E-Moped seit 1. Oktober 2026: was jetzt Pflicht ist
Aus dem Elektrofahrrad mit Sitz wird ein Kraftfahrzeug. Welche Fahrzeuge betroffen sind, was Sie brauchen und was ohne Kennzeichen und Versicherung droht.
Das Wichtigste in vier Sätzen
- E-Mopeds der Klasse L1e-B gelten seit 1. Oktober 2026 als Moped im Sinne des Kraftfahrgesetzes.
- Sie brauchen Zulassung, Kennzeichen, Kfz-Haftpflicht, Pickerl, Führerschein AM und Motorradhelm.
- Radwege sind tabu, es gelten die Alkoholgrenzen für Autofahrer.
- Eine Übergangsfrist für schon gekaufte Fahrzeuge gibt es nicht 36. StVO-Novelle, BGBl. I Nr. 17/2026.
Betroffen oder nicht? Die Abgrenzung
Betroffen sind rein elektrische Zweiräder ohne Pedale und Modelle mit Pedalen, deren Motor sich über einen Gasgriff auch ohne Treten zuschalten lässt – solange sie einen Sitz haben, bis 45 km/h fahren und höchstens 4 kW leisten. Den Ausschlag gibt oft die Sitzhöhe.
| Fahrzeug | Merkmal | Was gilt |
|---|---|---|
| E-Moped (L1e-B) | Sitz höher als 540 mm, Gasgriff oder kein Pedal, bis 45 km/h und 4 kW | Kraftfahrzeug: Zulassung, Kennzeichen, Haftpflicht, Pickerl, Führerschein AM, Helm, nur Fahrbahn |
| E-Bike / Pedelec | Motor unterstützt nur beim Treten, höchstens 250 W, Abschaltung bei 25 km/h | Fahrrad: keine Zulassung, Radweg erlaubt |
| Niedriger Elektro-Roller | Sitz (R-Punkt) höchstens 540 mm, höchstens 250 W und 25 km/h | gilt weiter wie ein Elektrofahrrad |
| E-Scooter | Stehend gefahren, ohne Sitz | eigene Kategorie, nicht betroffen – mit nachgerüstetem Sitz aber nicht mehr zulässig |
| Seniorenmobil | mehrspurig | nicht betroffen |
Der R-Punkt ist der vom Hersteller festgelegte Sitzbezugspunkt. Liegt er bei höchstens 540 mm über dem Boden, gilt die EU-Verordnung 168/2013 nicht.
Was Sie für ein E-Moped jetzt brauchen
- 01Zulassung und Kennzeichen. Das Fahrzeug muss mit seinem Konformitätszertifikat (COC) in der Genehmigungsdatenbank stehen. Fehlt das COC, braucht es eine Einzelgenehmigung beim Amt der Landesregierung, mit allen Nachweisen nach der EU-Verordnung 168/2013.
- 02Kfz-Haftpflichtversicherung. Wie bei jedem Moped. Die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung deckt Kraftfahrzeuge nicht – sie hilft ab 1. Oktober bei einem Unfall mit dem E-Moped nicht mehr.
- 03Pickerl. Die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG gilt auch für E-Mopeds.
- 04Führerschein Klasse AM. Ab 15 Jahren. Wer den B-Führerschein hat, darf auch Klasse AM fahren.
- 05Helm. Ein Motorradhelm nach UN-Regelung 22, wie auf jedem Moped. Ein Fahrradhelm reicht nicht.
- 06Fahrbahn statt Radweg. Radwege, Radfahrstreifen und andere Radfahranlagen sind tabu.
- 07Alkoholgrenzen für Kfz. Statt 0,8 Promille wie am Fahrrad gelten 0,5 Promille, für Lenker unter 20 Jahren und mit Probeführerschein 0,1 Promille.
Ohne Kennzeichen unterwegs: was droht
bis 10.000 €
Strafrahmen für Fahren ohne Zulassung oder Haftpflicht
§ 134 KFG
ab 363 €
Fahren ohne Lenkberechtigung
§ 37 FSG
Regress
Nach einem Unfall zahlt der Versicherungsverband dem Opfer und fordert das Geld von Ihnen zurück
Dazu kommen Strafen für das Befahren von Radwegen, fehlenden Helm und Alkohol über 0,5 Promille. Für den Radweg nennen Behörden und Clubs unterschiedliche Beträge, eine amtliche Liste gibt es nicht. Wer einen Menschen verletzt, haftet ohne Versicherung mit dem eigenen Vermögen – bei Personenschäden schnell sechsstellig.
So kommen Sie zum Kennzeichen
- Typenschild und Papiere prüfen: Steht dort L1e-B, und gibt es ein COC?
- Mit COC: zu einer Zulassungsstelle (meist bei Versicherungen), Haftpflicht abschließen, Kennzeichen holen.
- Ohne COC: Hersteller oder Händler um die Unterlagen bitten; sonst Einzelgenehmigung beim Amt der Landesregierung beantragen.
- Motorradhelm nach UN-Regelung 22 kaufen, falls nicht vorhanden.
- Kein Mopedausweis und kein B-Führerschein? Ausbildung für Klasse AM in der Fahrschule.
Was Sie fürs Fahren mit Kennzeichen sonst wissen müssen – Pickerl-Fristen ab 2027: Pickerl neu: 4-2-2-2-1.
Häufige Fragen zum E-Moped
- Gibt es eine Übergangsfrist für E-Mopeds, die ich schon besitze?
- Nein. Die Regeln gelten seit 1. Oktober 2026 für alle E-Mopeds der Klasse L1e-B, unabhängig davon, wann und wo Sie das Fahrzeug gekauft haben – und auch für Touristen, die nur auf Urlaub in Österreich sind. Wer ohne Zulassung weiterfährt, fährt ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug ohne Versicherung.
- Woran erkenne ich, ob mein Fahrzeug ein L1e-B ist?
- Am Typenschild und im Konformitätszertifikat (COC), wo die Fahrzeugklasse eingetragen ist. Typisch ist ein Sitz statt Pedalen oder ein Gasgriff, mit dem der Motor auch ohne Treten fährt. Entscheidend ist außerdem die Sitzhöhe: Liegt der Sitzbezugspunkt (R-Punkt) bei höchstens 540 Millimetern, fällt das Fahrzeug nicht unter die EU-Verordnung und kann bei höchstens 250 Watt und 25 km/h weiter als Elektrofahrrad gelten. Im Zweifel fragen Sie Händler oder Hersteller schriftlich.
- Was passiert, wenn ich ohne Kennzeichen und Versicherung fahre?
- Es drohen Strafen nach Kraftfahrgesetz, Straßenverkehrsordnung und Führerscheingesetz: Der Strafrahmen für Fahren ohne Zulassung oder Haftpflichtversicherung reicht bis 10.000 Euro, Fahren ohne Lenkberechtigung kostet mindestens 363 Euro. Für das Befahren von Radwegen nennen Behörden und Clubs unterschiedliche Beträge. Teurer kann ein Unfall werden: Der Versicherungsverband zahlt dem Opfer zwar den Schaden, holt sich das Geld aber von Ihnen zurück.
- Was mache ich mit einem E-Moped, das sich nicht zulassen lässt?
- Fragen Sie zuerst beim Händler oder Hersteller nach dem COC oder einem Gutachten für die Einzelgenehmigung. Viele günstige Fahrzeuge erfüllen aber Licht, Blinker, Spiegel, Reifen oder Bremsen nach Kraftfahrrecht nicht; die Wirtschaftskammer warnt, dass sie kaum zuzulassen sind. Auf privatem Grund dürfen Sie es weiter fahren. Wurde Ihnen das Fahrzeug nach dem Inkrafttreten der Novelle ausdrücklich als „ohne Zulassung fahrbar“ verkauft, lassen Sie prüfen, ob Gewährleistung oder Irrtum greifen.
- Brauche ich als Autofahrer einen eigenen Führerschein für das E-Moped?
- Nein. Der B-Führerschein schließt die Klasse AM ein. Ohne Führerschein brauchen Sie den Mopedausweis (Klasse AM), den es ab 15 Jahren gibt.
- Zahlt meine Haushaltsversicherung, wenn ich mit dem E-Moped jemanden verletze?
- Nein. Die Privathaftpflicht schließt Schäden durch Kraftfahrzeuge aus, und das E-Moped ist seit 1. Oktober 2026 eines. Zuständig ist nur noch die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sie mit der Zulassung abschließen. Fahren Sie ohne, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
- Gilt das auch für E-Scooter?
- Nein, E-Scooter ohne Sitz bleiben eine eigene Kategorie. Montieren Sie aber nachträglich einen Sitz, verliert der Scooter seine Zulässigkeit – er ist dann je nach Sitzhöhe ein Elektrofahrrad oder ein E-Moped.
Echtes E-Bike?
Pedelecs bleiben Fahrräder. Was bei Diebstahl zahlt: E-Bike gestohlen.
Führerschein weg?
Alkohol, Entzug und VPU: Führerschein-Ratgeber.
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Kaffee spendieren ↗Quellen: ÖAMTC: E-Moped – neue Regeln · Verkehrsministerium: E-Mopeds · ARBÖ · § 134 KFG · § 37 FSG
Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Stand: 2. Oktober 2026.