Rauchmelderpflicht in Österreich
Was in welchem Bundesland gilt, wer in der Mietwohnung zuständig ist, ob die Versicherung kürzen darf – und wie Sie Melder richtig montieren.
Das Wichtigste in Kürze
- In allen neun Bundesländern sind Rauchwarnmelder bei Neu- und Umbauten Pflicht: in jedem Aufenthaltsraum außer der Küche und in Gängen, die Fluchtweg sind OIB-Richtlinie 2, Pkt. 3.11.
- Nachrüsten müssen nur Kärntner, seit 2013, in allen Wohnungen.
- In der Mietwohnung montiert üblicherweise der Vermieter, der Mieter prüft – gesetzlich geregelt ist das nur in Kärnten.
- Die Versicherung darf nur kürzen, wenn ein Melder vorgeschrieben oder vereinbart war und sein Fehlen den Schaden beeinflusst hat.
- Rund 46 Menschen sterben in Österreich pro Jahr bei Bränden, 70 % an Rauchgas, 90 % zu Hause. Nur 44 % der Haushalte hatten 2021 einen Melder.
Die Regeln je Bundesland
| Bundesland | Neubau und Umbau | Bestehende Wohnungen | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Kärnten | seit 1. Oktober 2012 | Ja, alle Wohnungen (Frist war 30. Juni 2013) | § 32 Abs. 3a K-GFPO |
| Wien | seit 12. Juli 2008 | Nein | Wiener Bautechnikverordnung |
| Tirol | seit 1. Jänner 2008 | Nein | § 43 Technische Bauvorschriften |
| Vorarlberg | seit 1. Jänner 2008 | Nein | § 11 Bautechnikverordnung |
| Burgenland | seit 1. Juli 2008 | Nein | § 36 Bauverordnung 2008 |
| Steiermark | seit 1. Mai 2011 | Nein, nur per Bescheid im Einzelfall | StBTV 2020, § 24 Abs. 3 StFGPG |
| Oberösterreich | seit 1. Juli 2013 | Nein | § 2 Oö. Bautechnikverordnung |
| Niederösterreich | seit 1. Februar 2015 | Nein | § 3 NÖ Bautechnikverordnung |
| Salzburg | seit 1. Juli 2016 | Nein | § 1 Salzburger Bautechnikverordnung |
Alle Länder verweisen auf die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“; sie gilt für Bauvorhaben, die bewilligt oder angezeigt werden, also auch für größere Umbauten und Dachbodenausbauten. Wie verbreitet Melder sind, zeigt die Pflicht: In Kärnten hatten 2021 laut KFV 86 Prozent der Haushalte welche, in Wien 29 Prozent.
Welche Räume
| Schlafzimmer und Kinderzimmer | Pflicht im Neubau, wichtigster Ort überhaupt: Im Schlaf riecht niemand Rauch. |
| Wohnzimmer, Arbeitszimmer | Pflicht im Neubau (Aufenthaltsräume). |
| Gang, Vorraum, Stiegenhaus | Pflicht, wenn der Fluchtweg aus Aufenthaltsräumen darüber führt. In mehrgeschossigen Häusern auf jeder Etage. |
| Küche | Ausgenommen, weil Kochdunst Fehlalarme auslöst. Stattdessen ein Hitzemelder oder bei offener Küche der Melder weit weg vom Herd. |
| Bad, WC, Abstellraum, Keller | Nicht vorgeschrieben. Keller und Heizraum empfiehlt die Brandverhütungsstelle trotzdem. |
Vorgeschrieben sind unvernetzte Geräte; die Norm ist EN 14604. Für ein Haus mit mehreren Geschossen oder Schlafzimmer am anderen Ende der Wohnung lohnen funkvernetzte Melder: Löst einer aus, schlagen alle an.
Richtig montieren und warten
- 01An die Decke, möglichst in die Raummitte. Mindestens 50 cm von der Wand und von Lampen entfernt, nicht in Zugluft, nicht über dem Herd. Rauch steigt auf und sammelt sich oben.
- 02Mindestens einmal im Jahr testen. Testknopf drücken, bis es piept; die Brandverhütungsstelle OÖ rät zu zweimal jährlich. Staub mit dem Staubsauger absaugen, nicht abdecken, nicht überstreichen.
- 03Nach zehn Jahren tauschen. Die Messkammer verschmutzt, egal wie oft die Batterie gewechselt wurde. Das Herstellungsdatum steht auf dem Gerät.
- 04Alle im Haus hören lassen. Ein Melder muss mindestens 85 Dezibel laut sein. In mehrgeschossigen Häusern auf jeder Etage einer, besser vernetzt.
Mietwohnung: Vermieter oder Mieter?
Gesetzlich regelt das nur Kärnten: Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben die Betriebsbereitschaft sicherzustellen § 32 Abs. 4 K-GFPO, der Austausch nach zehn Jahren liegt beim Eigentümer. Überall sonst gilt, was die Stadt Wien so beschreibt: Für die Montage sind Eigentümer und Vermieter zuständig, für die regelmäßige Prüfung die Mieter. Ein Melder gehört zur Ausstattung der Wohnung, der Batteriewechsel und der jährliche Test zur laufenden Pflege.
Fehlt im Neubau ein Melder, ist das ein Mangel am Bauwerk; der Vermieter muss nachrüsten. Im Altbau ohne Pflicht lohnt es sich, einfach selbst zu montieren: Die Geräte kosten weniger als 20 Euro und lassen sich beim Auszug mitnehmen. Was sonst zum Mietvertrag gehört: Mietvertrag in Österreich.
Was die Versicherung dazu sagt
Haushalts- und Eigenheimversicherung verlangen nach den Musterbedingungen, dass „gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften“ eingehalten werden ABS 2012, Art. 3. Leistungsfrei wird der Versicherer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und nur, soweit der Verstoß den Schaden beeinflusst hat § 6 Abs. 2 VersVG.
Für Sie heißt das: Wo kein Melder vorgeschrieben ist und keiner in der Polizze steht, gibt es keine Grundlage für eine Kürzung. Wo er Pflicht ist, etwa im Neubau oder in Kärnten, kann sein Fehlen teuer werden, wenn der Brand deshalb später bemerkt wurde. Einige Versicherer, etwa die Donau, halten ausdrücklich fest, dass fehlende Melder nur dann zählen, wenn sie im Vertrag vereinbart sind. Ein Blick in die Bedingungen lohnt: Polizzen-Check.
Warum der Melder im Schlafzimmer zählt
Nach den Zahlen der Brandverhütungsstellen sterben in Österreich im Schnitt 46 Menschen pro Jahr bei Gebäudebränden, 2023 waren es 60, 2024 noch 43. 90 Prozent der Opfer sterben zu Hause, 70 Prozent an einer Rauchgasvergiftung, über die Hälfte ist älter als 65. Rauch weckt nicht, er betäubt; ein Melder verschafft die zwei bis drei Minuten, die für die Flucht bleiben. Die Brandverhütungsstellen rechnen, dass mehr als ein Drittel der Brandtoten mit Rauchwarnmeldern zu vermeiden wäre. Trotzdem hatten 2021 nur 44 Prozent der österreichischen Haushalte welche, in Kinderzimmern noch weniger.
Häufige Fragen zur Rauchmelderpflicht
- Gibt es in Österreich eine Rauchmelderpflicht?
- Ja, aber nur für Neu- und Umbauten – und in Kärnten zusätzlich für alle bestehenden Wohnungen. Grundlage ist die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“, die jedes Bundesland in seiner Bautechnikverordnung verbindlich erklärt hat, zuletzt Salzburg 2016. Sie verlangt in jedem Aufenthaltsraum außer der Küche und in Gängen, über die der Fluchtweg führt, mindestens einen Rauchwarnmelder. Ein bundesweites Gesetz gibt es nicht; das Kuratorium für Verkehrssicherheit fordert seit Jahren eine Pflicht auch für den Bestand.
- Muss ich meine alte Wohnung nachrüsten?
- Nur in Kärnten: Dort müssen alle Wohnungen „unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Errichtung“ ausgestattet sein, die Frist lief 2013 ab, der Strafrahmen beträgt 2.500 Euro. In allen anderen Bundesländern gilt die Pflicht erst, wenn Sie bewilligungs- oder anzeigepflichtig umbauen. In der Steiermark kann die Behörde Melder im Einzelfall per Bescheid vorschreiben. Freiwillig nachrüsten lohnt sich überall: 90 Prozent der Brandtoten sterben zu Hause, 70 Prozent an Rauchgas.
- Wer ist in der Mietwohnung zuständig, Vermieter oder Mieter?
- Gesetzlich geregelt ist das nur in Kärnten, wo Eigentümer und Nutzungsberechtigte gemeinsam für die Betriebsbereitschaft sorgen müssen. Überall sonst gilt die Praxis, die auch die Stadt Wien beschreibt: Der Vermieter montiert die Melder und tauscht sie nach zehn Jahren, der Mieter prüft regelmäßig die Funktion und wechselt bei älteren Geräten die Batterie. Steht nichts im Mietvertrag, sprechen Sie es an – ein Melder kostet weniger als 20 Euro.
- Darf die Versicherung kürzen, wenn kein Rauchmelder da war?
- Nur unter engen Voraussetzungen. Nach den Musterbedingungen muss der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhalten; ein Verstoß kostet die Leistung nur bei grober Fahrlässigkeit und nur, wenn er den Schaden beeinflusst hat (§ 6 Abs. 2 VersVG). War der Melder nicht vorgeschrieben – also im Altbau außerhalb Kärntens – und steht er nicht in der Polizze, gibt es keine Grundlage für eine Kürzung. Manche Versicherer schreiben das sogar ausdrücklich in die Bedingungen. Prüfen Sie Ihre Haushaltsversicherung auf eine Rauchmelder-Klausel.
- Wie oft prüfen, wann tauschen?
- Mindestens einmal im Jahr mit dem Testknopf, die Brandverhütungsstelle Oberösterreich empfiehlt zweimal; ein guter Anlass ist die Zeitumstellung. Nach spätestens zehn Jahren wird jeder Melder ersetzt, weil die Sensorkammer verschmutzt – deshalb lohnen Geräte mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie. Ein Piepsen alle 30 bis 60 Sekunden bedeutet: Batterie leer.
- Brauche ich auch einen CO-Melder?
- Gesetzlich nicht, aber bei Gastherme, Gasherd, Kamin oder Ölofen dringend empfohlen: Kohlenmonoxid ist geruchlos, und ein Rauchmelder erkennt es nicht. Das KFV rät zu einem geprüften Melder nach EN 50291, montiert auf etwa 1,5 Meter Höhe an der Wand, mindestens einen Meter von der Therme entfernt.
- Wohin mit dem alten Rauchmelder?
- Optische Rauchmelder sind Elektrokleingeräte: kostenlos zum Altstoffsammelzentrum, Mistplatz oder zur Problemstoffsammlung, beim Neukauf auch zurück in den Handel. Ältere Ionisationsmelder enthalten eine schwach radioaktive Quelle (Americium-241, erkennbar am Strahlenzeichen); sie gehören zum Hersteller zurück oder zur Sammelstelle mit dem Hinweis, dass es ein Ionisationsmelder ist – nicht in den Restmüll.
Wenn es doch brennt
Feuerlöscher, Löschdecke und wer den Schaden zahlt: Haushaltsgerät kaputt: Wer zahlt?.
Stromausfall
Kerzen und Gaskocher sind Brandrisiko Nummer eins im Blackout: Blackout-Vorsorge.
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Kaffee spendieren ↗Quellen: OIB-Richtlinie 2 (2023) · § 32 K-GFPO (Kärnten) · Stadt Wien: Rauchmelder · Brandverhütung Salzburg · Landesfeuerwehrverband Kärnten · KFV-Folder Rauchwarnmelder · Brandverhütungsstelle: Zahlen zu Bränden · VVO: ABS 2012
Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Die Bautechnikverordnungen der Länder ändern sich laufend; maßgeblich ist die Fassung zum Zeitpunkt der Baubewilligung. Stand: 5. Oktober 2026.