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Ratgeber · Österreich · Stand Oktober 2026

Kleinunternehmerregelung 2026

Die 55.000-Euro-Grenze, die 10-Prozent-Toleranz, die SVS-Ausnahme und die Pauschalierung – vier Regeln, die alle „Kleinunternehmer“ heißen und doch verschiedene Dinge meinen. Mit Rechner.

Das Wichtigste in Kürze

  • Umsatzsteuer: bis 55.000 € Umsatz brutto im Jahr keine USt auf Rechnungen, dafür kein Vorsteuerabzug. Gilt für Vorjahr und laufendes Jahr.
  • Toleranz: bis 60.500 € bleibt die Befreiung bis Jahresende; darüber wird ab dem überschreitenden Umsatz Steuer fällig – nie rückwirkend.
  • SVS: bis 6.613,20 € Gewinn (und 55.000 € Umsatz) nur Unfallversicherung auf Antrag – aber dann auch keine Krankenversicherung.
  • Einkommensteuer: bis 13.539 € steuerfrei; die Kleinunternehmer-Pauschalierung setzt 45 % (Dienstleister 20 %) der Einnahmen als Ausgaben an.
  • Rechnung ohne USt, ohne UID, mit Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Wer USt ausweist, schuldet sie.
  • Verzicht auf die Befreiung lohnt bei Geschäftskunden und Investitionen – bindet aber fünf Jahre.

Die fünf Grenzen auf einen Blick

RegelGrenze 2026WirkungGesetz
Umsatzsteuer-Befreiung55.000 € Umsatz brutto, Toleranz bis 60.500 €Keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG
SVS-Kleinstunternehmer6.613,20 € Gewinn und 55.000 € UmsatzNur Unfallversicherung 155,40 €/Jahr, keine KV/PV§ 4 Abs. 1 Z 7 GSVG
Einkommensteuer13.539 € steuerpflichtiges EinkommenDarunter 0 %, dann 20 %, 30 %, 40 % …§ 33 EStG
Pauschalierung55.000 € Einnahmen, Toleranz 10 %45 % bzw. 20 % der Einnahmen pauschal als Ausgaben§ 17 Abs. 3a EStG
Nebenjob-Veranlagung730 € andere Einkünfte neben LohnDarüber Steuererklärung E1 Pflicht§ 41 EStG

Die vier Regeln greifen unabhängig voneinander. Wer 50.000 Euro Umsatz und 30.000 Euro Gewinn macht, ist umsatzsteuerlich Kleinunternehmer, bei der SVS voll pflichtversichert und zahlt Einkommensteuer – und darf trotzdem pauschalieren.

So zählt die 55.000-Euro-Grenze

  • Brutto, seit 2025. Es zählt, was die Kunden zahlen. Bis 2024 waren es 35.000 Euro netto – die Erhöhung war real, nicht nur eine Umrechnung.
  • Zwei Jahre im Blick. Die Grenze darf weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr überschritten sein § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Wer 2025 drüber war, ist 2026 pflichtig, egal wie 2026 läuft.
  • Alle Betriebe zusammen. Vermietung, Gewerbe und freiberufliche Einnahmen einer Person werden addiert; nur Hilfsgeschäfte, Geschäftsveräußerung, Reverse-Charge-Leistungen und bestimmte steuerfreie Umsätze bleiben außen vor.
  • Toleranz 10 Prozent. Bis 60.500 Euro bleibt alles beim Alten bis Jahresende, ab 1. Jänner sind Sie pflichtig. Über 60.500 Euro wird der überschreitende Umsatz steuerpflichtig und alles danach.
  • Beispiel: Sie stehen im November bei 58.000 Euro und stellen eine Rechnung über 4.000 Euro. Damit landen Sie bei 62.000 Euro – diese Rechnung muss 20 Prozent USt enthalten, die 58.000 Euro davor bleiben frei. Hätten Sie 2.000 Euro verrechnet (60.000 Euro), wäre heuer alles frei geblieben.

Kleinunternehmer-Rechner 2026

Vier Antworten aus vier Zahlen: Wie viel Luft bis zur Grenze bleibt, ob sich der Verzicht rechnet, ob die SVS-Ausnahme möglich ist und was die Pauschalierung bringt.

1 · Umsatzsteuer-Grenze

Kleinunternehmer. Noch € 25.000 Luft bis 55.000 € – rund € 2.083 pro Monat. Die Grenze gilt auch fürs Vorjahr.

2 · Lohnt sich der Verzicht auf die Befreiung?

Vorsteuer, die Sie zurückbekämen+ € 667
Einbuße bei Privatkunden, wenn die Preise gleich bleiben (80 % Ihres Umsatzes)− € 4.000
Saldo pro Jahr− € 3.333

Bleiben Sie bei der Befreiung: Ihre Privatkunden zahlen weniger, und die Vorsteuer wiegt das nicht auf.

3 · Sozialversicherung (SVS)

Pflichtversichert. Grobe Schätzung: rund € 4.985 im Jahr (€ 415 pro Monat) für Pension, Kranken-, Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge. Die SVS schreibt zuerst vorläufig vor und rechnet nach dem Steuerbescheid nach.

4 · Einkommensteuer mit Kleinunternehmer-Pauschalierung

Einnahmen€ 30.000
Pauschale Betriebsausgaben (45 %, max. 24.750 €)− € 13.500
Sozialversicherung− € 4.985
Grundfreibetrag 15 % (max. 4.950 €)− € 1.727
Steuerpflichtiges Einkommen€ 9.788
Einkommensteuer 2026 (ohne andere Einkünfte)€ 0

Die Pauschale (€ 13.500) ist höher als Ihre echten Ausgaben (€ 12.000) – die Pauschalierung spart Steuer und Belegsammeln.

Vereinfachte Schätzung mit den Werten 2026. Die SVS rechnet mit der Beitragsgrundlage inklusive hinzugerechneter Beiträge, die Einkommensteuer hängt von allen Einkünften und Absetzbeträgen ab. Keine Steuerberatung.

Rechnung als Kleinunternehmer

  • Ihr Name und Ihre Anschrift, Name und Anschrift des Kunden
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Bezeichnung der Leistung, Lieferdatum oder Leistungszeitraum
  • Entgelt – ohne Umsatzsteuer, ohne Steuersatz, kein „inkl. USt“
  • Hinweis: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)“
  • Keine UID-Nummer nötig – Sie haben in der Regel keine

Bis 400 Euro brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung ohne Kundenanschrift und Rechnungsnummer § 11 Abs. 6 UStG. Wer trotzdem 20 Prozent ausweist, schuldet den Betrag dem Finanzamt § 11 Abs. 12 UStG – korrigieren statt hoffen. Für Leistungen von Google, Meta oder anderen EU-Anbietern gilt Reverse Charge: Die Umsatzsteuer schulden Sie und müssen sie abführen, abziehen dürfen Sie sie nicht.

Verzicht auf die Befreiung

Mit dem Formular U12 erklären Sie dem Finanzamt, dass Sie zur Regelbesteuerung wollen § 6 Abs. 3 UStG. Ab dann weisen Sie 20 Prozent (oder 10 bzw. 13 Prozent) aus, geben Umsatzsteuervoranmeldungen ab – vierteljährlich bis 100.000 Euro Vorjahresumsatz – und ziehen die Vorsteuer aus allen betrieblichen Einkäufen ab. Die Erklärung bindet Sie für fünf Jahre; der Widerruf ist erst danach bis 31. Jänner für das laufende Jahr möglich. Der Rechner oben zeigt, ob es sich rechnet: Entscheidend sind der Anteil der Geschäftskunden und Ihre Investitionen.

Kleinunternehmer-Pauschalierung bei der Einkommensteuer

Statt Belege zu sammeln, setzen Sie 45 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben an – höchstens 24.750 Euro –, Dienstleistungsbetriebe 20 Prozent, höchstens 11.000 Euro § 17 Abs. 3a EStG. Zusätzlich abziehbar: Ihre SVS-Beiträge, die Arbeitsplatzpauschale (300 oder 1.200 Euro), die Hälfte eines Öffi-Tickets und der Grundfreibetrag von 15 Prozent des Gewinns bis 4.950 Euro § 10 EStG. Alles andere – Miete, Auto, Material, Software – ist mit der Pauschale abgegolten.

  • Voraussetzung sind Einnahmen bis 55.000 Euro mit derselben 10-Prozent-Toleranz; Mieteinnahmen zählen hier nicht.
  • Nicht für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände.
  • Wer freiwillig zur vollen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wechselt, darf erst nach drei Jahren wieder pauschalieren.
  • Welcher Betrieb „Dienstleistung“ ist, legt die Verordnung fest: Beratung, IT, Unterricht, Pflege, Gestaltung, Vermittlung. Handel, Produktion, Gastronomie, Handwerk mit Material fallen unter 45 Prozent.

Ordnung für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Kleinunternehmer brauchen keine Buchhaltungssoftware, aber ein System: eine Mappe mit zwölf Fächern für die Belege je Monat, ein Fahrtenbuch für das Kilometergeld (0,50 Euro je Kilometer, nur mit lückenlosen Aufzeichnungen) und ein Kassabuch, wenn Bargeld fließt. Dazu ein Buch, das die österreichische Einnahmen-Ausgaben-Rechnung von der ersten Rechnung bis zur Steuererklärung erklärt.

Die Falle: drei Grenzen, drei Nachzahlungen

Die SVS schreibt vorläufig nach dem Einkommen von vor drei Jahren vor und rechnet nach dem Steuerbescheid nach. Wer die Kleinstunternehmer-Ausnahme hat und über 6.613,20 Euro Gewinn rutscht, bekommt die Beiträge für das ganze Jahr nachträglich – plus die Einkommensteuer-Nachzahlung, plus höhere Vorauszahlungen fürs nächste Jahr. Faustregel: Von jedem Euro Gewinn über der Grenze ein Drittel für SVS und Steuer zur Seite legen, bevor die Bescheide kommen.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Zählt die Grenze brutto oder netto?
Seit 2025 brutto: Es zählt, was Ihre Kunden tatsächlich zahlen, ohne dass eine fiktive Umsatzsteuer herausgerechnet wird. Bis 2024 galten 35.000 Euro netto, was bei 20 Prozent 42.000 Euro brutto entsprach – die neue Grenze ist also deutlich großzügiger. Hilfsgeschäfte wie der Verkauf des alten Firmenlaptops, Reverse-Charge-Umsätze und viele ohnehin steuerfreie Umsätze (etwa Heilbehandlungen, Unterricht an Privatschulen) zählen nicht mit.
Was passiert, wenn ich die 55.000 Euro überschreite?
Bis 60.500 Euro (zehn Prozent darüber) passiert heuer nichts: Sie bleiben bis Jahresende befreit, erst ab 1. Jänner sind Sie umsatzsteuerpflichtig. Überschreiten Sie auch die 60.500 Euro, wird genau der Umsatz steuerpflichtig, mit dem Sie darüber kommen, und alle danach – die Rechnungen davor bleiben frei, das Jahr wird nicht aufgerollt. Die alte Regel „einmal in fünf Jahren 15 Prozent“ gibt es nicht mehr.
Ich habe versehentlich Umsatzsteuer auf eine Rechnung geschrieben.
Dann schulden Sie sie dem Finanzamt kraft Rechnung (§ 11 Abs. 12 UStG), obwohl Sie befreit sind. Korrigieren Sie die Rechnung schriftlich (Storno und neue Rechnung) und holen Sie die alte beim Kunden zurück; ein Geschäftskunde darf daraus ohnehin keine Vorsteuer ziehen. Je schneller die Berichtigung, desto kleiner das Problem.
Wann lohnt sich der Verzicht auf die Befreiung?
Wenn Ihre Kunden überwiegend Unternehmen sind (die ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, für sie ist Ihr Preis gleich) und Sie selbst viel mit Vorsteuer einkaufen – Waren, Geräte, ein Auto, Umbau. Dann bekommen Sie 20 Prozent Ihrer Ausgaben zurück, ohne Kunden zu verlieren. Bei Privatkunden ist es umgekehrt: Ihr Preis steigt um 20 Prozent oder Ihre Marge sinkt um ein Sechstel. Der Verzicht (Formular U12) bindet fünf Jahre und bringt Umsatzsteuervoranmeldungen mit sich.
Was ist die EU-Kleinunternehmerregelung?
Seit 2025 können Sie die Befreiung auch für Umsätze in anderen EU-Ländern nutzen, wenn Ihr unionsweiter Umsatz unter 100.000 Euro bleibt und Sie die Grenze des jeweiligen Landes einhalten. Dafür registrieren Sie sich in FinanzOnline (Vorabmitteilung), bekommen binnen 35 Werktagen eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer mit der Endung „-EX“ und melden jedes Quartal bis Monatsende Ihre Umsätze je Land – auch Nullmeldungen. Für die 100.000 Euro gibt es keine Toleranz; ein Überschreiten ist binnen 15 Werktagen zu melden.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Nein, solange Sie unter der Grenze bleiben und nicht verzichtet haben – weder Voranmeldungen noch Jahreserklärung. Ausnahmen: Sie schulden Steuer aus Reverse-Charge-Leistungen (etwa Google- oder Meta-Werbung aus Irland) oder haben innergemeinschaftlich über 11.000 Euro erworben; dann ist für diese Beträge eine Erklärung nötig. Die Einkommensteuererklärung bleibt davon unberührt.
Wie funktioniert die SVS-Ausnahme für Kleinstunternehmer?
Wer im Jahr höchstens 6.613,20 Euro Gewinn und 55.000 Euro Umsatz hat, kann bei der SVS die Ausnahme von Kranken- und Pensionsversicherung beantragen; übrig bleibt die Unfallversicherung mit 12,95 Euro im Monat. Voraussetzung: in den letzten 60 Monaten höchstens 12 Monate GSVG-pflichtversichert, oder seit fünf Jahren unter den Grenzen. Die Ausnahme gilt ab dem Jahr des Antrags, nie rückwirkend, und die SVS prüft später anhand der Steuerbescheide nach – liegen Sie drüber, kommen die Beiträge nachträglich. Ohne eigene Krankenversicherung brauchen Sie eine Anstellung, Mitversicherung oder Selbstversicherung.
Ich bin angestellt und nebenbei selbstständig – was gilt?
Die Umsatzsteuer-Grenze gilt wie bei allen. Bei der SVS sind Sie neben einer vollversicherten Anstellung bis 6.613,20 Euro Gewinn nur unfallversichert, darüber zusätzlich pflichtversichert (Differenzvorschreibung bis zur Höchstbeitragsgrundlage). Bei der Einkommensteuer müssen Sie ab 730 Euro Nebeneinkünften eine Steuererklärung abgeben; die Einkünfte kommen oben auf Ihr Gehalt und werden mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert – bei 2.500 Euro brutto sind das 30 Prozent.

Doch wieder zusperren?

Ruhend melden oder zurücklegen, was mit SVS und Finanzamt passiert: Gewerbe abmelden.

Kirchenbeitrag als Selbstständiger

Wird vom Einkommensteuerbescheid berechnet, Mindestbeitrag 126 Euro: Kirchenbeitrags-Rechner.

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