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Ratgeber · Österreich · Stand Oktober 2026

Gasanbieter wechseln: Gaspreis, Fristen und warum der Fixpreis diesen Winter zählt

Der Großhandelspreis für Gas ist im Herbst 2026 um 81 Prozent über dem Vorjahr, die Netzentgelte sind um 18 Prozent gestiegen. Was Sie beim Lieferanten noch beeinflussen können, wie der Wechsel geht und was er bringt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wechsel kostenlos, ohne Techniker, ohne Unterbrechung; Kündigungsfrist zwei Wochen, Bindung höchstens ein Jahr.
  • Ersparnis aus dem Standardtarif typischerweise 300–600 € im Jahr bei 15.000 kWh – mehr als beim Strom.
  • Gaspreisindex Oktober 2026 +81 % zum Vorjahr: Fixpreis mit Garantie über den Winter schützt, Floater steigen mit.
  • Netzentgelte 2026 im Schnitt +18,2 % (Kärnten +35 %) – dagegen hilft kein Wechsel, nur weniger Verbrauch.
  • Gasheizung im Bestand darf bleiben und ersetzt werden; Verbot nur im Neubau (Erneuerbare-Wärme-Gesetz).

Vergleichen: der Tarifkalkulator der E-Control

Im Tarifkalkulator der E-Control „Gas“ wählen, Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh eingeben, ohne Rabatte sortieren. Bei steigenden Preisen zusätzlich die Spalte zur Preisgarantie ansehen: Ein Tarif, der heute einen Cent teurer ist, aber zwölf Monate garantiert, ist im Winter 2026/27 oft der günstigere.

Ersparnisrechner Gas

Verbrauch in kWh und die beiden Energiepreise aus Rechnung und Tarifkalkulator eintragen. Der Rechner trennt das erste Jahr mit Bonus von den Folgejahren.

Jetziger Tarif
Neuer Tarif (aus dem Tarifkalkulator)

Ersparnis im 1. Jahr

€ 460

≈ € 38 im Monat

Ab dem 2. Jahr

€ 460

jährlich, solange die Preise gleich bleiben

Energiekosten / Jahr

jetzt € 1.900

neu € 1.440

über 5 Jahre: € 2.300

Verglichen wird nur der Energieteil der Rechnung. Netzentgelte, Erdgasabgabe zahlen Sie in Ihrem Netzgebiet bei jedem Lieferanten gleich – sie ändern sich durch den Wechsel nicht. Ihre Werte stehen auf der Jahresabrechnung unter „Energie“ bzw. „Energiepreis“ und „Grundpauschale“.

In sechs Schritten wechseln

  1. 01Jahresabrechnung holen. Verbrauch in kWh (nicht m³), Zählpunktnummer (AT00…), Postleitzahl und den Energiepreis abschreiben. Steht nur m³ da: mal Brennwert mal Zustandszahl, beide auf der Rechnung, Faustregel rund 10,6 kWh je m³.
  2. 02Vergleichen. Im Tarifkalkulator der E-Control Postleitzahl und Gasverbrauch eingeben, Tarife ohne Rabatte sortieren. Im Herbst 2026 besonders auf die Preisgarantie achten: wie lange, ab wann, was danach.
  3. 03Abschließen. Online beim neuen Lieferanten mit Zählpunktnummer und Vollmacht. Er kündigt den alten Vertrag und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber. Kein Techniker, kein Termin, die Therme läuft weiter.
  4. 0414 Tage Rücktritt. Online- und Telefonverträge können ohne Begründung widerrufen werden. Vertreter an der Tür: nichts unterschreiben.
  5. 05Zählerstand am Stichtag. Gaszähler fotografieren und an den Netzbetreiber melden; bei Smart-Gaszählern (selten) automatisch. Sonst wird geschätzt.
  6. 06Teilbeträge anpassen. Der neue Lieferant legt Teilbeträge nach Ihrem Verbrauch fest – bei 15.000 kWh im Winter-Monatsschnitt oft 120 bis 180 Euro. Zu niedrige Teilbeträge rächen sich mit der Nachzahlung im Frühjahr. Schlussrechnung des alten Lieferanten binnen sechs Wochen.

Netzentgelte 2026: der Teil, den Sie nicht wechseln können

Die E-Control hat die Gasnetzentgelte für 2026 im Schnitt um 18,2 Prozent angehoben. Grund: Es wird weniger Gas verbraucht (−8,6 Prozent), und Österreich ist kein Transitland mehr – die Pipeline-Kosten verteilen sich auf weniger Kunden. Diese Kosten zahlen Sie bei jedem Lieferanten gleich.

NetzgebietÄnderung 2026Haushalt 15.000 kWh
Kärnten+35 %ca. +142 €/Jahr
Niederösterreich+30 %–
Steiermark+27,7 %–
Burgenland+25 %–
Wien+17,3 %ca. +85 €/Jahr
Vorarlberg+12,4 %günstigstes Netz, ca. 360 €/Jahr
Oberösterreich+6,5 %–
Österreich Ø+18,2 %ca. +6 €/Monat bei 15.000 kWh

Weniger Gas, nicht nur billigeres Gas

Ein Grad weniger Raumtemperatur spart rund sechs Prozent Heizenergie, bei 15.000 kWh also 900 kWh oder 100 bis 150 Euro – so viel wie mancher Anbieterwechsel. Dazu: Heizkörper entlüften, Thermostatventile statt Durchlauf, Therme jährlich warten (verschmutzte Brenner verbrauchen fünf bis zehn Prozent mehr), Warmwassertemperatur auf 50 bis 55 Grad. Was die Therme bei einem Ausfall betrifft und wer zahlt: Heizungsausfall; Umstieg und Förderung: Wärmepumpen-Förderung.

Häufige Fragen zum Gasanbieterwechsel

Wie funktioniert der Wechsel beim Gas?
Genau wie beim Strom: Tarif im E-Control-Tarifkalkulator vergleichen, beim neuen Lieferanten abschließen, der kündigt den alten Vertrag. Kostenlos, höchstens drei Wochen, ohne Unterbrechung der Versorgung und ohne Techniker – Leitung, Zähler und Therme bleiben, weil sie dem Netzbetreiber bzw. Ihnen gehören. Für unbefristete Verträge gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, eine Bindung darf höchstens ein Jahr dauern.
Warum steigt der Gaspreis gerade so stark?
Der Österreichische Gaspreisindex der Energieagentur liegt im Oktober 2026 um 19 Prozent über dem Vormonat und um 81 Prozent über dem Vorjahr; Auslöser ist die Lage in der Straße von Hormus, durch die ein großer Teil des Flüssiggases für Europa fährt. Bei Endkunden kommt das zeitverzögert an: Floater-Tarife sofort, unbefristete Verträge mit der nächsten angekündigten Preisänderung, Fixpreise erst nach Ablauf der Garantie. Dazu kommen die Netzentgelte, die 2026 im Schnitt um 18 Prozent gestiegen sind.
Fixpreis oder Floater – was ist jetzt sinnvoll?
In einer Phase steigender Großhandelspreise spricht viel für einen Fixpreis mit zwölf Monaten Preisgarantie: Er schützt über den Winter, in dem Sie 70 Prozent des Jahresgases verbrauchen. Ein Floater folgt dem Index monatlich – er wird billiger, wenn die Krise abklingt, aber teurer, solange sie dauert; 2022 haben sich Floater vervierfacht. Wer jetzt schon einen günstigen Fixpreis bis ins Frühjahr hat, bleibt; wer im unbefristeten Standardtarif oder Floater steckt, vergleicht jetzt.
Mein Lieferant erhöht den Gaspreis – was kann ich tun?
Sie bekommen die Erhöhung schriftlich angekündigt und können binnen vier Wochen widersprechen; dann endet der Vertrag nach drei Monaten, und bis dahin werden Sie zum alten Preis beliefert. Schneller ist meist der Wechsel mit zwei Wochen Frist. Läuft bereits ein Wechsel, wenn die Erhöhung wirksam wird, zahlen Sie den höheren Preis nur anteilig bis zum Stichtag. Fixpreise dürfen während der Garantie nicht erhöht werden.
Wie viel spare ich beim Gasanbieterwechsel?
Mehr als beim Strom, weil die Mengen größer sind: Wer bei 15.000 kWh im Standardtarif des Landesversorgers ist, spart mit einem günstigen Wechseltarif typischerweise 300 bis 600 Euro im Jahr. Jeder Cent pro Kilowattstunde sind bei einem Einfamilienhaus 150 bis 250 Euro. Die Netzentgelte (in Vorarlberg rund 360 Euro, anderswo mehr) und die Erdgasabgabe ändern sich durch den Wechsel nicht. Der Rechner oben trennt das erste Jahr mit Bonus von den Folgejahren.
Wie rechne ich m³ in kWh um?
Verbrauch in m³ mal Brennwert mal Zustandszahl. Der Brennwert liegt in Österreich bei 10,5 bis 11,5 kWh je m³, die Zustandszahl je nach Seehöhe bei 0,93 bis 0,97 – beide stehen auf Ihrer Gasrechnung. Beispiel: 1.000 m³ × 11,2 × 0,95 = 10.640 kWh. Die oft genannte Faustregel „1 m³ = 11 kWh“ liegt rund fünf Prozent zu hoch.
Muss ich meine Gasheizung tauschen?
Nein. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz verbietet seit Februar 2024 nur den Einbau von Gasheizungen in Neubauten. Bestehende Gasheizungen dürfen weiterlaufen und sogar durch eine neue Gastherme ersetzt werden – dafür gibt es aber keine Förderung mehr. Das politische Ziel bleibt der Ausstieg bis 2040. Wer ohnehin tauschen muss, sollte den Umstieg auf Wärmepumpe oder Fernwärme durchrechnen, die Länder fördern ihn weiterhin. Was im Netz über Tauschpflichten bis 2030 oder 2035 steht, betrifft entweder Deutschland oder einen nie beschlossenen Entwurf.
Kann ich als Mieter mit Gasetagenheizung wechseln?
Ja, wenn der Gaszähler auf Ihren Namen läuft – bei Gasetagenheizungen in Wiener Altbauten der Normalfall. Der Vermieter muss nicht zustimmen. Bei einer Zentralheizung, die über die Betriebskosten abgerechnet wird, kann nur die Hausverwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft wechseln; dort lohnt es sich, bei der nächsten Eigentümerversammlung nachzufragen.

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