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Ratgeber · Österreich · Stand Oktober 2026

Stromanbieter wechseln: So geht es, was Sie sparen, worauf Sie achten müssen

Seit 2026 gilt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz: Wechsel in 24 Stunden, zwei Wochen Kündigungsfrist, neue Regeln für Preiserhöhungen. Der Ablauf, die Tariftypen, die Fallen – und ein Rechner für Ihre echte Ersparnis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wechsel ist kostenlos, ohne Unterbrechung, ohne Techniker; der Neue kündigt für Sie.
  • Kündigungsfrist zwei Wochen § 24 ElWG, Bindung höchstens ein Jahr; technischer Wechsel seit April 2026 in 24 Stunden.
  • Vergleichen im amtlichen E-Control-Tarifkalkulator – sortiert nach Kosten ohne Rabatte.
  • Ersparnis vom Landesversorger-Standardtarif typischerweise 120–300 € im Jahr; Netzkosten und Abgaben bleiben gleich.
  • Fixpreis für die meisten; Floater und Spottarif nur mit Risikofreude bzw. verschiebbarem Verbrauch.

Vergleichen: der Tarifkalkulator der E-Control

Der Tarifkalkulator der E-Control ist der amtliche Vergleich der Regulierungsbehörde: alle Lieferanten in Ihrem Netzgebiet, ohne Provision, ohne Werbung, mit Gesamtkosten inklusive Netz und Abgaben. Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben, „ohne Rabatte“ sortieren, dann direkt beim Lieferanten abschließen. Die Ergebnisse übernehmen Sie in den Rechner unten.

Ersparnisrechner: Was bringt der Wechsel wirklich?

Verbrauch und die beiden Energiepreise eintragen. Der Rechner trennt das erste Jahr mit Bonus von den Jahren danach – dort zeigt sich, ob ein Tarif wirklich günstiger ist.

Jetziger Tarif
Neuer Tarif (aus dem Tarifkalkulator)

Ersparnis im 1. Jahr

€ 300

≈ € 25 im Monat

Ab dem 2. Jahr

€ 300

jährlich, solange die Preise gleich bleiben

Energiekosten / Jahr

jetzt € 770

neu € 470

über 5 Jahre: € 1.500

Verglichen wird nur der Energieteil der Rechnung. Netzentgelte, Elektrizitätsabgabe und Ökostromkosten zahlen Sie in Ihrem Netzgebiet bei jedem Lieferanten gleich – sie ändern sich durch den Wechsel nicht. Ihre Werte stehen auf der Jahresabrechnung unter „Energie“ bzw. „Energiepreis“ und „Grundpauschale“.

In sechs Schritten wechseln

  1. 01Rechnung holen. Jahresverbrauch in kWh, Zählpunktnummer (beginnt mit AT00…), Postleitzahl und den jetzigen Energiepreis von der letzten Jahresabrechnung abschreiben. Die Zählpunktnummer identifiziert Ihren Anschluss – ohne sie geht kein Wechsel.
  2. 02Vergleichen. Im Tarifkalkulator der E-Control (amtlich, kostenlos, ohne Provision) Postleitzahl und Verbrauch eingeben. Nach „Kosten im ersten Jahr ohne Rabatte“ sortieren, nicht nach dem Lockangebot.
  3. 03Tarif abschließen. Online beim neuen Lieferanten, mit Zählpunktnummer und Vollmacht. Er kündigt den alten Vertrag für Sie und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber. Sie müssen beim alten Anbieter nichts tun.
  4. 04Rücktritt beachten. Online- und Telefonabschlüsse können Sie 14 Tage ohne Begründung widerrufen. Haustür-Vertreter mit „Ihr Tarif wird sowieso teurer“: nichts unterschreiben, Vergleich selbst machen.
  5. 05Zählerstand am Wechseltag. Fotografieren und dem Netzbetreiber melden – beim Smart Meter geschieht das automatisch. Sonst wird geschätzt.
  6. 06Schlussrechnung prüfen. Der alte Lieferant muss binnen sechs Wochen abrechnen; ein Guthaben überweist er zurück. Den Dauerauftrag erst nach der Schlussrechnung stoppen.

Fix, Floater, Spot oder Grundversorgung

TarifWieFür wenRisiko
Fixpreis (12–24 Monate)Gleicher Cent-Preis für die Laufzeit, meist mit BindungPlanbarkeit; Schutz vor PreissprüngenIm ersten Jahr nicht zum Nachteil änderbar; danach Preis prüfen
Floater (Indextarif)Preis folgt monatlich oder quartalsweise einem Börsenindex (z. B. ÖSPI)Fällt sofort mit dem MarktSteigt genauso schnell; 2022 vervierfachten sich Floater
Dynamischer Stundentarif (Spot)Preis je Viertel- oder Stunde nach Day-Ahead-Börse, braucht Smart MeterMit E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher, die in billige Stunden verschiebenAbends teuer, im Winter oft über dem Fixpreis; Monatsgebühr
GrundversorgungGesetzlicher Auffangtarif des Landesversorgers für alle, die keinen Vertrag bekommenSicherheit, keine BonitätsprüfungMeist der teuerste Tarif – nicht dauerhaft drin bleiben

Was das neue ElWG für Sie ändert

  • Seit 1. Jänner 2026 ersetzt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz das ElWOG 2010.
  • Wechsel: technisch binnen 24 Stunden an jedem Werktag § 25 ElWG, gesamt höchstens drei Wochen.
  • Preisänderungen: bei unbefristeten Verträgen gesetzlich erlaubt, Erhöhungen höchstens alle sechs Monate, Senkungen binnen sechs Monaten weitergeben; Widerspruch beendet den Vertrag § 21 ElWG.
  • Fixpreis: im ersten Jahr nicht zum Nachteil änderbar.
  • Wahlrecht: größere Lieferanten müssen seit April 2026 Fix- und dynamische Preise anbieten § 22 ElWG.
  • Netz: Sommer-Sonnentarif mit 20 Prozent Rabatt auf Netzentgelte; ab 2027 neue Netztarife mit Leistungskomponente.

Häufige Fragen zum Stromanbieterwechsel

Wie lange dauert ein Wechsel und kostet er etwas?
Kostenlos und ohne Unterbrechung – Strom fließt immer weiter, nur die Rechnung kommt von jemand anderem. Seit der Wechsel-Verordnung 2026 (in Kraft seit April) darf der technische Wechsel höchstens 24 Stunden dauern und muss an jedem Werktag möglich sein; das gesamte Verfahren ab Meldung beim Netzbetreiber höchstens drei Wochen, in der Praxis fünf bis zehn Werktage. Zählerwechsel, Techniker oder Termin zuhause gibt es nicht.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Für unbefristete Verträge zwei Wochen, das steht jetzt in § 24 ElWG und geht strengeren AGB vor. Haben Sie eine Mindestbindung vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ende des ersten Vertragsjahres bzw. der Bindung möglich; länger als ein Jahr darf sie für Haushalte nicht sein. Den Neuen kümmert das nicht – er kündigt für Sie und wählt den frühestmöglichen Termin.
Mein Anbieter erhöht den Preis – was kann ich tun?
Nach dem neuen ElWG dürfen Lieferanten Preise unbefristeter Verträge von sich aus ändern, aber Erhöhungen frühestens sechs Monate nach der letzten Änderung, und Senkungen müssen sie binnen sechs Monaten weitergeben. Sie bekommen die Änderung schriftlich mitgeteilt und können widersprechen; dann endet der Vertrag. Einfacher ist meist, sofort zu wechseln – das geht mit zwei Wochen Frist. Fixpreisverträge dürfen im ersten Jahr nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden. Gegen höhere Steuern und Abgaben gibt es kein Widerspruchsrecht.
Fixpreis, Floater oder Spottarif – was ist besser?
Für die meisten Haushalte ein Fixpreis mit zwölf Monaten: planbar, und in der Regel nicht teurer als der Floater-Durchschnitt. Floater lohnen sich, wenn die Börsenpreise fallen, und wer 2022 einen hatte, weiß, wie schnell sie steigen. Stundentarife (Spot, etwa aWATTar) rechnen sich nur, wenn Sie einen großen Teil des Verbrauchs in billige Stunden verschieben können – E-Auto über Mittag, Wärmepumpe mit Speicher, PV mit Batterie. Seit April 2026 müssen größere Lieferanten beides anbieten (§ 22 ElWG).
Wie viel spare ich wirklich?
Das hängt fast nur davon ab, wo Sie herkommen. Wer seit Jahren beim Landesversorger im Standardtarif oder noch in einem Krisenvertrag von 2022/23 steckt, spart bei 3.500 kWh typischerweise 120 bis 300 Euro im Jahr. Wer vor einem Jahr gewechselt hat, oft nur 20 bis 60 Euro – dann lohnt sich der Wechsel vor allem, wenn der Neukundenbonus des alten Tarifs ausläuft. Netzkosten und Abgaben (rund die Hälfte der Rechnung) ändern sich nie durch einen Wechsel. Der Rechner oben zeigt Ihre Zahl.
Neukundenbonus – Falle oder Geschenk?
Beides. Ein Bonus von 50 bis 150 Euro im ersten Jahr ist echtes Geld, aber er verdeckt oft einen höheren Arbeitspreis. Deshalb im Tarifkalkulator immer „ohne Rabatte“ vergleichen und den Bonus nur als Zugabe sehen. Viele Boni werden erst nach zwölf Monaten gutgeschrieben – wer vorher kündigt, verliert ihn. Danach im Kalender eintragen: in elf Monaten wieder vergleichen.
Darf ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?
Ja, wenn der Stromzähler auf Ihren Namen läuft – das ist bei Mietwohnungen der Normalfall. Der Vermieter muss nicht zustimmen und erfährt es nicht. Ausnahme: Strom ist pauschal in der Miete oder den Betriebskosten enthalten (Untermiete, WG mit einem Zähler, manche Studentenheime); dann kann nur der Vertragsinhaber wechseln. Beim Umzug gilt ein Sonderkündigungsrecht – und es ist der ideale Zeitpunkt, gleich einen günstigeren Lieferanten zu wählen.
Was ist mit dem Smart Meter?
Für den Wechsel ist er egal, er übermittelt nur automatisch den Zählerstand. Für dynamische Stundentarife ist er Voraussetzung, und zwar mit Viertelstundenwerten – die Option muss beim Netzbetreiber (nicht beim Lieferanten) aktiviert sein. Im Kundenportal des Netzbetreibers sehen Sie Ihren Verbrauch je Viertelstunde und damit, ob sich ein Spottarif für Sie rechnen würde.
Gilt das auch für Gas?
Ja, der Ablauf ist derselbe: Tarifkalkulator der E-Control, neuer Lieferant kündigt, kein Techniker, kostenlos. Beim Gas haben im ersten Halbjahr 2026 sogar mehr Haushalte gewechselt als beim Strom (4,1 gegen 2,9 Prozent), weil die Preisunterschiede zwischen Landesversorger und Wettbewerbern größer sind. Details, Gaspreis 2026 und Netzentgelte: siehe Ratgeber „Gasanbieter wechseln“.

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Selbst erzeugen

Balkonkraftwerk und PV anmelden: PV-Anlage anmelden; Heizen mit Strom: Wärmepumpe.

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