Steinschlag in der Windschutzscheibe: Wer zahlt?
Was die Kasko übernimmt, wann Reparatur reicht, was das Pickerl sagt und warum der Lkw vor Ihnen fast nie haftet.
Das Wichtigste in Kürze
- Glasbruch ist ein Kasko-Schaden; mit reiner Haftpflicht zahlen Sie selbst.
- Die Reparatur übernimmt die Kasko meist ohne Selbstbehalt, beim Tausch wird er fällig (im Schnitt 200 bis 500 €).
- Sofort abkleben und rasch reparieren lassen, bevor aus dem Punkt ein Riss wird.
- Ein Schaden im Sichtfeld des Fahrers ist ein schwerer Mangel: kein Pickerl, Strafe möglich § 102 KFG.
- Den Verursacher zu belangen gelingt fast nie: Aufgewirbelte Steine gelten als unvermeidbar.
Die ersten Stunden nach dem Steinschlag
- 01Stelle abkleben. Ein Steinschlagpflaster oder ein Stück Klebeband von außen hält Schmutz und Nässe fern. Beides dringt sonst ein und lässt aus dem Punkt einen Riss werden. Der ÖAMTC gibt die Pflaster an seinen Stützpunkten aus.
- 02Scheibe schonen. Keine Waschanlage, keine Schlaglöcher, keine Türen zuschlagen. Temperatursprünge lassen Risse wachsen – im Winter also die Scheibe langsam auftauen statt mit voller Heizung.
- 03Versicherung melden. Nach den Musterbedingungen binnen einer Woche, und vor der Reparatur die Zustimmung einholen. ÖAMTC, ARBÖ und Glasbetriebe rechnen meist direkt mit der Kasko ab; dann genügt ein Anruf.
- 04Rasch reparieren lassen. Frische Schäden hinterlassen weniger Spuren als alte. Eine Reparatur dauert rund eine halbe Stunde und kostet oft unter 100 Euro – mit Kasko meist gar nichts.
Wer zahlt: Kasko, Selbstbehalt, Bonus
Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands sind Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben in der Kollisionskasko ohne Rücksicht auf die Ursache versichert, in der Teilkasko nur bei besonderer Vereinbarung AKKB 2015, Art. 1. In der Praxis enthält fast jede Teilkasko den Glasbruch; prüfen Sie in der Polizze, ob auch Spiegel und Leuchten dabei sind.
Den Selbstbehalt gibt es bei der Kasko fast immer, im Schnitt 200 bis 500 Euro. Für die Reparatur eines Steinschlags verzichten die meisten Versicherer darauf, weil sie billiger ist als ein Tausch. Beim Scheibentausch wird er fällig; manche Versicherer halbieren ihn in einer Partnerwerkstatt. Eine Werkstattbindung gibt es sonst nicht.
Ihre Haftpflicht-Bonusstufe bleibt unberührt. Ob die Kasko selbst nach Schadenverlauf einstuft, steht in den Bedingungen; bei Glasschäden passiert das laut Glasbetrieben in der Regel nicht. Mehr zur Einstufung: Bonus-Malus-Rechner.
Reparieren oder tauschen?
Der ÖAMTC nennt drei Grenzen: Am Scheibenrand ist eine Reparatur nur eingeschränkt möglich, bei einem bereits entstandenen Riss gar nicht mehr, weil die Festigkeit der Scheibe leidet, und im Hauptsichtfeld des Fahrers darf nach der Reparatur keine Sichtbehinderung bleiben. Glasbetriebe arbeiten mit der Faustregel: kleiner als eine 2-Euro-Münze, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt, höchstens drei Schäden.
Die Reparatur dauert rund eine halbe Stunde und kostet oft unter 100 Euro. Der Tausch ist eine andere Größenordnung, besonders bei Scheiben mit Kamera für Spurhalte- und Notbremsassistent: Danach müssen die Systeme kalibriert werden, beim ÖAMTC dauert das ein bis drei Stunden.
Was das Pickerl dazu sagt
| Schaden | Einstufung |
|---|---|
| Steinschlag oder Riss außerhalb des Sichtfelds | leichter oder schwerer Mangel, je nach Einschätzung des Prüfers; Risse über 15 cm gelten laut ARBÖ als schwer |
| Beschädigung im Hauptsichtbereich des Fahrers, sichtbehindernd | schwerer Mangel – kein Pickerl |
| Scheibe gesprungen | leichter oder schwerer Mangel |
Grundlage ist der Mängelkatalog zur Begutachtung PBStV, Anlage 6, Pos. 3.2; die Zuordnung trifft der Prüfer. Als Hauptsichtbereich gilt der fahrerseitige Wischbereich. Mit einem schweren Mangel darf das Auto noch höchstens zwei Monate gefahren werden, aber nie über die alte Plakette hinaus § 57a Abs. 5 KFG. Wann das nächste Pickerl fällig ist: Pickerl-Rechner.
Vorbeugen: Abstand im Splitt-Winter
Die meisten Steinschläge passieren von Februar bis April, wenn der Streusplitt noch auf den Straßen liegt und Winterreifen mit ihren Lamellen die Steine mitnehmen. Halten Sie hinter Lkw, Anhängern und Streufahrzeugen deutlich mehr Abstand als sonst; der ÖAMTC rät dazu „im Winter generell“. Zu wenig Abstand kann Ihnen bei einem Schaden als Mitverschulden angerechnet werden.
Häufige Fragen zum Steinschlag
- Zahlt die Versicherung den Steinschlag?
- Mit Kasko ja: Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben sind in der Kollisionskasko ohne Rücksicht auf die Ursache versichert, in der Teilkasko („Elementarkasko“) laut Musterbedingungen nur bei besonderer Vereinbarung – in der Praxis ist Glasbruch dort fast immer eingeschlossen, ein Blick in die Polizze lohnt. Mit reiner Haftpflicht zahlen Sie selbst.
- Wie hoch ist der Selbstbehalt?
- Bei der Kasko gibt es fast immer einen, im Schnitt 200 bis 500 Euro je Schadensfall. Entscheidend: Für eine Reparatur des Steinschlags verzichten die meisten Versicherer auf den Selbstbehalt, fällig wird er erst beim Tausch der Scheibe. Manche Versicherer halbieren ihn, wenn Sie in eine Partnerwerkstatt gehen.
- Verliere ich meine Bonusstufe?
- Die Bonus-Malus-Stufe Ihrer Haftpflichtversicherung berührt ein Glasschaden nicht, sie hängt nur an Haftpflichtschäden. Ob Ihre Kasko eine eigene Einstufung nach Schadenverlauf hat, steht in den Bedingungen; der OGH hält so ein System in der Kasko für zulässig. Bei Glasschäden bleibt die Stufe nach Angaben der Glasbetriebe in der Regel gleich.
- Reparieren oder tauschen?
- Reparieren geht, wenn der Schaden klein ist, nicht am Scheibenrand liegt und nicht im Hauptsichtfeld des Fahrers – Glasbetriebe nennen als Faustregel „kleiner als eine 2-Euro-Münze, mehr als zehn Zentimeter vom Rand“. Hat sich schon ein Riss gebildet, ist die Festigkeit der Scheibe beeinträchtigt, dann muss getauscht werden. Bei Autos mit Kamera hinter der Scheibe kommt nach dem Tausch eine Kalibrierung der Assistenzsysteme dazu, das macht den Tausch deutlich teurer.
- Darf ich mit dem Riss weiterfahren?
- Das Gesetz verlangt, dass die Sicht vom Lenkerplatz für sicheres Lenken ausreicht (§ 102 Abs. 1 KFG); der Strafrahmen reicht bis 10.000 Euro (§ 134 KFG). Ein kleiner Schaden außerhalb des Sichtfelds ist unproblematisch, ein Riss im Sichtfeld nicht. Bedenken Sie auch: Die Windschutzscheibe stützt den Beifahrer-Airbag und trägt zur Stabilität der Karosserie bei.
- Haftet der Lkw, von dem der Stein kam?
- Nur bei Verschulden, etwa wenn die Ladung Steine verliert oder jemand mit durchdrehenden Reifen anfährt. Dass Reifen auf Asphalt kleine Steine aufwirbeln, gilt als unvermeidbar; dafür haftet niemand. Und Sie müssten beweisen, dass der Stein genau von diesem Fahrzeug kam. Der ÖAMTC rät: Kennzeichen notieren, Fotos machen und Anzeige erstatten – realistisch ist das selten erfolgreich. Zu wenig Abstand kann Ihnen sogar als Mitverschulden angelastet werden.
- Brauche ich einen Polizeibericht?
- Nein. Die Kaskobedingungen verlangen eine Anzeige nur bei Diebstahl, Brand oder Wildschaden. Eine Anzeige ist nur sinnvoll, wenn Sie den Verursacher kennen und belangen wollen.
Kasko oder nicht?
Was Teil- und Vollkasko kosten und wann sie sich lohnen: Kfz-Versicherungs-Rechner.
Auto winterfest
Winterreifen, Schneeketten, Eiskratzen: Winterreifenpflicht und Schneekettenpflicht.
Hat Ihnen das geholfen? Die Schadensbörse ist kostenlos und finanziert sich ohne Abo. Wer mag, wirft etwas in die Kaffeekassa – freiwillig, ohne Gegenleistung.
Kaffee spendieren ↗Quellen: VVO: Musterbedingungen Kasko (AKKB 2015) · ÖAMTC: Steinschlag reparieren · ÖAMTC-Rechtsberatung: Haftung · ARBÖ: Scheibenreparatur · § 10 PBStV · OGH 7 Ob 216/05y
Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Was Ihre Kasko deckt, steht in Ihrer Polizze. Stand: 5. Oktober 2026.