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Auto & Verkehr · Österreich

Schneekettenpflicht und Auto winterfest

Wann Ketten Pflicht sind, welche erlaubt sind, was ohne droht – und wie Batterie, Scheiben und Waschanlage den Winter überstehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das blaue Schild „Schneeketten vorgeschrieben“ gilt für alle Kraftwagen, auch mit Winterreifen und Allrad § 52 Z 22 StVO.
  • Pkw müssen keine Ketten mitführen, Lkw über 3,5 t und Busse schon (1. November bis 15. April).
  • Textil-Anfahrhilfen zählen nur mit ÖNORM-V-5117-Prüfung als Schneeketten.
  • Kein gesetzliches Tempolimit mit Ketten, aber Hersteller und Clubs sagen: höchstens 50 km/h.
  • Ein Drittel aller Pannen im Winter geht auf die Batterie zurück. Zehn Minuten Fahrt gleichen einen Start aus.

Wann Schneeketten Pflicht sind

Zwei Regeln greifen ineinander. Erstens die situative Winterausrüstungspflicht: Vom 1. November bis 15. April dürfen Pkw bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur mit Winterreifen an allen Rädern fahren – oder mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern, aber nur, solange die Fahrbahn zusammenhängend mit Schnee oder Eis bedeckt ist § 102 Abs. 8a KFG. Mehr dazu unter Winterreifenpflicht.

Zweitens das Gebotszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“: Ab diesem Schild müssen Kraftwagen Ketten auf mindestens zwei Antriebsrädern haben, bis zum Zeichen „Ende der Schneekettenpflicht“ § 52 lit. b Z 22 StVO. Winterreifen, Spikes und Allrad befreien nicht. Verhängt wird die Pflicht kurzfristig, per Schild oder Überkopfanzeige, auf Passstraßen, Zufahrten zu Skigebieten und auf der Arlberg-Schnellstraße, wo es eigene Kettenanlegeplätze gibt.

Umgekehrt gilt: Ketten dürfen nur verwendet werden, wenn es nötig ist, und so befestigt, dass sie die Fahrbahn nicht beschädigen § 102 Abs. 9 KFG. Auf schneefreier Straße also wieder abnehmen.

Welche Ketten erlaubt sind

Zugelassen sind Schneeketten nach ÖNORM V 5117 oder V 5119 sowie gleichwertige Produkte aus anderen EU-Staaten § 4 Abs. 7 KDV. Textile Anfahrhilfen („Schneesocken“) erfüllen die Kettenpflicht laut ÖAMTC nur, wenn sie nach dieser Norm geprüft und gekennzeichnet sind. Im ÖAMTC-Test zeigten sie schon nach kurzer Strecke deutlichen Verschleiß; bei verordneter Kettenpflicht empfiehlt der Club Metallketten.

Die Kettengröße muss zur Reifendimension passen, sonst drohen Schäden an Radkasten und Bremsleitungen; die Betriebsanleitung sagt, ob und auf welcher Achse Ketten überhaupt zulässig sind. Vor dem ersten Schnee einmal zu Hause probemontieren, unterwegs nach wenigen Metern nachspannen.

Strafen im Winter

VerstoßÜblichRahmen
Ohne Winterausrüstung bei winterlicher Fahrbahnrund 100 €bei Gefährdung bis 10.000 €
Schneekettenpflicht missachtetStrafrahmen bis 10.000 €in der Praxis Organmandat
Nur ein „Guckloch“ freigekratztrund 100 €bis 10.000 €, Kennzeichen und Licht müssen frei sein
Motor im Stand warmlaufen lassen75 bis 150 €vermeidbare Luftverunreinigung, § 102 Abs. 4 KFG
Schnee vom Dach fällt auf andereSchadenersatzbei Verletzten auch strafrechtlich

Der Strafrahmen des Kraftfahrgesetzes reicht generell bis 10.000 Euro § 134 KFG; die üblichen Beträge stammen von ÖAMTC-Juristen. Teurer als jede Strafe wird ein Unfall ohne Winterausrüstung: Die Kasko kann wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, bei Fremdschäden droht Regress.

Batterie: die häufigste Winterpanne

Der ÖAMTC war 2025 über 700.000-mal im Einsatz, Spitzenmonat Dezember. Etwa ein Drittel aller Einsätze ging auf schwache oder leere Batterien zurück. Kälte senkt die Leistung, Kurzstrecken mit Sitzheizung und Gebläse laden nicht nach: Für einen einzigen Start braucht die Batterie rund zehn Minuten Fahrt.

Eine Starthilfe-Powerbank ist laut ÖAMTC die sicherste und bequemste Art der Starthilfe, auch bei Hybrid- und E-Autos. Nur: bei Raumtemperatur lagern, nicht im Kofferraum. Im Test hielt bei minus 18 Grad kein Gerät die versprochene Leistung.

Starthilfe mit Kabel: die Reihenfolge

  1. 01Rotes Kabel an den Pluspol der leeren Batterie. Dann das andere Ende an den Pluspol der Spenderbatterie.
  2. 02Schwarzes Kabel an den Minuspol des Spenders. Das andere Ende an ein unlackiertes Metallteil oder den Motorblock des Pannenautos – nicht an den Minuspol der leeren Batterie. Dort kann ein Funke Knallgas entzünden.
  3. 03Spenderauto starten, dann das Pannenauto. Läuft es, die Verbindung noch rund 30 Sekunden halten.
  4. 04Kabel in umgekehrter Reihenfolge lösen. Danach mindestens eine Stunde fahren, damit die Batterie lädt. Springt das Auto wieder nicht an, ist die Batterie oder die Lichtmaschine defekt.

Scheiben, Waschanlage, Diesel

Freikratzen, nicht Guckloch. Die Sicht vom Lenkerplatz muss für sicheres Lenken ausreichen, auch Leuchten und Kennzeichen müssen schneefrei sein § 102 Abs. 1 KFG. Schnee vom Dach gehört ebenfalls herunter: Fällt er auf ein anderes Auto, haften Sie. Den Motor zum Enteisen laufen zu lassen, ist verboten § 102 Abs. 4 KFG und bringt nichts – im Stand wird der Motor kaum warm.

Waschanlage. Sommerreiniger friert schon um null Grad ein. Der ÖAMTC rät zu Frostschutz bis mindestens minus 20 Grad: Tank leerfahren, Winterkonzentrat einfüllen, Anlage mehrmals betätigen, bis der Frostschutz in den Düsen ist. Scheibenwischer über Nacht hochklappen.

Diesel. Von Oktober bis April gibt es nur Winterdiesel (frostfest bis mindestens minus 20 Grad); Zusätze sind unnötig, Benzin beimischen ist verboten.

Häufige Fragen zu Schneeketten und Winter

Gilt die Schneekettenpflicht auch mit Winterreifen oder Allrad?
Ja. Das blaue Gebotszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ verlangt Ketten auf mindestens zwei Antriebsrädern – auch bei Winterreifen, Spikes und Allradantrieb. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge, die eine Zusatztafel ausdrücklich ausnimmt. Bei Allrad gehören die Ketten auf die Achse, die die Betriebsanleitung nennt.
Muss ich im Pkw Schneeketten mitführen?
Nein. Die Mitführpflicht vom 1. November bis 15. April gilt nur für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse. Für Pkw gibt es keine Mitführpflicht – wer aber über einen Pass oder in ein Skigebiet fährt, sollte Ketten dabeihaben, weil die Kettenpflicht kurzfristig per Schild oder Anzeigetafel verhängt wird.
Sind Schneesocken in Österreich erlaubt?
Als Ersatz für Schneeketten nur, wenn sie nach ÖNORM V 5117 geprüft und entsprechend gekennzeichnet sind oder als gleichwertiges EU-Produkt gelten (§ 4 Abs. 7 KDV). Der ÖAMTC rät bei verordneter Kettenpflicht trotzdem zu Metallketten: Im Test zeigten Textilhilfen schon nach kurzer Strecke deutlichen Verschleiß. Prüfen Sie die Verpackung auf den Normhinweis, nicht nur auf „zugelassen“.
Wie schnell darf ich mit Schneeketten fahren?
Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht; das Tempolimit für Spikes (80/100 km/h) gilt für Ketten nicht. ÖAMTC und Hersteller nennen 50 km/h als Obergrenze, der ARBÖ 40 bis 50 km/h. Schneller leiden Kette, Reifen und Radkasten. Auf schneefreier Straße müssen die Ketten wieder herunter (§ 102 Abs. 9 KFG).
Darf ich Schneeketten statt Winterreifen verwenden?
Nur, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist (§ 102 Abs. 8a KFG). Sobald Asphalt durchkommt, sind Sommerreifen mit Ketten keine Winterausrüstung mehr. Alles zur Winterreifenpflicht: Profiltiefe 4 mm bei Radialreifen, 1. November bis 15. April.
Was kostet es, wenn ich nur ein Guckloch freikratze?
Die Sicht vom Lenkerplatz muss für sicheres Lenken ausreichen (§ 102 Abs. 1 KFG); auch Scheinwerfer, Rückleuchten und Kennzeichen müssen frei sein. Üblich sind rund 100 Euro, der Strafrahmen reicht bis 10.000 Euro. Und Vorsicht mit dem Schaber beim Pickerl: Eine beschädigte Plakette müssen Sie auf eigene Kosten ersetzen lassen.
Brauche ich im Winter speziellen Diesel?
Nein, von Anfang Oktober bis Ende April gibt es an den Tankstellen ohnehin nur Winterdiesel, der bis mindestens minus 20 Grad frostfest ist. Zusätze empfiehlt der ÖAMTC nicht, Benzin beimischen ist bei modernen Motoren tabu.

Winterreifen

Profiltiefe, Fristen, Kasko: Winterreifenpflicht.

Splitt-Saison

Wenn der Stein die Scheibe trifft: Steinschlag in der Windschutzscheibe.

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Quellen: § 102 KFG · § 4 KDV · ÖAMTC: Schneeketten · ÖAMTC-Schneekettentest · oesterreich.gv.at: Winterausrüstung · ÖAMTC: Starthilfe-1x1 · ÖAMTC-Pannenbilanz 2025

Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Stand: 5. Oktober 2026.