-Nummer wird mit der Betriebsaufgabe beendet; Vorsteuer auf entnommene Gegenstände korrigieren.

Mitarbeiter

  • Kündigungsfristen einhalten: 6 Wochen in den ersten zwei Jahren, 2 Monate ab dem dritten, 3 Monate ab dem sechsten, 4 ab dem 16., 5 Monate ab dem 26. Dienstjahr § 20 AngG; Termin ist das Quartalsende, sofern Vertrag oder Kollektivvertrag nichts anderes sagen. Eine Betriebsschließung ist kein Entlassungsgrund.
  • Ab 21 Beschäftigten und 5 Kündigungen (ab 601 Beschäftigten 30, immer bei 5 über 50-Jährigen): AMS-Frühwarnsystem 30 Tage vor der ersten Kündigung § 45a AMFG, sonst sind die Kündigungen unwirksam.
  • Abmeldung bei der ÖGK binnen 7 Tagen nach Ende des Entgeltanspruchs über ELDA; Urlaubsersatzleistung und Kündigungsentschädigung verlängern die Pflichtversicherung.
  • Abfertigung alt (Eintritt vor 2003) ist bei Arbeitgeberkündigung fällig; Abfertigung neu liegt in der Vorsorgekasse.

Verträge, Register, Unterlagen

  • Mietvertrag, Strom, Internet, Telefon, Versicherungen, Leasing, Software-Abos, Domains und Kassensystem kündigen – Fristen stehen im Vertrag, Vorlagen unter Kündigung.
  • Eingetragenes Einzelunternehmen (e.U.): Löschung beim Firmenbuch beantragen, Unterschrift beglaubigt.
  • Registrierkasse: Außerbetriebnahme über FinanzOnline melden, Datenerfassungsprotokoll sichern.
  • Belege und Bücher sieben Jahre aufbewahren § 132 BAO, bei Grundstücken 22 Jahre – auch nach der Löschung.
  • Inventar, Maschinen und Lager verkaufen – kostenlos über die Kleinanzeigen.

Arbeitslosengeld

  • Anspruch gibt es nur aus einer früheren Anstellung oder aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung der SVS. Die Selbstständigkeit verlängert die Rahmenfrist um fünf Jahre – unbefristet, wenn Sie davor mindestens fünf Jahre angestellt waren.
  • Für das AMS genügt die Ruhendmeldung; Sie müssen nicht zurücklegen. Melden Sie sich am ersten Tag nach dem Ende, das Arbeitslosengeld gibt es ab Antragstag.
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Eintritt nur binnen sechs Monaten nach Beginn der Pflichtversicherung, sonst erst nach acht Jahren wieder; 2026 kostet sie 59,63 bis 357,76 Euro im Monat, ab 2027 einheitlich 5,9 Prozent.

Sieben Jahre aufbewahren – und dann vernichten

Bücher, Belege und Verträge müssen sieben Jahre ab Ende des Geschäftsjahres greifbar bleiben § 132 BAO, Unterlagen zu Grundstücken 22 Jahre – auch wenn das Gewerbe längst gelöscht ist. Ordner in beschriftete Archivkartons, Jahr außen drauf, trocken lagern. Was die Frist überschritten hat, gehört wegen Kunden- und Mitarbeiterdaten nicht ins Altpapier, sondern in den Schredder mit Partikelschnitt (Sicherheitsstufe P-4).

Häufige Fragen zur Gewerbeabmeldung

Was kostet es, das Gewerbe abzumelden?
Nichts. Weder die Zurücklegung bei der Behörde noch die Ruhendmeldung bei der Wirtschaftskammer kosten Gebühren – online wie auf Papier. Kosten entstehen nur indirekt: SVS-Beiträge bis zum Monatsletzten, die halbe Grundumlage beim Ruhen, Steuerberatung für die Aufgabebilanz, bei der GmbH Notar und Firmenbuch.
Kann ich rückwirkend abmelden?
Die Zurücklegung nie – sie wirkt mit dem Tag des Einlangens. Die Ruhendmeldung ist gewerberechtlich binnen drei Wochen zu erstatten, die SVS akzeptiert sie aber bis zu 18 Monate rückwirkend und erstattet Beiträge, wenn Sie nachweislich nicht tätig waren und keine Leistungen bezogen haben. Das ist die einzige Möglichkeit, bereits bezahlte Beiträge zurückzuholen.
Ich habe als Kleinunternehmer kaum Umsatz. Ruhend melden oder lassen?
Wenn Sie wirklich nichts tun, spart die Ruhendmeldung die SVS-Mindestbeiträge. Wenn Sie ab und zu einen Auftrag annehmen, geht Ruhen nicht – dann sind Sie unbefugt tätig. Prüfen Sie stattdessen, ob Sie unter der Versicherungsgrenze bleiben: Neue Selbständige und Gewerbetreibende mit sehr geringem Einkommen können bei der SVS eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung beantragen (Kleinstunternehmerregelung), die Unfallversicherung bleibt.
Was passiert mit meinem Befähigungsnachweis?
Der gehört Ihnen persönlich – Meisterprüfung, Befähigungsprüfung oder anerkannte Praxiszeiten verfallen nicht. Wenn Sie nach einer Zurücklegung neu anmelden, legen Sie ihn einfach wieder vor. Was verloren gehen kann, sind individuelle Feststellungsbescheide, die an den Standort gebunden waren, und bei Teilgewerben alte Rechte, die es im heutigen Gesetz nicht mehr gibt.
Wie löse ich eine GmbH auf?
In fünf Schritten: Auflösungsbeschluss der Gesellschafter (notariell) und Bestellung eines Liquidators, Eintragung der Auflösung im Firmenbuch, Gläubigeraufruf im digitalen Amtsblatt EVI mit dreimonatiger Sperrfrist (§ 91 Abs. 3 GmbHG), Liquidationsschlussbilanz und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Antrag auf Löschung. Bekannte Gläubiger müssen Sie direkt verständigen, der Aufruf ersetzt das nicht. Realistisch dauert es sechs bis zwölf Monate und kostet mit Notar, Firmenbuch und Steuerberater etwa 1.500 bis 6.000 Euro. Das Gewerbe der GmbH legen Sie daneben ganz normal über GISA zurück.
Darf ich den Firmennamen und die Domain weiter nutzen?
Die Domain gehört Ihnen und bleibt, solange Sie sie bezahlen; eine Website ohne Angebote ist auch beim Ruhen erlaubt, ein Shop oder ein Kontaktformular mit Auftragsannahme nicht. Eine eingetragene Firma (e.U., GmbH) erlischt mit der Löschung im Firmenbuch; eine bloße Geschäftsbezeichnung können Sie später wieder verwenden, wenn sie nicht inzwischen jemand anderer schützen ließ.
Was ist, wenn ich Schulden habe und zusperre?
Schulden erlöschen mit dem Gewerbe nicht. Wer sie nicht mehr bedienen kann, muss als Einzelunternehmer binnen 60 Tagen ab Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden, sonst drohen Haftung und Strafe; nach der Betriebsschließung ist der Privatkonkurs der Weg – ehemalige Unternehmer bekommen das Abschöpfungsverfahren weiterhin in drei Jahren. Die kostenlose Schuldenberatung hilft auch Ex-Selbstständigen.

Alle Verträge auf einmal

Miete, Strom, Telefon, Versicherungen, Abos: Kündigungsvorlagen mit Fristen für Österreich.

Schulden aus dem Betrieb?

Ehemalige Unternehmer werden im Privatkonkurs weiterhin in drei Jahren schuldenfrei.

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