Rauchfangkehrer: wie oft er kommen muss, was er kosten darf und wie Sie wechseln
Kehrpflicht, Kehrfristen nach Bundesland, Höchsttarife, Betriebskosten in der Mietwohnung und das richtige Verhalten beim Kaminbrand. Mit Kehrfristen-Check.
Das Wichtigste in Kürze
- Jede benützte Feuerstätte muss regelmäßig überprüft werden – wie oft, regelt das Land: Gas meist einmal, Holz zwei- bis sechsmal im Jahr.
- Die Preise sind Höchsttarife des Landeshauptmanns; in Wien 2026 mindestens 79,77 € im Jahr § 125 GewO.
- In der Mietwohnung zahlen Sie die regelmäßige Kehrung über die Betriebskosten, Reparaturen nicht § 21 MRG.
- Wechseln geht nur im Kehrgebiet, außerhalb der Heizperiode und spätestens vier Wochen vor dem Termin § 124 GewO.
- Kaminbrand: 122 rufen, niemals mit Wasser löschen.
Was der Rauchfangkehrer macht – und was er muss
Die Gewerbeordnung unterscheidet zwei Arten von Arbeit. Die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten – das vom Land vorgeschriebene Überprüfen und Kehren von Feuerstätten, Fängen und Verbindungsstücken – darf nur ein „öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer“ aus Ihrem Kehrgebiet erledigen § 120, § 123 GewO. Alles andere, etwa Ausschleifen, Kaminsanierung, Wartung oder Montage, ist freier Wettbewerb.
Stellt der Rauchfangkehrer gefährliche Mängel fest, setzt er eine Frist zur Behebung; bei unmittelbarer Gefahr kann er – in der Steiermark etwa nach § 5 der Kehrordnung – ein sofortiges Heizverbot aussprechen und meldet das der Gemeinde. Er muss Ihnen auch klar sagen, welche Arbeiten vorgeschrieben und welche freiwillig sind.
Kehrfristen-Check: Wie oft muss der Rauchfangkehrer kommen?
Bundesland und Heizung wählen – der Check zeigt die Zahl der Termine pro Jahr nach dem jeweiligen Landesrecht.
Termine pro Jahr
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Eine Hauptüberprüfung im Jahr, wenn der Fang aus Formsteinen oder Rohren mit glatter Innenfläche besteht – das ist bei Gasthermen der Regelfall. Dabei wird auch die Verbrennungsluft gemessen.
Grundlage: § 3 Abs. 5 Wiener Kehrverordnung 2016
Gilt für Anlagen in Wohnhäusern bis 120 kW. Hängen mehrere Feuerstätten an einem Fang, zählt die höhere Zahl. Wer eine Anlage länger nicht benützt, meldet das dem Rauchfangkehrer schriftlich – dann entfallen die Termine für diese Zeit (in Oberösterreich und der Steiermark ausdrücklich geregelt). Abgasmessungen nach dem Luftreinhalterecht kommen gesondert dazu.
Was der Rauchfangkehrer kosten darf
Rauchfangkehrer verlangen keine freien Preise: Der Landeshauptmann legt Höchsttarife fest, die Beträge enthalten die Umsatzsteuer § 125 GewO. Abgerechnet wird nach Tarifposten – je Objekt, je Wohnung, je Fang, je Feuerstätte. Ausgewählte Posten aus dem Wiener Kehrtarif 2026:
| Tarifpost (Wien 2026) | Höchstbetrag |
|---|---|
| Mindestjahrestarif (mind. ein benützter Fang, inkl. Objekt- und Wohnungstarif) | 79,77 € |
| Objekttarif je Haus bzw. Stiege mit eigenem Kontrollbuch | 39,96 € |
| Wohnungs- bzw. Betriebstarif (Überprüfung nach der Kehrverordnung) | 13,41 € |
| Luftzahlmessung, erste Gasfeuerstätte der Wohnung | 32,76 € |
| jede weitere Gasfeuerstätte derselben Wohnung | 10,01 € |
| Kehren eines Fangs bis 400 cm², je Meter | 1,56 € |
| Zeittarif je begonnene Viertelstunde: Meister / Geselle | 16,49 € / 12,91 € |
Quelle: Kehrtarif 2026, LGBl. für Wien Nr. 66/2025, in Kraft seit 1. Jänner 2026 (2025: Mindestjahrestarif 77,42 €).
Was ein Einfamilienhaus im Jahr kostet
Das Land Vorarlberg hat mit der Rauchfangkehrer-Innung Rechenbeispiele nach dem Tarif 2026 veröffentlicht. Sie zeigen gut, wie stark der Brennstoff die Rechnung bestimmt:
| Haus und Heizung | Termine | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus, Ölkessel (Heizöl extra leicht) | 1 Kehrung | 67,09 € |
| Bauernhaus, Kachelofen und Holzherd | 2 Kehrungen | 147,88 € |
| Einfamilienhaus, Gasheizung und Holzofen | 2 Termine | 164,77 € |
| Einfamilienhaus, Holzvergaserkessel | 2 Kehrungen | 171,86 € |
In anderen Ländern liegen die Beträge in ähnlicher Größenordnung, die Tarife unterscheiden sich aber im Aufbau. Wer eine Rechnung für überhöht hält, verlangt eine nach Tarifposten gegliederte Aufstellung, fragt bei der Schlichtungsstelle der Landesinnung nach und kann die Rechnung der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat zur Prüfung vorlegen – Verstöße gegen den Höchsttarif sind strafbar.
Wer zahlt in der Mietwohnung?
- Regelmäßige Kehrung und Überprüfung: Betriebskosten, aufgeteilt auf alle Mieter § 21 Abs. 1 Z 2 MRG. Laut OGH gehört auch die Luftzahlmessung an Gasthermen dazu. Sie zahlen mit, auch wenn Sie Ihren eigenen Kamin nicht benützen.
- Ausschleifen, Reparatur, Sanierung des Rauchfangs: keine Betriebskosten, sondern Erhaltung – das zahlt der Vermieter § 3 MRG.
- Thermenwartung: macht der Installateur, nicht der Rauchfangkehrer, und zahlt der Mieter direkt. Geht die mitvermietete Therme kaputt, zahlt seit 2015 der Vermieter – mehr unter Heizungsausfall.
- Ohne Vollanwendung des MRG (etwa Neubau, Einfamilienhaus): Was der Mieter trägt, regelt der Mietvertrag.
Rauchfangkehrer wechseln: so geht's
- 01Zeitpunkt prüfen. Nicht während der Heizperiode und spätestens vier Wochen vor dem nächsten Kehrtermin. Die Heizperiode legt das Land fest – in Oberösterreich etwa 1. Oktober bis 31. Mai. Wer jetzt im Herbst wechseln will, plant für das Frühjahr.
- 02Neuen Betrieb aussuchen. Für die Pflichtarbeiten nur einen öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer aus Ihrem Kehrgebiet. Gibt es dort höchstens zwei Betriebe, dürfen Sie auch einen aus einem anderen Kehrgebiet nehmen. Die Liste führt die Landesinnung.
- 03Schriftlich kündigen und beauftragen. Dem bisherigen Betrieb kündigen, den neuen beauftragen – erst wenn beides passiert ist, ist der Wechsel vollzogen. Schriftlich ist sicherer, mündlich wäre aber gültig.
- 04Übergabebericht. Der bisherige Rauchfangkehrer muss unverzüglich und gratis einen schriftlichen Bericht über die letzte Kehrung und den Zustand der Anlage an den neuen Betrieb, die Gemeinde und Sie schicken.
- 05Gemeinde informieren. In Oberösterreich ist jeder Wechsel dem Bürgermeister oder Magistrat zu melden; manche Gemeinden haben eigene Formulare.
Rechtsgrundlage: § 123, § 124 GewO. Für Arbeiten außerhalb der Pflichtüberprüfungen gibt es keine Kehrgebiete – Kaminsanierung oder Ausschleifen dürfen Sie frei vergeben.
Kaminbrand: was jetzt zu tun ist
- 01Feuerwehr rufen. Notruf 122 – auch wenn es nur knistert und aus dem Rauchfang Funken oder dichter Rauch kommen.
- 02Nicht mit Wasser löschen. Aus einem Liter Wasser werden im heißen Fang rund 1.700 Liter Dampf – der Rauchfang kann reißen. Feuerlöscher nur für Entstehungsbrände im Raum, nie in den Fang.
- 03Ofen außer Betrieb, Öffnungen zu. Kein Holz nachlegen, Luftklappen, Ofen- und Putztürchen schließen.
- 04Brennbares wegräumen. Möbel, Bilder und Vorräte in allen Geschoßen vom Rauchfang wegrücken – auch auf dem Dachboden.
- 05Danach erst nach Freigabe heizen. Feuerwehr und Rauchfangkehrer kontrollieren den Fang. Bis zur Freigabe bleibt der Ofen aus; Schäden an der Versicherung melden.
Was brennt, ist Glanzruß – er entsteht vor allem durch feuchtes Holz und gedrosselte Luft. Wie Sie richtig heizen: Kaminofen und Brennholz.
Vorbeugen: vier Dinge fürs Haus
Trockenes Holz verhindert Glanzruß, ein CO-Melder warnt vor Abgas aus Therme oder Ofen, und heiße Asche gehört in einen Blecheimer mit Deckel – nie gleich in den Restmüll.
Häufige Fragen zum Rauchfangkehrer
- Wie oft muss der Rauchfangkehrer kommen?
- Das regelt jedes Bundesland selbst, und es hängt von Brennstoff und Nutzung ab. Gasanlagen werden fast überall einmal im Jahr überprüft. Bei Holz liegt die Spanne bei zwei bis sechs Terminen: in Wien viermal, in Oberösterreich viermal (ganzjährig sechsmal), in Niederösterreich drei- bis fünfmal, in Vorarlberg zweimal (ganzjährig viermal). Der Kehrfristen-Check oben zeigt den Wert für Ihre Heizung.
- Was kostet der Rauchfangkehrer?
- Die Preise sind Höchsttarife, die der Landeshauptmann per Verordnung festsetzt (§ 125 GewO). In Wien beträgt der Mindestjahrestarif 2026 79,77 Euro, die Luftzahlmessung an einer Gastherme 32,76 Euro. Nach den amtlichen Rechenbeispielen aus Vorarlberg kostet ein Einfamilienhaus mit Ölkessel rund 67 Euro im Jahr, mit Holz-Zentralheizung rund 172 Euro. In Mehrparteienhäusern laufen die Kosten über die Betriebskosten.
- Muss ich den Rauchfangkehrer hereinlassen?
- Ja. Wer über eine Feuerstätte verfügt, muss die vorgeschriebenen Arbeiten am angekündigten Termin ermöglichen. In Wien müssen die Termine mindestens vier Wochen vorher im Haus angeschlagen werden. Wer den Zutritt wiederholt verweigert, riskiert eine Verwaltungsstrafe – in der Steiermark bis zu 2.000 Euro – und im Schadensfall Probleme mit der Versicherung. Passt der Termin nicht, einfach einen Ersatztermin ausmachen.
- Kann ich meinen Rauchfangkehrer frei wählen?
- Nur eingeschränkt. Für die sicherheitsrelevanten Pflichtarbeiten gibt es Kehrgebiete mit mindestens zwei Betrieben (§ 123 GewO); wechseln können Sie innerhalb des Gebiets, außerhalb der Heizperiode und spätestens vier Wochen vor dem nächsten Termin (§ 124 GewO). Sonstige Arbeiten wie Ausschleifen, Kaminsanierung oder Wartung dürfen Sie bei jedem befugten Betrieb beauftragen.
- Zahlt in der Mietwohnung der Mieter den Rauchfangkehrer?
- Ja, über die Betriebskosten: Die regelmäßige Rauchfangkehrung nach der Kehrordnung zählt zu den Betriebskosten (§ 21 Abs. 1 Z 2 MRG), laut OGH auch die Überprüfung der Verbrennungsluft bei Gasthermen. Das gilt auch, wenn Sie Ihren eigenen Kamin gar nicht benützen. Nicht auf Mieter umlegbar sind Reparaturen, Ausschleifen oder Sanierung des Rauchfangs – das ist Erhaltung und Sache des Vermieters. Die Wartung Ihrer Gastherme durch den Installateur zahlen Sie dagegen direkt.
- Ich heize mit Gas – warum kommt trotzdem der Rauchfangkehrer?
- Weil bei Gasthermen die Gefahr nicht Ruß, sondern Kohlenmonoxid ist: Fehlt Verbrennungsluft oder zieht der Fang schlecht, strömt das geruchlose Gas in die Wohnung. In Wien misst der Rauchfangkehrer seit 2012 bei der Hauptüberprüfung, ob genug Luft nachströmt; laut Wiener Innung sind die Kohlenmonoxid-Unfälle seither um 30 Prozent und die Todesfälle um 85 Prozent zurückgegangen. Ein CO-Melder in der Wohnung ist trotzdem sinnvoll.
- Darf ich meinen Kamin selbst kehren?
- Die vorgeschriebenen Überprüfungen und Kehrungen sind dem öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer vorbehalten. Ausnahmen gibt es kaum – in der Steiermark etwa nur per Bescheid der Gemeinde für abgelegene Gebäude, und auch dann einmal jährlich mit Rauchfangkehrer. Das Ofenrohr und den Brennraum Ihres Kaminofens dürfen Sie aber selbst sauber halten.
- Was ist die Abgasmessung und was kostet sie?
- Die Abgasmessung prüft nach dem Luftreinhalterecht des Landes, ob Heizkessel zu viele Schadstoffe ausstoßen oder zu viel Wärme verlieren – das ist etwas anderes als die Kehrung. Die Intervalle sind je nach Land und Brennstoff unterschiedlich, meist alle ein bis vier Jahre. In Vorarlberg zahlen Land und Gemeinde die regelmäßige Messung, nur Nachprüfungen nach Mängeln kosten.
- Was tun bei einem Kaminbrand?
- Feuerwehr unter 122 rufen, nicht mit Wasser löschen, Ofen außer Betrieb nehmen und alle Öffnungen schließen, Brennbares in allen Geschoßen vom Rauchfang wegräumen und Funkenflug im Freien beobachten. Ursache ist fast immer Glanzruß aus feuchtem Holz oder gedrosselter Luftzufuhr – trockenes Holz unter 20 Prozent Restfeuchte und regelmäßiges Kehren beugen vor.
- Warum gilt der Rauchfangkehrer als Glücksbringer?
- Weil ein gekehrter Rauchfang lange das Haus vor Feuer bewahrte und der Rauchfangkehrer damit Sicherheit brachte. Zum Jahreswechsel überbringen Rauchfangkehrer bis heute Glückwünsche und Kalender – ein Trinkgeld ist üblich, aber freiwillig.
Heizen mit Holz und Öl
Sicherheit im Haus
Rauchmelder und CO-Melder, Heizungsausfall und Rohrreinigung.
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Kaffee spendieren ↗Quellen: Kehrtarif 2026 Wien (LGBl. 66/2025) · Wiener Kehrverordnung 2016 · Land Vorarlberg: Merkblatt Rauchfangkehrer 2026 · Land OÖ: Kehren eines Rauchfanges · Steiermärkische Kehrordnung 2018 · § 123 GewO · WKO Kärnten: Wechsel des Rauchfangkehrers · WKO OÖ: Fragen zur Rauchfangkehrerrechnung · OGH: Betriebskosten Rauchfangkehrer · Wiener Rauchfangkehrer: Hauptkehrung · FF Wernberg: Kaminbrand – was tun?
Unverbindliche Information, keine Rechtsberatung. Stand: 8. Oktober 2026.