Schimmel in der Wohnung: Entfernen, Ursache finden, wer zahlt
Was Sie selbst wegbekommen, warum die Wand schimmelt (Taupunkt-Rechner), wann der Vermieter sanieren muss und wie viel Miete Sie mindern dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis 0,5 m² oberflächlich: selbst entfernen mit 70-prozentigem Alkohol, Maske, feucht wischen. Mehr oder tief: Fachbetrieb, und erst die Ursache klären.
- Schimmel wächst, wo die Wandoberfläche über 80 % Feuchte hat – kalte Ecke plus feuchte Luft. Ziel: 40–60 % im Raum, Möbel von der Außenwand.
- Vermieter muss erhebliche Gesundheitsgefahren beseitigen § 3 MRG; laut OGH reicht normales Lüften, Baumängel gehen auf ihn.
- Mietzinsminderung 10 % (Bad) bis 100 % (unbewohnbar), automatisch ab Meldung, nicht bei eigenem Verschulden.
- Versicherung zahlt nur Schimmel als Folge eines Wasserschadens. Gutachten 120–600 €, gerichtsfest 1.000–2.000 €.
Schimmel entfernen: sechs Schritte
- 01Größe prüfen. Bis etwa einem halben Quadratmeter und nur oberflächlich (Farbe, Silikon, Fliesenfugen, Fensterrahmen): selbst machen. Größer, tief im Putz, hinter Tapete, wiederkehrend oder nach einem Wasserschaden: Fachbetrieb – und vorher die Ursache klären, sonst ist er in sechs Wochen wieder da.
- 02Schützen. FFP2- oder FFP3-Maske, Handschuhe, Brille, Fenster auf, Tür zu. Lebensmittel, Spielzeug und Textilien aus dem Raum. Kinder und Allergiker draußen lassen.
- 03Feucht, nie trocken. Nicht abbürsten oder absaugen – das verteilt Sporen. Fläche leicht befeuchten, mit 70- bis 80-prozentigem Alkohol (Isopropanol, Spiritus) oder einem chlorfreien Schimmelentferner auf Wasserstoffperoxid-Basis einsprühen, einwirken lassen, mit Einwegtuch abwischen, Tuch in den Müllsack. Zweimal wiederholen.
- 04Chlor meiden. Chlorhaltige Mittel bleichen den Fleck, reizen Atemwege und wirken auf saugendem Putz nicht in die Tiefe. Essig gehört nicht auf Putz oder Mauerwerk: Der Kalk neutralisiert ihn, die Reste sind Nährboden.
- 05Untergrund. Tapete mit Befall abziehen und entsorgen; befallener Putz muss bei Tiefenbefall abgeschlagen werden (Fachfirma). Danach trocknen lassen – wirklich trocken, nicht nur hell.
- 06Streichen. Erst wenn Ursache behoben und Wand trocken: mineralische oder fungizide Anti-Schimmel-Farbe. Sie ist Vorbeugung, kein Heilmittel – auf feuchter Wand wächst Schimmel auch durch sie.
Vorher fotografieren – mit Zollstock daneben, Datum, Raum und Wand. Das ist der Beweis für Vermieter, Versicherung und Gericht, und er ist weg, sobald Sie wischen.
Taupunkt-Rechner: Warum diese Wand schimmelt
Warme Raumluft hält mehr Wasser als kalte. An einer kalten Wand kühlt sie ab, die relative Feuchte dort steigt – ab 80 Prozent wächst Schimmel, ab 100 läuft Wasser. Der Rechner zeigt die Feuchte an der Wand und ob Lüften gerade hilft.
Ergebnis
Schimmelrisiko: über 80 % Feuchte an der Wandoberfläche
Taupunkt der Raumluft: 13,2 °C
Feuchte an der Wand (15,0 °C): 89,1 %
Wasser in der Luft: 11,2 g/m³ innen, 5,1 außen
Lüften hilft: Die Außenluft trägt 6,2 g weniger Wasser je Kubikmeter – nach dem Aufwärmen ist sie deutlich trockener als die Raumluft. Fenster weit auf, 5 bis 10 Minuten, Heizung währenddessen zu. Dauerhaft helfen nur: Feuchte unter 60 % bringen, Wand wärmer machen (Möbel 10 cm abrücken, Raum nicht auskühlen lassen) oder beides.
Magnus-Formel; Schimmel wächst ab etwa 80 % relativer Feuchte an der Oberfläche über mehrere Tage, Tauwasser fällt ab 100 %. Die Wandtemperatur lässt sich mit einem Infrarotthermometer messen – die Auswahl oben sind Erfahrungswerte für Winterbedingungen.
Wo der Schimmel sitzt, sagt, woher er kommt
| Stelle | Typische Ursache | Wer es verantwortet |
|---|---|---|
| Ecken, hinter Möbeln, an der Außenwand, oben und unten | Kondensat an kalter Wandfläche: hohe Raumfeuchte trifft Wärmebrücke | Nutzung und Bauzustand – je nach Gutachten Mieter oder Vermieter |
| Fensterlaibung, Fenstersturz, Silikonfugen | Wärmebrücke am Fenster, Kippstellung kühlt die Laibung aus, Dauerkondensat | meist Nutzung; bei alten, undichten Fenstern Vermieter |
| Bad ohne Fenster, Decke, Fugen | Duschdampf ohne Abzug, Lüfter defekt oder zu schwach | defekter Lüfter: Vermieter; sonst Nutzung |
| Wand feucht, Putz bröckelt, Rand nach oben | Aufsteigende Feuchte, defekte Horizontalsperre, Fassadenriss, undichte Leitung | Vermieter (ernster Schaden des Hauses, § 3 MRG) |
| Flecken nach Starkregen oder über einem Nachbarbad | Eindringendes Wasser: Dach, Fassade, Leitung, Balkon | Vermieter bzw. Gebäudeversicherung |
| Neubau, erstes Jahr | Baufeuchte: Estrich und Mauerwerk geben monatelang Wasser ab | Vermieter muss aufklären; verstärkt lüften, Entfeuchter |
Mietwohnung: Vorgehen und Mietzinsminderung
- Sofort schriftlich melden – Fotos, Raum, Größe, seit wann, mit Frist von 14 Tagen zur Besichtigung. Wer Schimmel verschweigt, haftet für die Ausbreitung.
- Vorbehalt erklären – „Die Miete wird ab heute unter Vorbehalt der Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB bezahlt.“
- Messen – Hygrometer in jedem Raum, Werte morgens und abends notieren; das widerlegt den Vorwurf „falsch gelüftet“ oder bestätigt ihn, bevor es teuer wird.
- Gutachten – reagiert der Vermieter nicht, Sachverständigen beauftragen (Kosten bei Baumangel ersatzfähig). Mietervereinigung und AK vermitteln.
- Schlichtungsstelle – Antrag auf Durchführung der Erhaltungsarbeiten § 6 MRG und Feststellung der Mietzinsminderung; in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt und weiteren Städten kostenlos.
| Lage | Minderung laut Rechtsprechung |
|---|---|
| Schimmel im Bad, kleinflächig | 5–10 % (LGZ Wien 40 R 104/08b: 10 %) |
| Schimmel in einem Wohnraum, Flecken | 10–25 % |
| Schimmel in Schlaf- und Kinderzimmer und Küche | 40 % (LGZ Wien 40 R 104/08b) |
| Schimmel mit nachgewiesener allergischer Reaktion, Dusche unbenutzbar | 20 % (LGZ Wien 41 R 105/01x) |
| Gesundheitsgefährdender Befall, Wohnung kaum nutzbar | 90 % (LGZ Wien 38 R 173/05f) |
| Putz und Malerei bröckeln, Wohnung unbewohnbar | bis 100 % (LGZ Wien 39 R 78/05t, OGH 5 Ob 60/04s) |
Der Prozentsatz gilt vom Bruttomietzins, anteilig für die Tage der Beeinträchtigung, rückwirkend ab Beginn – drei Jahre lang rückforderbar, sofern Sie nicht vorbehaltlos gezahlt haben. Wie bei der kaputten Heizung gilt: Wer eigenmächtig zu viel abzieht, bekommt eine Mietzins- und Räumungsklage; Beratung vorher ist kostenlos. Für den Ablauf bei einer ausgefallenen Heizung siehe Heizungsausfall mit Minderungsrechner.
Kosten: Gutachten und Sanierung
- Begehung mit Feuchtemessung, mündlich: 120–300 €; mit schriftlicher Stellungnahme 320–600 €; gerichtsfestes Gutachten 1.000–2.000 €; Laborprobe 40–150 €.
- Selbst entfernen unter 0,5 m²: 20–60 € Material. Fachfirma 0,5–3 m²: 500–2.000 €. Großflächig mit Putz abschlagen, Trocknung, neu verputzen: 120–160 € je m², 2.000–10.000 € und mehr.
- Nach Wasserschaden zahlt die Gebäude- bzw. Eigenheimversicherung Trocknung und Sanierung, die Haushaltsversicherung den Hausrat – Ablauf und Musterbrief unter Wasserschaden in der Wohnung.
Was gegen Schimmel wirklich hilft
Erst messen, dann entfeuchten, dann entfernen, zuletzt streichen. Alles andere ist Kosmetik, die im Jänner wiederkommt.
Häufige Fragen zu Schimmel in der Wohnung
- Schimmel in der Mietwohnung: Mieter oder Vermieter?
- Es kommt auf die Ursache an, und die entscheidet am Ende ein Sachverständiger. Baumängel – Wärmebrücken, fehlende Dämmung, undichte Fenster, aufsteigende Feuchte, defekter Badlüfter – sind Vermietersache. Der OGH hat die Latte für Mieter niedrig gelegt: Durchschnittliches Lüften genügt, Atmen, Kochen, Duschen und Pflanzen sind übliche Nutzung, und wenn Schimmel mit normalem Lüftungsverhalten nicht zu verhindern ist, trägt ihn der Vermieter. Im entschiedenen Fall hätte laut Gutachten nicht einmal siebenmaliges Querlüften am Tag geholfen. Mieter haften nur bei klar unüblichem Verhalten: Raum monatelang nicht geheizt, Wäsche ständig im Schlafzimmer, Fenster dauerhaft gekippt bei 70 Prozent Feuchte, Kasten lückenlos an der Außenwand.
- Was muss der Vermieter tun?
- Erhebliche Gesundheitsgefahren beseitigen, in allen Mietverhältnissen und unabhängig vom Aufwand (§ 3 Abs. 1 und 2 MRG). Schimmel ist der Klassiker dieser „erheblichen Gefahr“; der OGH beurteilt das objektiv, eine bloß mögliche Gefahr kann schon reichen (5 Ob 58/23z). Im Vollanwendungsbereich (Altbau) ist die Beseitigung der Ursache – etwa Feuchtigkeit im Mauerwerk – zusätzlich Erhaltungspflicht, wenn es ein ernster Schaden des Hauses ist. Reagiert der Vermieter nicht, erzwingt der Mieter die Arbeiten über die Schlichtungsstelle oder das Bezirksgericht (§ 6 MRG), kostenlos und ohne Anwaltspflicht; Mietervereinigung und Arbeiterkammer helfen beim Antrag.
- Wie viel Mietzinsminderung bei Schimmel?
- Die Minderung tritt automatisch ein (§ 1096 ABGB) und richtet sich nach Dauer und Ausmaß der Beeinträchtigung: kleinflächig im Bad rund 10 Prozent, Flecken in einem Wohnraum 10 bis 25, Schlaf- und Kinderzimmer und Küche zusammen 40, gesundheitsgefährdend 90, unbewohnbar 100 (alles Landesgericht Wien). Voraussetzung: dem Vermieter gemeldet, nicht selbst verschuldet, Miete nicht vorbehaltlos weiterbezahlt. Bei Verdacht auf eigenes Verschulden lieber unter Vorbehalt voll zahlen und nach dem Gutachten zurückfordern – wer zu viel kürzt, riskiert die Räumungsklage.
- Zahlt die Haushaltsversicherung?
- Nur, wenn der Schimmel Folge eines versicherten Ereignisses ist – ein Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel – und nur für Hausrat, nicht fürs Mauerwerk. Die Eigenheim- oder Gebäudeversicherung zahlt analog die Trocknung und Sanierung nach einem versicherten Wasserschaden. Schimmel durch Lüften, Heizen oder Baumängel ist in keiner Polizze gedeckt. Wer nach einem Rohrbruch Schimmel findet, meldet ihn als Folgeschaden des Wasserschadens, nicht als neuen Schaden.
- Was kostet ein Schimmelgutachten, und wer zahlt es?
- Eine Begehung mit Feuchtemessung und mündlicher Einschätzung 120 bis 300 Euro, mit schriftlicher Stellungnahme 320 bis 600, ein gerichtsfestes Gutachten vom allgemein beeideten Sachverständigen 1.000 bis 2.000 Euro, Laborproben je 40 bis 150 dazu. Zahlen muss, wer die Ursache zu verantworten hat: Bei Baumangel ersetzt der Vermieter dem Mieter die Gutachtenskosten als Schadenersatz. Vorher dem Vermieter schriftlich Gelegenheit geben, selbst nachzusehen; reagiert er nicht, darf der Mieter beauftragen. Für den Streitfall nur Sachverständige aus der Liste sdgliste.justiz.gv.at – im Verfahren bestellt das Gericht ohnehin einen eigenen.
- Wie gefährlich ist Schimmel wirklich?
- Laut gesundheit.gv.at reizt Schimmel Bindehaut, Nase und Hals, löst Husten, Kopfweh und Müdigkeit aus und kann allergischen Schnupfen, Nebenhöhlenentzündungen und Asthma verursachen; selten entsteht eine Aspergillose. Gefährdet sind Kinder, ältere und immungeschwächte Menschen, Allergiker und Asthmatiker. Die Art – „schwarzer Schimmel“ – sagt wenig über die Gefahr, die Fläche und die Dauer sagen mehr. Bei Symptomen zum Arzt, mit Fotos der Wohnung; ein ärztlicher Befund ist zugleich das Beweismittel für die Mietzinsminderung.
- Wie lüfte ich richtig gegen Schimmel?
- Zwei- bis dreimal täglich alle Fenster fünf bis zehn Minuten ganz öffnen, Heizkörper dabei zu, danach wieder heizen – Stoßlüften oder Querlüften. Kippen tauscht kaum Luft, kühlt aber die Laibung aus. Schlafzimmer morgens sofort lüften (ein halber Liter Wasser pro Person und Nacht), nach dem Duschen und Kochen sofort, Wäsche nicht in Wohnräumen trocknen. Ziel 40 bis 60 Prozent Feuchte, im Winter eher 40 bis 50; kein Raum unter 16 Grad, Türen zwischen warm und kalt zu. Keller im Sommer nur nachts lüften. Ein Hygrometer pro Raum sagt, wann es reicht.
- Hilft ein Luftentfeuchter?
- Gegen Kondensatschimmel ja, wenn Lüften allein nicht reicht: Ein Kompressorgerät mit 10 bis 16 Litern Tagesleistung hält eine 60-m²-Wohnung unter 55 Prozent und verbraucht 200 bis 300 Watt, solange es läuft; Hygrostat einstellen, nicht Dauerbetrieb. Gegen aufsteigende Feuchte oder eindringendes Wasser hilft er nicht – da wird er zur Dauerinstallation, die das Problem versteckt. Granulat-Entfeuchter in Dosen schaffen ein paar Hundert Milliliter pro Monat und sind für Wohnräume wirkungslos.
Wasserschaden
Wenn der Schimmel nach einem Rohrbruch kommt: Wasserschaden in der Wohnung und eingefrorene Leitung.
Kalte Räume
Nicht heizen ist die häufigste Schimmelursache – was ein Raum wirklich kostet: Stromkosten senken und Infrarotheizung fürs Bad.
Hat Ihnen das geholfen? Die Schadensbörse ist kostenlos und finanziert sich ohne Abo. Wer mag, wirft etwas in die Kaffeekassa – freiwillig, ohne Gegenleistung.
Kaffee spendieren ↗Quellen: Österreichischer Schimmelleitfaden (BMK 2019) · Umweltbundesamt: Richtig lüften · gesundheit.gv.at: Schimmelpilzallergie · OGH: Mitverantwortlichkeit des Mieters an Schimmelbildung · OGH 5 Ob 58/23z (RIS) · mietrechtsinfo.at: Minderungssätze LGZ Wien · Mietervereinigung: Das Problem mit dem Schimmel · Stadt Graz: Mietzinsminderung
Unverbindliche Information, keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Stand: 6. Oktober 2026.